Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. März 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3203 7. Wahlperiode 12.03.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Horst Förster, Fraktion der AfD Aktuelle Durchsetzung der Ausreisepflicht in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Hat die Landesregierung bereits Kenntnis vom Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums „Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“? a) Wenn ja, wie positioniert sich die Landesregierung zu diesem Entwurf ? b) Wie viele ausreisepflichtige Personen haben nach Kenntnis der Landesregierung im Jahr 2018 in Mecklenburg-Vorpommern die Behörden über ihre Identität getäuscht? c) Wie viele ausreisepflichtige Personen haben nach Kenntnis der Landesregierung im Jahr 2018 in Mecklenburg-Vorpommern nicht ausreichend an der Passersatzbeschaffung mitgewirkt? Die Fragen 1 und a) werden zusammenhängend beantwortet. Ja, die Landesregierung hat Kenntnis vom Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums „Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“. Die Landesregierung prüft zurzeit den Referentenentwurf. Der Meinungsbildungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Die Fragen b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Anzahl ausreisepflichtiger Personen, die Behörden über ihre Identität getäuscht haben oder nicht ausreichend an der Passersatzbeschaffung mitwirken, wird statistisch nicht erfasst. Drucksache 7/3203 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Eine händische Auswertung würde erfordern, dass alle Personen, die zum Stichtag 31. Januar 2019 ausreisepflichtig waren, dahingehend überprüft werden, ob sie über ihre Identität getäuscht haben oder nicht ausreichend an der Passersatzbeschaffung mitwirken. Dabei würde es sich um 3.587 Ausländerakten handeln. Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. 2. In welcher Form wurden Mitarbeiter von Landesbehörden, die für die praktische Umsetzung von Rückführungen zuständig sind, seit 2011 für ihre Arbeit qualifiziert oder geschult (bitte einzelne Schulungsmaßnahmen nach Jahr und Art der Schulung angeben)? Zur Beantwortung der Frage wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Für die Jahre 2012 und früher liegen keine statistischen Erfassungen von Schulungsmaßnahmen vor. Jahr Bezeichnung Art 2013 Verhandlungspsychologie Seminar 2014 Deeskalationstraining Inhouse-Schulung Neue Entwicklungen im Ausweisungs- und Abschiebungshaftrecht Seminar Die Ausländerbehörde vor dem Verwaltungsgericht Seminar Konfliktmanagement und Konfliktprävention Inhouse-Schulung 2015 Stressprävention Seminar 2016 Ausländerrecht Seminar 2017 Spezielle Probleme des Aufenthaltsrechts Seminar Modellprojekt Rückkehr - für Ausländerbehörden und Fachreferate auf ministerieller Ebene Seminar 2018 Konzeptwerkstatt: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Seminar Allgemeine Grundlagen für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen Seminar Fortbildung für Beschäftigte mit Bürgerkontakt - Risiko Übergriff! Konfliktmanagement Seminar Rückkehr- und Reintegrationsförderung Seminar Deeskalation und Körpersprache Inhouse-Schulung Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3203 3 3. Wie viele Menschen hielten sich zum Stichtag 31. Dezember 2018 in Mecklenburg-Vorpommern auf, für die ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 des Aufenthaltsgesetzes besteht? Zum Stichtag 31. Dezember 2018 hielten sich nach Angaben des Ausländerzentralregisters in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 1.307 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes auf. Bei diesen liegt ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Absatz 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes vor. 4. Wie viele abgelehnte Asylbewerber hielten sich zum 31. Dezember 2018 in Mecklenburg-Vorpommern auf? a) Wie viele von ihnen sind geduldet gemäß § 60a Aufenthaltsgesetz? b) Wie viele von ihnen sind wegen notwendiger Passbeschaffung geduldet? Zum Stichtag 31. Dezember 2018 hielten sich nach Angaben des Ausländerzentralregisters in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 6.586 Personen auf, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass sich hierunter auch Personen befinden können, die dennoch aus anderen Gründen im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind. Zu a) Zum Stichtag 31. Dezember 2018 hielten sich nach Angaben des Ausländerzentralregisters in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 2.205 abgelehnte Asylbewerber auf, die im Besitz einer Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes sind. Zu b) Zum Stichtag 31. Dezember 2018 hielten sich nach Angaben des Ausländerzentralregisters in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 1.723 Personen auf, die im Besitz einer Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (wegen fehlender Reisedokumente) sind. Es wird darauf hingewiesen, dass sich hierunter auch sonstige Ausländer, nicht nur abgelehnte ehemalige Asylbewerber, befinden können. Drucksache 7/3203 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 5. Wie viele gerichtliche Verfahren, aufgeschlüsselt nach erster und zweiter Instanz, waren in Mecklenburg-Vorpommern zum Stichtag 31. Dezember 2018 gegen