LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN 7. Wahlperiode Drucksache 7/3216 13.03.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Vergütung von polizeilich angeordneten ärztlichen Untersuchungen und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie werden in Mecklenburg-Vorpommern polizeilich angeordnete ärztliche Untersuchungen vergütet (bitte Quellen mit angeben)? Polizeilich veranlasste ärztliche Untersuchungen werden gemäß Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), in der jeweils gültigen Fassung, und gegebenenfalls auf Grundlage getroffener schriftlicher Vereinbarungen vergütet. Die Berechnung und Erfassung der zu vergütenden Leistungen erfolgt mittels Liquidationsvordruck. 2. Hält die Landesregierung diese Vergütung für angemessen? a) Wenn ja, mit welcher Begründung? b) Wenn nicht, plant die Landesregierung eine Änderung dieser Vergütung? Grundsätzlich erachtet die Landesregierung die Vergütung für angemessen und begründet dies mit der Antwort zu Frage 1. Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. März 2019 beantwortet. Drucksache 7/3216 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 3. Wer ist in Mecklenburg-Vorpommern für die Abrechnung der Kosten für polizeilich angeordnete ärztliche Untersuchungen zuständig? Für die Abrechnung der Kosten für polizeilich veranlasste ärztliche Untersuchungen sind die Polizeibehörden zuständig. 2