LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN 7. Wahlperiode Drucksache 7/3215 18.03.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Polizeilich angeordnete Blutentnahmen und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele polizeilich angeordnete Blutentnahmen wurden in Mecklenburg-Vorpommern zwischen 2009 und 2018 durchgeführt (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)? Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage über die Anzahl der durchgeführten Blutprobenentnahmen, welche durch die Landespolizei veranlasst wurden, ist Folgendes festzustellen: - In der Landespolizei existiert keine Pflicht zur statistischen Erfassung von durchgeführten Blutproben. - Eine einheitliche Erhebung anhand des genutzten Vorgangsbearbeitungssystems in der Landespolizei ist nicht möglich. - Statistisch belastbares Datenmaterial ist über eine Auswertung der liquidierten Blutprobenentnahmen möglich. - Vollumfängliches belastbares Datenmaterial liegt für die beiden Polizeipräsidien Rostock und Neubrandenburg mit der Polizeistrukturreform 2010 (Stichtag: 1. März 2011) bis zum 31. Dezember 2018 vor. In beiden Polizeipräsidien wurden in den Jahren 2011 (Stichtag: 1. März 2011) bis 2018 insgesamt 33.631 Blutprobenentnahmen auf Anforderung der Polizei durchgeführt. Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. März 2019 beantwortet. Drucksache 7/3215 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Für die einzelnen Jahre ergibt sich folgende statistische Erhebung. Jahr 2011* 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Anzahl der durchgeführten Blutprobenentnahmen 3.721 4.537 4.098 4.272 3.830 4.217 4.052 4.904 * statistische Erhebung für den Zeitraum 1. März bis 31. Dezember 2011 2. Wo werden die polizeilich angeordneten Blutentnahmen derzeit durchgeführt? Die auf Veranlassung der Polizei durchgeführten Blutprobenentnahmen werden, je nach Anlass und Beurteilung der Lage, an einer dafür geeigneten Örtlichkeit durchgeführt. Hierbei ist es wichtig, dass eine Eigen- oder Fremdgefährdung minimiert und die Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Betroffenen gewährleistet werden. Dies kann unter anderem dazu führen, dass polizeilich veranlasste Blutprobenentnahmen in Krankenhäusern, Arztpraxen, am Einsatz-/Ereignisort oder in einer Dienststelle der Landespolizei durchgeführt werden. 3. Wo sollten die polizeilich angeordneten Blutentnahmen nach Auffassung der Landesregierung bestenfalls durchgeführt werden? Entscheidend für die Örtlichkeit der Entnahme einer Blutprobe ist eine zügige und reibungslose Durchführung der Maßnahme unter Beachtung der in der Antwort zu Frage 2 aufgeführten Kriterien. Nach Auffassung der Landesregierung kann es sich dabei um die nächstgelegene Polizeidienststelle handeln. In den Polizeihauptrevieren, Polizeirevieren und Autobahn- und Verkehrspolizeirevieren werden, auch zum Zwecke der Durchführung einer Blutprobenentnahme, geeignete Räumlichkeiten vorgehalten. 2 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3215 4. In welchen Laboren wurden die entnommenen Blutproben analysiert? Die Analysen entnommener Blutproben erfolgen in den Instituten für Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Rostock und Greifswald. 5. In wie vielen Fällen waren polizeilich angeordnete ärztliche Untersuchungen notwendig, wurden aber nicht durchgeführt (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)? Besteht die Notwendigkeit zur Durchführung einer körperlichen Untersuchung gemäß § 81a Absatz 1Satz 1 der Strafprozessordnung und wurde diese angeordnet, so ist die körperliche Untersuchung auch immer durchzuführen. Der Landesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen eine auf Veranlassung der Polizei angestrebte Blutprobenentnahme nicht durchgeführt wurde. Die in der Antwort der Landesregierung zu den Fragen 4, a) und b) der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/3017 dargestellten Probleme stellen keinen Hinderungsgrund dar. Aus Sicht der Landesregierung erschweren die dargestellten Probleme lediglich die Entnahme einer Blutprobe. 6. Aus welchen Gründen wurden die in der Antwort zu Frage 5 betroffenen Untersuchungen nicht durchgeführt? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 3