Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. März 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3211 7. Wahlperiode 18.03.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dirk Lerche, Fraktion der AfD Wiedereinführung der Meisterpflicht und ANTWORT der Landesregierung Zu der Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit vom 24. Januar 2019 ergeben sich Nachfragen. „‚Es muss weiter darum gehen, den hohen Stellenwert der deutschen Meisterqualifikation in Europa zu sichern, zu stärken und zu verteidigen. Gegenüber der Europäischen Union ist es weiter wichtig darauf zu drängen, den Meisterbrief für einzelne Berufsbilder EU-konform einzuführen, so Glawe‘. ‚Im Landtag hat der Minister für Inneres und Europa, Lorenz Caffier, die Rede von Minister Glawe vorgetragen.‘“ (siehe Regierung- MV.de - Thema im Landtag - Stärkung des Handwerks - Wiedereinführung der Meisterpflicht). Der Minister für Inneres und Europa hat diese Rede nachweislich nicht gehalten: Landtag M-V Plenardebatten - 56. Sitzung des Landtages am 24. Januar 2019, Teil 2, Zeitstempel: 2:57:30 1. Welche einzelnen Berufsbilder sollen nach Ansicht der Landesregierung wieder oder neuerdings meisterpflichtig werden und warum? Welche ehemaligen meisterpflichtigen Berufe sollen nach Ansicht der Landesregierung weiterhin zulassungsfrei bleiben? Zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in einigen weiteren handwerklichen Gewerken müsste die Anlage A - Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können - zur Handwerksordnung durch den Bundesgesetzgeber geändert werden. Drucksache 7/3211 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zur Vorbereitung einer Gesetzgebungsinitiative finden bereits Gespräche auf Bundesebene statt. Dabei wird auch mit den Bundesinnungsverbänden/Interessenvertretungen der bisher zulassungsfreien Handwerke erörtert, ob ihr Handwerk zukünftig wieder meisterpflichtig werden sollte. Voraussichtlich wird nicht jedes in der Anlage B - Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können - zur Handwerksordnung aufgeführte handwerkliche Gewerk wieder meisterpflichtig werden wollen. Die Meinungsbildung der Landesregierung ist noch nicht abgeschlossen. 2. Welche EU-Vorgaben werden derzeit für eine Wiedereinführung der Meisterpflicht in bestimmten Berufen als problematisch betrachtet? Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind bereits jetzt durch nationales Recht verpflichtet, Berufsregulierungen auf ihre Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Die Wiedereinführung der Meisterpflicht ist ein Anwendungsfall für die neue Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen. Die Richtlinie über die Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen legt EU-weite Kriterien für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit vor Erlass neuer oder Änderung bestehender Berufsregulierungen fest und ist bis 30. Juli 2020 in nationales Recht umzusetzen. Daneben könnte die Wiedereinführung der Meisterpflicht in einigen weiteren handwerklichen Gewerken eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit darstellen. 3. Wie oft war die Wiedereinführung der Meisterpflicht seit 2004 Thema für die Landesregierung? Wie verhielten sich die Vertreter in den parlamentarischen Gremien (bitte auflisten nach Datum, Art der Sitzung, Thema, Wortbeiträge der Landesvertreter aus Mecklenburg-Vorpommern und Abstimmungsverhalten mit kurzer Erläuterung)? Die Landesregierung fördert seit 2008 im Rahmen der Handwerkskampagne „Besser ein Meister“ den Meistertitel als besonderes Gütesiegel - unabhängig von der Meisterpflicht des einzelnen Gewerks. In Gesprächen mit den beiden Handwerkskammern und dem Bauverband als Anbieter von Meisterkursen wurde dabei stets die Bedeutung der Meisterausbildung auch in den zulassungsfreien Handwerken betont. Mit dem Beschluss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern „Offensive für das Handwerk“ (Drucksache 7/2258) vom 28. Juni 2018 wurde die Landesregierung unter anderem aufgefordert , auf eine verfassungskonforme Novelle der Handwerksordnung zu drängen. Noch im Juli 2018 wurde daraufhin Kontakt zum innerhalb der Bundesregierung für die Handwerksordnung federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgenommen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3211 3 4. Welche Initiativen auf Bundesebene hat die Landesregierung seit 2004 gesetzt, um eine Wiedereinführung der Meisterpflicht in die Wege zu leiten? Neben Initiativen auf Arbeitsebene in den Bund-Länder-Ausschüssen „Handwerksrecht“ und „Handwerkswirtschaft“ hat die Landesregierung erst kürzlich die Bundesratsinitiative des Freistaates Bayern - Entschließung des Bundesrates zur Wiedereinführung des verpflichtenden Meisterbriefs in einzelnen nach der Handwerksordnung zulassungsfreien Handwerken - (Bundesrats-Drucksache 464/18) unterstützt.