Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. März 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/320 7. Wahlperiode 15.03.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dirk Lerche, Fraktion der AfD Disziplinarverfahren im Polizeidienst in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele laufende Disziplinarverfahren gibt es derzeit innerhalb der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern? Derzeitig gibt es 89 laufende Disziplinarverfahren innerhalb der Landespolizei. 2. Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitung eines Disziplinarverfahrens ? Hierzu liegen keine statistischen Erhebungen vor. 3. Seit wann läuft das bisher längste schwebende Verfahren in Mecklenburg-Vorpommern? Hierzu liegen keine statistischen Erhebungen vor. Drucksache 7/320 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 4. Gibt es für die Bearbeitungsfrist gesetzliche Vorschriften? Gemäß § 4 des Disziplinargesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LDG M-V) sind Disziplinarverfahren beschleunigt durchzuführen. In § 17 LDG M-V sind Fristen für ein Disziplinarmaßnahmeverbot wegen Zeitablaufes geregelt und unter welchen Voraussetzungen Fristen gehemmt sind oder neu zu laufen beginnen. 5. Wie viele Polizeibeamte sind derzeit aufgrund eines laufenden Disziplinarverfahrens suspendiert beziehungsweise beurlaubt? Derzeitig sind acht Beamte nach § 40 LDG M-V vorläufig des Dienstes enthoben und es wurde ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach § 39 des Beamtenstatusgesetzes verfügt.