Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. März 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3205 7. Wahlperiode 07.03.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bernhard Wildt, Fraktion Freie Wähler/BMV Position der Landesregierung zum Bürokratieabbaugesetz III (BEG III) - Statistische Meldepflichten der Unternehmen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Der Koalitionsvertrag im Bund zwischen CDU/CSU und SPD sieht vor, dass im Rahmen eines dritten Bürokratieentlastungsgesetzes insbesondere die Statistikpflichten weiter verringert werden. Dazu hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine ressortübergreifende Bund-Länder-Arbeitsgruppe einberufen, in der das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern vertreten ist. Mitglieder der Arbeitsgruppe sind auch die Deutsche Bundesbank, das Statistische Bundesamt, der Normenkontrollrat sowie ein Vertreter der Statistischen Landesämter. Die Arbeitsgruppe zur Reduzierung von Statistikpflichten hat bislang dreimal getagt: am 12. September 2018, 12. November 2018 und 20. Februar 2019. In einem ersten Schritt wurden Ideen für Vorschläge abgefordert und erfasst. Diese umfassen eine Modernisierung der Registerlandschaft, die Nutzung von Digitalisierungspotentialen sowie den Abbau einzelner Statistiken. In einem zweiten Schritt wurden Unternehmensverbände, Sozialpartner und Wissenschaftseinrichtungen anhand von Leitfragen um Vorschläge gebeten, die diese dann in der zweiten Sitzung der Arbeitsgruppe vorgestellt haben. Die dritte Sitzung der Arbeitsgruppe hat sich mit einem Vorschlag zur Modernisierung der Registerlandschaft mit der Einführung eines Basisregisters für Unternehmen und einer einheitlichen Wirtschaftsnummer beschäftigt. Die Planung des BMWi sieht drei weitere Arbeitsgruppensitzungen vor, um zu konkreten Lösungen zu kommen. Drucksache 7/3205 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Bundesregierung bereitet gegenwärtig inhaltlich den Entwurf eines Bürokratieabbaugesetzes III (BEG III) vor. Im Bereich Wirtschaftsstatistik ist hierzu eine „Ressortübergreifende Bund-Länder- Arbeitsgruppe zur Reduzierung von Statistikpflichten“ eingerichtet worden, in der das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern vertreten ist. Die Arbeitsgruppe wird bis Ende 2019 konkrete Maßnahmenvorschläge erarbeiten, die im BEG III umgesetzt werden sollen. 1. Welcher Beitrag wurde in der Arbeitsgruppe vom Vertreter des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit abgefragt? In der Arbeitsgruppe wurde kein konkreter Beitrag abgefragt. Im Vorfeld der ersten Sitzung wurden Ideen für Vorschläge zur Reduzierung von Statistikpflichten gesammelt. 2. Welche Position bezüglich Änderungen an statistischen Berichtspflichten vertritt die Landesregierung in dieser Arbeitsgruppe? Die Landesregierung tritt dafür ein, die Unternehmen von Bürokratieaufwand im Bereich der statistischen Berichtspflichten spürbar zu entlasten. Dabei sollte die für politische Entscheidungen erforderliche Qualität der amtlichen Statistik nicht beeinträchtigt werden. Konkrete Entlastungen können sich insbesondere aus den von der Arbeitsgruppe verfolgten Ansätzen einer Modernisierung der Registerlandschaft und der Nutzung von Digitalisierungspotentialen ergeben. 3. Welche Zwischenergebnisse wurden in dieser Arbeitsgruppe bisher erzielt? Konkrete Ergebnisse wurden bislang nicht erzielt, siehe Vorbemerkung. 4. Welchen Fachaustausch hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit in Vorbereitung dieser Arbeitsgruppenteilnahme wahrgenommen? Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit steht dazu im Austausch mit dem Ministerium für Inneres und Europa, das die Fachaufsicht über das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern ausübt, und informiert dieses über die Sitzungen der Arbeitsgruppe .