ablehnende Bescheide von Asylanträgen anhängig? Wie viele Verfahren wurden im 4. Quartal 2018 abgeschlossen? Bei den Asylkammern der Verwaltungsgerichte werden nicht nur Klagen gegen die Entscheidungen der Anträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), sondern unter anderem auch Klagen von anerkannten Asylbewerbern - darunter vor allem Syrer und Iraker -, die den vollen Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention fordern, sowie Klagen im Falle der Ablehnung einer Umverteilung verhandelt. Eine Aussage, wie viele gerichtliche Verfahren gegen ablehnende Bescheide von Asylanträgen angängig waren, kann somit nicht getroffen werden. Am 31. Dezember 2018 waren bei den Verwaltungsgerichten 1.839 Asylrecht-Hauptverfahren und 48 Asylrecht-Eilverfahren anhängig. Bei dem Oberverwaltungsgericht waren 659 Asylrecht -Berufungsverfahren anhängig. Zur Beantwortung der Frage wäre eine händische Auswertung dieser Akten erforderlich. Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. 6. Wie viele gescheiterte Abschiebungsversuche gab es im bisherigen Verlauf des Jahres 2019 in Mecklenburg-Vorpommern (bitte nach Grund und Anzahl auflisten)? Wie viele erfolgreiche Abschiebungsversuche gab es im bisherigen Verlauf des Jahres 2019 in Mecklenburg-Vorpommern? Zur Beantwortung der Frage wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Stichtag ist der 22. Februar 2019. Gescheiterte Abschiebungsversuche Monat Anzahl Gründe Renitenz Rechtsmittel untergetaucht Kirchenasyl sonstige* Januar 60 28 1 18 13 Februar 39 17 16 1 5 * Als sonstige Gründe werden beispielhaft aufgezählt: - das Vorbringen von medizinischen Gründen, - Unvollständigkeit des Familienverbandes, - Flugausfälle, - verspätete Ankunft am Flughafen oder - restriktive Handhabung von Überstellungsregelungen durch EU-Mitgliedstaaten. Bis zum Stichtag 22. Februar 2019 wurden 23 Personen abgeschoben. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3203 5 7. Mit welchen Kosten wurde der Haushaltstitel, aus dem Abschiebungen in Mecklenburg-Vorpommern finanziert werden, im Jahr 2018 bisher belastet (bitte auch den Titel angeben)? a) Wie hoch waren die Kosten für gescheiterte Abschiebungen im Jahr 2018? b) Wie hoch waren die Kosten für erfolgreiche Abschiebungen im Jahr 2018? c) Welche durchschnittlichen Kosten pro Kopf entstanden dabei bei Flug- und welche bei Landabschiebungen im Jahr 2018? Die Fragen 7, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Der Haushaltstitel „Kapitel 0407 Maßnahmegruppe 03 Titel 681.01“ wurde im Jahr 2018 mit Kosten für Abschiebungen in Höhe von 587.752,34 Euro belastet. Eine Differenzierung nach Kosten für gescheiterte und durchgeführte Abschiebungen sowie nach Flug- und Landabschiebungen wird statistisch nicht erfasst. Die Kosten pro Kopf und Maßnahme betrugen im Jahr 2018 durchschnittlich 452,10 Euro. 8. Werden in Mecklenburg-Vorpommern sogenannte MITAs (Mehrfach Intensivtäter Asylbewerber) statistisch erfasst? a) Wenn ja, wie viele MITAs sind gegenwärtig in Mecklenburg- Vorpommern erfasst (bitte aufschlüsseln nach Landkreis/kreisfreier Stadt und Staatsangehörigkeit)? b) Wie viele MITAs sind gegenwärtig in Mecklenburg-Vorpommern inhaftiert (bitte aufschlüsseln nach Anzahl und Staatsangehörigkeit )? c) Wie viele MITAs sind im laufenden Jahr in Mecklenburg- Vorpommern freiwillig ausgereist oder abgeschoben worden (bitte aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit und Ausreisezielland)? Sogenannte MITAs (Mehrfach Intensivtäter Asylbewerber) sind innerhalb der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern nicht definiert. Eine gesonderte Erfassung des erfragten Personenkreises wird somit nicht praktiziert. Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern verwendet den Begriff Herausragender Intensivtäter (HInt) unabhängig von Nationalität und Aufenthaltsstatus. Zur Definition wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/2820 verwiesen. Drucksache 7/3203 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Zu a) Zur Beantwortung der Frage wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Stichtag ist der 31. Dezember 2018. Landeshauptstadt Schwerin eine Person* Hanse- und Universitätsstadt Rostock zwei Personen* Landkreis Rostock eine Person* Landkreis Mecklenburgische Seenplatte eine Person* Landkreis Vorpommern-Greifswald eine Person* * Die Nationalitäten sind gegenüber der von der Landesregierung zugeleiteten Fassung der Antwort auf die Kleine Anfrage entfernt worden, um den Schutz der personenbezogenen Daten der Betroffenen umfassend zu gewährleisten. Zu b) Gegenwärtig befindet sich eine Person in Haft.* * Die Angaben sind gegenüber der von der Landesregierung zugeleiteten Fassung der Antwort auf die Kleine Anfrage gekürzt worden, um den Schutz der betroffenen Personen umfassend zu gewährleisten. Zu c) Im laufenden Jahr ist eine Person freiwillig ausgereist.* * Die Angaben sind gegenüber der von der Landesregierung zugeleiteten Fassung der Antwort auf die Kleine Anfrage gekürzt worden, um den Schutz der betroffenen Personen umfassend zu gewährleisten. 9. Welche gesetzlichen Maßnahmen könnten nach Ansicht des Ministeriums für Inneres und Europa ergriffen werden, um die Durchsetzung der Ausreisepflicht im Land zu verbessern? Auf die Antwort zu den Fragen 1 und a) wird verwiesen.