Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. März 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3202 7. Wahlperiode 20.03.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stephan J. Reuken, Fraktion der AfD Spätaussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Spätaussiedler leben gegenwärtig in Mecklenburg- Vorpommern (bitte nach Landkreisen, kreisfreien Städten und Herkunftsländern aufschlüsseln)? Der Landesregierung liegt entsprechendes Datenmaterial nicht vor. 2. Wie viele Spätaussiedler sind seit 2010 ein- und wie viele ausgewandert (bitte nach Landkreisen, kreisfreien Städten und Herkunftsländern aufschlüsseln)? Zur Anzahl ausgewanderter Spätaussiedler liegt der Landesregierung entsprechendes Datenmaterial nicht vor. Drucksache 7/3202 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Angaben zu eingereisten Spätaussiedlern können den folgenden Übersichten entnommen werden. Jahre 2010 und 2011 (vor der Kreisgebietsreform): Region 2010 2011 Summe Landkreis Bad Doberan 0 0 0 Landkreis Demmin 1 0 1 Hansestadt Greifswald 0 5 5 Landkreis Güstrow 0 0 0 Landkreis Ludwigslust 2 3 5 Landkreis Mecklenburg-Strelitz 4 3 7 Landkreis Müritz 2 3 5 Neubrandenburg 2 0 2 Landkreis Nordvorpommern 5 0 5 Landkreis Nordwestmecklenburg 1 0 1 Landkreis Ostvorpommern 5 0 5 Landkreis Parchim 10 6 16 Hansestadt Rostock 2 7 9 Landkreis Rügen 5 0 5 Schwerin 0 0 0 Hansestadt Stralsund 2 3 5 Landkreis Uecker-Randow 0 0 0 Hansestadt Wismar 0 0 0 Mecklenburg-Vorpommern 41 30 71 Quelle: Ministerium für Inneres und Europa ab 2012 (nach der Kreisgebietsreform): Region 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Jan 19 Summe Ludwigslust- Parchim 15 5 18 26 51 19 28 1 163 Mecklenburgische Seenplatte 8 4 14 4 9 21 18 0 78 Nordwestmecklenburg 0 1 14 8 0 18 19 0 60 Landkreis Rostock 1 4 4 4 21 31 11 3 79 Vorpommern- Greifswald 1 4 14 15 12 24 19 0 89 Vorpommern-Rügen 0 3 13 20 20 8 13 0 77 Hansestadt Rostock 6 4 8 16 8 2 8 0 52 Schwerin 0 0 4 9 7 11 20 0 51 Mecklenburg- Vorpommern 31 25 89 102 128 134 136 4 649 Quelle: Ministerium für Inneres und Europa Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3202 3 nach Herkunftsländern: Jahr ehemalige Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) Polen Rumänien ehemalige Tschechische und Slowakische Föderative Republik (CSFR) 2010 41 0 0 0 2011 30 0 0 0 2012 30 1 0 0 2013 25 0 0 0 2014 89 0 0 0 2015 102 0 0 0 2016 128 0 0 0 2017 134 0 0 0 2018 136 0 0 0 Jan 19 4 0 0 0 Summe 719 1 0 0 Quelle: Ministerium für Inneres und Europa 3. Wie haben sich die Arbeitslosen- und die Erwerbsquote der Spätaussiedler seit 2010 entwickelt (bitte nach Alter, Geschlecht und Herkunftsländern aufschlüsseln)? Der Landesregierung liegt entsprechendes Datenmaterial nicht vor. 4. Welche Konzepte zur Integrationsförderung von Spätaussiedlern wurden von der Landesregierung seit 2010 angeboten? Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 sind staatliche Regelangebote für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie Ausländerinnen und Ausländer zusammengeführt worden. Gesetzliche Maßnahmen wie die Integrationskurse des Bundes sowie den Integrationskurs ergänzende migrationsspezifische Beratungsangebote und sozialpädagogische Begleitung durch Migrationsberatung für Erwachsene und Jugendmigrationsdienste stehen seitdem gleichermaßen sowohl Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländerinnen und Ausländern offen. Die landesgeförderten ergänzenden Integrationsmaßnahmen sind in ihrer Zielgruppenorientierung entsprechend angepasst, sodass sie für Ausländerinnen und Ausländer wie für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler gleichermaßen zugänglich sind. Gesonderte Konzepte für die Integrationsförderung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern wurden und werden nicht angeboten. Drucksache 7/3202 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 5. Wie verläuft die Anerkennung von Berufs- und Schulabschlüssen bei Spätaussiedlern? Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern abseits des bundesweiten Berufsqualifizierungsfeststellungsgesetzes (BQFG) Regelungen auf Landesebene? Auf Grund von § 4 der Verordnung über die Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung für Studienbewerber mit ausländischen Vorbildungsnachweisen (Auslandsqualifikationsverordnung - AlQualiVO M-V) werden für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) Hochschulzugangsberechtigungen gemäß dem Beschluss der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland „Eingliederung von Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz in Schule und Berufsausbildung“ in Verbindung mit der „Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Sonderlehrgänge zum Erwerb der Befähigung für ein Hochschulstudium für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz “ festgestellt. Nach Nummer 5.3.1 des KMK-Beschlusses „Eingliederung von Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in Schule und Berufsausbildung“ gelten grundsätzlich dieselben Anerkennungsregelungen wie für andere Zeugnisinhaber aus den im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz genannten Ländern. 6. Wie bewertet die Landesregierung die Integrationsbereitschaft von Spätaussiedlern in Mecklenburg-Vorpommern? Die Landesregierung verfolgt das Ziel, für alle Zugewanderten gute Integrationsbedingungen zu schaffen. Zur Integrationsbereitschaft verschiedener Zuwanderergruppen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 7. Welche Anwerbepotenziale bei im Ausland lebenden Russlanddeutschen sieht die Landesregierung zur Abmilderung des Fachkräftebedarfs in Mecklenburg-Vorpommern? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.