Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. März 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3218 7. Wahlperiode 20.03.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Personal- und Sachkosten der Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking und ANTWORT der Landesregierung Es ergeben sich Nachfragen zu Drucksache 7/2839. 1. Auf welchen Stellenbewertungen beruhen die derzeitigen Personalkosten der Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking in den Jahren 2009 bis 2018? 2. Erfolgten die Stellenbewertungen in Anlehnung an den Tarifvertrag der Länder? Wenn ja, welche konkreten Stellenbewertungen wurden jeweils für die Interventionsstellen des Landes festgelegt (bitte einzeln auflisten)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung vom 7. Dezember 2015 (Amtsblatt M-V 2015, Seite 837 ff.) erhalten die Träger als Zuwendungsempfänger eine Zuwendung im Rahmen der Projektförderung - Betrieb einer Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking - in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetragsfinanzierung. Drucksache 7/3218 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Ob der zwischen den Trägern der Interventionsstellen und deren Mitarbeitenden vereinbarten vertraglichen Vergütung Stellenbewertungen zugrunde liegen, ist der Landesregierung nicht bekannt. Die Grundlagen der Vergütung sind im Einzelfall gegebenenfalls den Arbeitsverträgen zu entnehmen. Da diese Grundlagen für die zuwendungsrechtliche Bewertung der gezahlten Vergütung keine Rolle spielen, sind die Arbeitsverträge nicht Bestandteil der Antragsprüfung beziehungsweise der Antragsunterlagen. 3. Auf welcher Bemessungsgrundlage beruhen die Sachkosten für die Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking in den Jahren 2009 bis 2018? Wie bereits in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 dargelegt, erhalten die Zuwendungsempfänger die Zuwendung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetragsfinanzierung . Insofern werden Zuschüsse für Sachausgaben bis zur Höhe der mit der zuvor angegebenen Richtlinie festgelegten Höchstbeträge gewährt.