Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. März 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3206 7. Wahlperiode 07.03.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bernhard Wildt, Fraktion Freie Wähler/BMV Gesetzentwurf zur Grunderwerbsteuer bei Share Deals und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Zu den im Rahmen der Besteuerung von Grunderwerbsvorgängen verwendeten Begriffen wird die folgende Erläuterung vorangestellt: Der Erwerb eines Grundstücks unterliegt grundsätzlich der Grunderwerbsteuer. Erwirbt der Käufer das Grundstück direkt vom Verkäufer, handelt es sich dabei um einen sogenannten „Asset Deal“. Häufig sind aber auch Unternehmen (beispielsweise Körperschaften) Eigentümer von Grundstücken. Werden nun Anteile an grundbesitzenden Unternehmen verkauft, so bezeichnet man diesen Vorgang als sogenannten „Share Deal“. Dabei muss nicht jeder „Share Deal“ der Steuergestaltung dienen, sondern kann auch rein wirtschaftliche oder rechtliche Hintergründe haben. Die Finanzministerkonferenz hat sich am 21. Juni 2018 und 29. November 2018 auf eine grundlegende Einigung zur Grunderwerbsteuer bei Share Deals verständigt. Der entsprechende Gesetzentwurf ist im Bundesfinanzministerium erstellt worden. 1. Wie bewertet die Landesregierung den vom Bundesfinanzministerium erstellten Gesetzentwurf? Ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zur Bekämpfung von Steuergestaltungen durch sogenannte „Share-Deals“ liegt der Landesregierung nicht vor. Drucksache 7/3206 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Das Bundesministerium der Finanzen prüft derzeit die von der Finanzministerkonferenz beschlossenen Maßnahmen und die von den Ländern vorgelegten Vorschläge für einen Gesetzestext (siehe Antwort der Bundesregierung vom 05. Februar 2019 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Friedrich Ostendorff, Christian Kühn (Tübingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNDEN auf Bundestagsdrucksache 19/7536). Die Vorschläge der Länder beinhalten neben einer Reihe von Detailanpassungen im Wesentlichen die folgenden Maßnahmen, die nun seitens des Bundes geprüft werden: - die Absenkung der bisherigen 95-Prozent-Grenze auf 90 Prozent, bei der eine Grunderwerbsteuer im Rahmen eines „Share Deals“ ausgelöst wird, und - die Verlängerung der Behaltensfristen von fünf auf zehn Jahre. Die Landesregierung unterstützt die Bekämpfung von Steuergestaltungen durch sogenannte „Share Deals“. 2. Welchen Beitrag hat die Landesregierung zur Einigung der Finanzminister und zum Gesetzentwurf erbracht? Im Rahmen der Finanzministerkonferenz sowie der länderoffenen Arbeitsgruppen hat sich Mecklenburg-Vorpommern beteiligt und sich bei der Suche nach Lösungsmöglichkeiten zur Bekämpfung von Steuergestaltungen durch sogenannte „Share Deals“ eingebracht. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe wurden Maßnahmen und ein Vorschlag für einen Gesetzentwurf erarbeitet, dem das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt hat. Auf die Antwort zur Frage 1 wird verwiesen. 3. Welche Mehreinnahmen erwartet die Landesregierung mit der Umsetzung des Gesetzentwurfs für Mecklenburg-Vorpommern? Zu den zu erwartenden Mehreinnahmen können noch keine belastbaren Aussagen gemacht werden. Zunächst ist die Einschätzung der Vorschläge der Länder durch den Bund abzuwarten.