LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN 7. Wahlperiode Drucksache 7/3201 12.03.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern ist eine mit dem Recht der Selbstverwaltung ausgestattete rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie unterliegt keiner Fachaufsicht und aus verfassungsrechtlichen Gründen (Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes) einer nur eingeschränkten Rechtsaufsicht durch die Staatskanzlei. Ihre Finanzierung speist sich zum weit überwiegenden Teil aus dem ihr vom Norddeutschen Rundfunk als zuständige Landesrundfunkanstalt zugewiesenen und gesetzlich vorgegebenen Anteil aus dem Rundfunkbeitragsaufkommen (§ 10 ff. des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages) und daneben - in einem deutlich geringeren Umfang - aus eigenen Verwaltungseinnahmen (zum Beispiel Gebühreneinnahmen). Ihren Anteil aus dem Rundfunkbeitragsaufkommen verwendet die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern unter anderem für die Wahrnehmung der ihr durch das Landesrundfunkgesetz übertragenen Aufgaben. Hierzu gehören die Förderung landesrechtlich gebotener technischer Infrastruktur zur Versorgung des Landes mit (privatem) Rundfunk und von Projekten für neuartige Rundfunkübertragungstechniken, die Förderung von Projekten zur Medienkompetenzvermittlung sowie die Unterstützung von Formen nichtkommerzieller Veranstaltung von lokalem und regionalem Rundfunk und anderer Bürgermedien. Eine Förderung oder Finanzierung der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern durch das Land erfolgt nicht. Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. März 2019 übermittelt. Drucksache 7/3201 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 1. Welche Projekte werden von der Medienanstalt gefördert (bitte aufschlüsseln nach Namen, Fördersumme, Förderzeitraum und Haushaltstitel)? Im Jahr 2019 werden von der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV) - neben der finanziellen Unterstützung von Bürgermedien - folgende Projekte gefördert: Zuwendungsempfänger Projekt Regionale Arbeitsstelle für Bildung, Integration und Demokratie (RAA) Mecklenburg-Vorpommern e. V. Medienwerkstatt Identity Films e. V. „RAAbatz Medienwerkstatt Mecklenburgische Seenplatte 2019“ „Förderung der Medienkompetenz von Jugendlichen im ländlichen Raum“ „Förderung von Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen in Radio-Projekten“ Lern- und Praxisort im Kino Latücht 2019 „Die digitale Welt Angebote am Bürgerhafen“ „Medienwerkstatt Wismar im Filmbüro MV“ „ComputerSpielSchule Greifswald“ „Sozialtod? Oder Mitreden! Radikalisierung und Neue Medien“ „Multimediawerkstatt Jabel“ Mecklenburgische Literaturgesellschaft e. V. Latücht - Film & Medien e. V. Pommerscher Diakonieverein e. V. Mecklenburg-Vorpommern Film e. V. Medienzentrum Greifswald e. V. Jugendförderverein Parchim/Lübz e. V. Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinden Jabel/Kirch Grubenhagen Stiftung Sozial-Diakonische Arbeit Evangelische Jugend 2 „LEOFilms Reloaded im Rahmen des 29. FILMKUNSTFESTES Schwerin“ Fördersumme in Euro 15.000 Förderzeitraum Haushaltstitel MMV 01.01.201931.12.2019 684.01 7.000 01.01.201931.12.2019 684.01 5.000 01.01.201931.12.2019 684.01 20.000 01.01.201931.12.2019 684.01 800 01.01.201931.12.2019 684.01 30.000 01.01.201931.12.2019 684.01 12.500 01.01.201931.12.2019 01.03.201931.12.2019 684.01 5.000 01.02.201931.12.2019 684.01 5.000 01.03.201930.06.2019 684.01 1.174 684.01 Drucksache 7/3201 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Zuwendungsempfänger Kunstwerkstätten e. V. Institut für neue Medien gGmbH Rostock Institut für neue Medien gGmbH Rostock Pommerscher Künstlerbund e. V. Chamäleon Stralsund e. V. Juni Media GmbH & Co. KG Rostock, TV M-V GmbH & Co. KG Schwerin, Projekt „Bilder können laufen - Trickfilme selber machen“ „Schulnahe und frühkindliche Medienbildung 2019“ Verleihung MedienkompetenzPreis „Zeitzeugen: Flüchtlinge im Schloss“ „Medien- und Handlungskompetenz für SchülerInnen im Landkreis VorpommernRügen“ Vernetzungsprojekt (Kabeleinspeisung) - Förderung von Lokal-TV im Jahr 2019 Fördersumme in Euro 1.870 Förderzeitraum Haushaltstitel MMV 01.04.201931.10.2019 684.01 32.000 01.01.201931.12.2019 684.01 9.500 01.10.201831.07.2019 684.01 1.874 01.01.201931.05.2019 684.01 8.800 01.02.201931.12.2019 684.01 22.000 01.01.201931.12.2019 682.01 neueins GmbH Neubrandenburg, MEDIAMARE GmbH Wismar, mediadock GmbH Rostock 2. Plant die Landesregierung eine Erhöhung ihrer Fördersumme von 200.000 €? a) Wenn ja, wie hoch soll die Förderhöhe für die Projekte insgesamt sein? b) Wenn ja, welche zusätzlichen Projekte sollen gefördert werden (bitte aufschlüsseln nach Namen, Fördersumme, Förderzeitraum und Haushaltstitel)? c) Wenn nicht, warum soll es keine Erhöhung der Fördermarge geben? Die Fragen 2, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. 