Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. März 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3207 7. Wahlperiode 27.03.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Verwendung der unverbrauchten Bundesmittel aus dem Betreuungsgeld 2019 und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele der Mittel aus dem ehemaligen Betreuungsgeld wurden bisher zu welchem Zeitpunkt von der Bundesregierung an das Land Mecklenburg-Vorpommern weitergereicht? Das Land hat vom Bund in den Jahren 2016 bis 2019 Mittel aus dem Betreuungsgeld erhalten, davon im Jahr 2019 8.200.000 Euro. Die Höhe der Mittel für die Jahre 2016 und 2017 können der Antwort der Landesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, vom 4. Mai 2017 (Drucksache 7/493) entnommen werden. Die Höhe der Mittel für das Jahr 2018 kann der Antwort der Landesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, vom 21. Februar 2018 (Drucksache 7/1695) entnommen werden. Drucksache 7/3207 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Summen wurden in Mecklenburg-Vorpommern bisher zu welchem Zeitpunkt von der Landesregierung an die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte für die Verbesserung der Kindertagesförderung verteilt? Die von der Landesregierung in den Jahren 2018 und 2019 den Landkreisen und kreisfreien Städten für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung zugewiesenen Mittel können der folgenden Tabelle entnommen werden. kreisfreie Stadt/Landkreis 2018 (in Euro) 2019 (in Euro) Landeshauptstadt Schwerin 733.338,90 363.740,92 Hansestadt Rostock 1.481.810,19 735.271,53 Ludwigslust-Parchim 1.533.027,51 756.432,82 Mecklenburgische Seenplatte 1.861.283,97 907.269,49 Nordwestmecklenburg 1.168.686,12 576.395,22 Rostock 1.630.806,03 812.543,56 Vorpommern-Greifswald 1.670.383,05 816.167,64 Vorpommern-Rügen 1.560.964,23 772.178,82 Die Höhe der für die Jahre 2016 und 2017 zugewiesenen Mittel können der Antwort der Landesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, vom 4. Mai 2017 (Drucksache 7/493) entnommen werden. 3. Wie viele Mittel sind weiterhin jährlich seitens des Bundes zu erwarten ? Der Landesregierung liegen keine Angaben vor, ob und in welcher Höhe weitere Mittel des Bundes ab dem Jahr 2020 zu erwarten sind. 4. Nach welcher Berechnung und welchem Verteilerschlüssel erfolgt die Verteilung der unverbrauchten Mittel aus dem Betreuungsgeld an die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte 2018 und 2019? Zur Verteilung der Mittel wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, vom 4. Mai 2017 (Drucksache 7/493) verwiesen. Für die Jahre 2018 und 2019 erfolgte die Verteilung auf der für das Jahr 2017 genannten Grundlage. Bei der Anzahl der Kinder im Alter von 0- bis 10 Jahren wurden jeweils die entsprechenden Angaben aus der Statistik des vorvergangenen Jahres zugrunde gelegt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3207 3 5. Wie wurden die Mittel aus dem Betreuungsgeld in den Landkreisen und kreisfreien Städten eingesetzt? Zu Verwendung der Mittel aus dem Betreuungsgeld für das Jahr 2019 haben die Landkreise und kreisfreien Städte bis zum 30. Juni 2020 einen Bericht abzugeben. Der Landesregierung liegen daher diese Angaben noch nicht vor. 6. Wie viele Mittel aus dem nicht verbrauchten Betreuungsgeld stehen Mecklenburg-Vorpommern voraussichtlich für das Jahr 2019 zur Verfügung? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 7. In welcher Höhe sollen die nicht verbrauchten Mittel für das Jahr 2019 auf die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte verteilt werden? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.