Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. April 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/321 7. Wahlperiode 07.04.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Mobilfunkverträge bei der Landespolizei und anderen Landesbehörden und ANTWORT der Landesregierung Smartphones als mobile Diensttelefone gehören aufgrund ihrer flexiblen Einsetzbarkeit, ihrer Kompatibilität mit weiteren Endgeräten und ihrer vielseitigen kommunikativen Eigenschaften in vielen Unternehmen zum Standard. Mittlerweile nutzen 49 % aller Deutschen entsprechende Mobilfunkgeräte.1 Auch die Landespolizei ist grundsätzlich mit Diensttelefonen ausgestattet. Durch den stark umkämpften Mobilfunkmarkt und dem damit zusammenhängenden Wettbewerb variieren allerdings Preisstrukturen und Angebote bei diversen Mobilfunkanbietern. 1. In welchen Abständen erfolgt eine Überprüfung des Marktes und der Angebote für bestehende Mobilfunkverträge? 2. Wann erfolgte letztmalig eine derartige Überprüfung? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Zwischen dem nunmehr zuständigen Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung und den drei großen Netzbetreibern (Telekom Deutschland GmbH, Vodafone D2 GmbH und Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG) bestehen Rahmenverträge. Diese regeln die allgemeinen und grundsätzlichen Bedingungen, auf deren Basis die Behörden der Landesverwaltung Einzelverträge über die Inanspruchnahme der Mobilfunkleistungen von den zuvor genannten Anbietern und über den Kauf von Mobilfunkgeräten abschließen können. 1 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/198959/umfrage/anzahl-der-smartphonenutzer-in-deutschlandseit -2010/ (Stand: 28.02.2017). Drucksache 7/321 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die tariflichen Konditionen werden von den Anbietern laufend aktualisiert. Zudem gibt es zu jedem Rahmenvertrag einen Ansprechpartner, bei dem tagesaktuell die Konditionen erfragt werden können. Der Abschluss von Mobilfunkverträgen obliegt den einzelnen Behörden der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern in eigener Zuständigkeit. Diese sind nicht zwingend an die Rahmenverträge gebunden. Diese Rahmenverträge dienen daher als Vergleichsangebote, die für die einzelnen Vergabeverfahren der Behörden herangezogen werden können. Vor dem Abschluss von Verträgen haben die Behörden die aktuellen Marktpreise zu prüfen und die Notwendigkeit sowie die Wirtschaftlichkeit nachzuweisen. Bei bestehenden Mobilfunkverträgen obliegt es der jeweiligen Behörde regelmäßig selbst, eine Überprüfung und Anpassung der abgeschlossenen Vertragsbedingungen durchzuführen. Eine Übersicht über die Aktualisierungszyklen in den Behörden liegt nicht vor. 3. Welche Dienststellen betrifft es, die mit Mobilfunkgeräten ausgestattet sind? 4. Wird die Landesregierung zukünftig diese Dienststellen mit Smartphones ausstatten? Wenn ja, in welchem Zeitraum soll das geschehen? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Zur Ausstattung von Behörden und deren Dienststellen wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Hierbei ist anzumerken, dass in den Behörden gemäß der im Landeshaushaltsgesetz vorgeschriebenen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit lediglich eine funktionsbezogene Ausstattung ausgewählter Dienstposten beziehungsweise Arbeitsplätze mit Mobilfunkgeräten erfolgt. In den Behörden, in denen zukünftig eine Ausstattung mit Smartphones erfolgen soll, ist der Zeitraum für die Ausstattung abhängig von verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel dem Ablauf des jeweiligen Vertrages, der konkreten fachlichen Notwendigkeit beziehungsweise der Anforderung an den einzelnen Dienstposten, dem Ersatz eines defekten oder verloren gegangenen Gerätes, Neubeschaffungen und der weiteren technischen Entwicklung. Von daher sind konkrete Angaben zum Zeitraum nicht möglich. Auch bei den Dienststellen, bei denen keine Ausstattung mit Smartphones vorgesehen ist, könnte es in einzelnen, begründeten Fällen sowie bei notwendigen Ersatzbeschaffungen in Abhängigkeit von der weiteren technischen Entwicklung und der Verfügbarkeit am Markt erforderlich werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/321 3 mit Mobilfunkgeräten ausgestattete Dienststellen zukünftige Ausstattung mit Smartphones Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Ja Vertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Bund in Berlin Ja Ministerium für Inneres und Europa Ja Landesamt für innere Verwaltung Nein Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung Nein Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Nein Polizeipräsidium Rostock und