3 Drucksache 7/3201 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Die Landesregierung war und ist an der eigenverantwortlich durchgeführten Förderung von Projekten durch die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern, auch finanziell, nicht beteiligt. Auch eine institutionelle Förderung der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern durch das Land erfolgt nicht. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 3. Wie evaluiert die Landesregierung die bisherigen Fördermittel im Hinblick auf den Erfolg der zu fördernden Projekte? Die Landesregierung nimmt keine Evaluierung der durch die Medienanstalt MecklenburgVorpommern geförderten Projekte vor. Es wird insoweit auf die Vorbemerkung Bezug genommen. 4. An welche Bedingungen wird die Förderung geknüpft? Zuwendungsentscheidungen der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern werden auf Grundlage des Landesrundfunkgesetzes und der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern sowie der „Richtlinie der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern über die Gewährung von Zuwendungen für Projekte zur Förderung der Medienkompetenz und für Bürgermedien“ vom 24. Oktober 2018 und der „Rundfunkversorgungsförderrichtlinie“ vom 25. Mai 2016 getroffen. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Förderung von Projekten des linksextremen Spektrums? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern Projekte fördert, die dem linksextremen Spektrum zuzuordnen sind. Grundsätzlich hält die Landesregierung die Förderung von Projekten, die nicht auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung agieren, jedoch für verfehlt. 4 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3201 6. Wie beurteilt die Landesregierung die Förderung des Filmes „Wildes Herz“? Der Dokumentarfilm „Wildes Herz“ wurde nicht durch die Medienanstalt MecklenburgVorpommern gefördert. Eine Förderung fand vielmehr im Rahmen der kulturellen Filmförderung Mecklenburg-Vorpommern statt, nachdem der Film 2014 von der Auswahlkommission Kulturelle Filmförderung Mecklenburg-Vorpommern für eine Förderung vorgeschlagen worden ist. 7. Wie steht die Landesregierung zu folgenden Textpassagen der Band „Feine Sahne Fischfilet: „Deutschland verrecke“, „Deutschland ist scheiße, Deutschland ist Dreck“, „Wir stellen unseren eigenen Trupp zusammen/Und schicken den Mob dann auf euch rauf/Die Bullenhelme - sie sollen fliegen/Eure Knüppel kriegt ihr in die Fresse rein/Und danach schicken wir euch nach Bayern/Denn die Ostsee soll frei von Bullen sein.“, „Punk heißt gegen’s Vaterland, das ist doch allen klar/Deutschland verrecke, das wäre wunderbar!/Heute wird geteilt, was das Zeug hält/Deutschland ist scheiße, Deutschland ist Dreck!/Gib mir ein ‘like’ gegen Deutschland/Günther ist scheiße, Günther ist Dreck!“? Die Landesregierung distanziert sich von den zitierten Textpassagen ausdrücklich. Die benannten Texte waren unter anderem Anlass dafür, dass die Band „Feine Sahne Fischfilet“ in den Jahren 2011 bis 2014 in den jährlichen Verfassungsschutzbericht aufgenommen wurde. Bei den zitierten Texten handelt es sich um Ausschnitte der Lieder „Staatsgewalt“ (Album „Backstage mit Freunden“ - 2009) und „Gefällt mir“ (Album „Scheitern und Verstehen“ 2012). Es wird diesbezüglich auf die Verfassungsschutzberichte 2012 und 2013 verwiesen. Es ist jedoch hervorzuheben, dass die Antwortpflicht der Landesregierung infolge des Fragerechts der Abgeordneten des Landtages nach der Artikel 40 der Verfassung des Landtages beziehungsweise die Pflicht zur Meinungsbildung der Landesregierung auf Gegenstände begrenzt ist, für die die Landesregierung unmittelbar oder mittelbar verantwortlich ist (vergleiche Classen/Litten/Wallerath [Hrsg.]: Nomos Kommentar, Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, 2. Auflage 2015, Artikel 40 Randnummern 15, 26). Die Landesregierung ist weder unmittelbar noch mittelbar für den Inhalt oder den Bedeutungsgehalt einer Textpassage aus einem Liedtext einer freischaffenden Musikgruppe verantwortlich. 5