alle dazugehörigen Dienststellen Ja, entsprechend der festgestellten Bedarfe Polizeipräsidium Neubrandenburg und alle dazugehörigen Dienststellen Ja, entsprechend der festgestellten Bedarfe Landeskriminalamt Ja, entsprechend der festgestellten Bedarfe Landeswasserschutzpolizeiamt und alle dazugehörigen Dienststellen Ja, entsprechend der festgestellten Bedarfe Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz und alle dazugehörigen Dienststellen Ja, entsprechend der festgestellten Bedarfe Landesbereitschaftspolizeiamt Ja, entsprechend der festgestellten Bedarfe Justizministerium Ja Oberlandesgericht Rostock Ja Landgericht Neubrandenburg Nein Amtsgericht Waren Nein Amtsgericht Neubrandenburg Nein Amtsgericht Pasewalk Nein Landgericht Rostock Nein Amtsgericht Güstrow Nein Amtsgericht Rostock Nein Landgericht Schwerin Nein Amtsgericht Wismar Nein Amtsgericht Ludwigslust Nein Amtsgericht Schwerin Nein Landgericht Stralsund Nein Amtsgericht Stralsund Nein Amtsgericht Greifswald Nein Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Nein Verwaltungsgericht Greifswald Nein Verwaltungsgericht Schwerin Nein Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Nein Drucksache 7/321 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 mit Mobilfunkgeräten ausgestattete Dienststellen zukünftige Ausstattung mit Smartphones Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Nein Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Nein Sozialgericht Neubrandenburg Nein Generalstaatsanwaltschaft Ja Staatsanwaltschaft Neubrandenburg Nein Staatsanwaltschaft Rostock Ja Staatsanwaltschaft Schwerin Ja Staatsanwaltschaft Stralsund Nein Justizvollzugsanstalt Bützow Ja Justizvollzugsanstalt Neubrandenburg Ja Jugendanstalt Neustrelitz Ja Justizvollzugsanstalt Stralsund Ja Justizvollzugsanstalt Waldeck Ja Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit Ja Finanzministerium Ja Landeszentralkasse Nein Landesbesoldungsamt Nein Finanzamt Greifswald Wird geprüft Finanzamt Güstrow Wird geprüft Finanzamt Hagenow Wird geprüft Finanzamt Neubrandenburg Wird geprüft Finanzamt Ribnitz-Damgarten Wird geprüft Finanzamt Rostock Wird geprüft Finanzamt Schwerin Wird geprüft Finanzamt Stralsund Wird geprüft Finanzamt Waren Wird geprüft Finanzamt Wismar Wird geprüft Staatliches Museum Schwerin, Kunstsammlungen, Schlösser und Gärten Nein Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern Ja Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Ja Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Ja Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) und alle dazugehörigen Dienststellen Ja Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) Rostock und alle dazugehörigen Dienststellen Ja Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Mecklenburgische Seenplatte Ja StALU Mittleres Mecklenburg, Rostock Ja StALU Mittleres Mecklenburg, Bützow Ja StALU Westmecklenburg, Schwerin Ja StALU Vorpommern, Stralsund Ja StALU Vorpommern, Ueckermünde Ja Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/321 5 mit Mobilfunkgeräten ausgestattete Dienststellen zukünftige Ausstattung mit Smartphones Nationalparkamt Müritz Ja Nationalparkamt Vorpommern Ja Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe Ja Biosphärenreservatsamt Südost-Rügen Ja Fachschule für Agrarwirtschaft, Neubrandenburg Ja Landesforschungsanstalt (LFA) Institut für Pflanzenproduktion und Betriebswirtschaft, Gülzow Ja LFA Institut für Tierproduktion, Dummerstorf Ja Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur einschließlich des Instituts für Qualitätsentwicklung Ja Landeszentrale für politische Bildung Ja Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Ja Staatliches Schulamt Schwerin Ja Staatliches Schulamt Rostock Ja Staatliches Schulamt Greifswald Ja Staatliches Schulamt Neubrandenburg Ja Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Ja Landesamt für Straßenbau und Verkehr Ja Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Abteilung Autobahn, Güstrow, und alle dazugehörigen Dienststellen Ja Straßenbauamt Neustrelitz und alle dazugehörigen Dienststellen Ja Straßenbauamt Stralsund und alle dazugehörigen Dienststellen Ja Straßenbauamt Schwerin und alle dazugehörigen Dienststellen Ja Verkehrsmanagement und Informationstechnik, Fernmeldemeisterei Malchow Ja Bergamt Ja Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg, Schwerin Ja Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock, Rostock Ja Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte, Neubrandenburg Ja Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern, Greifswald Ja Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Ja Landesamt für Gesundheit und Soziales Ja