Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. April 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/322 7. Wahlperiode 10.04.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Ralf Borschke, Fraktion der AfD Maßnahmen im Nationalpark Jasmund und ihre Folgen und ANTWORT der Landesregierung 1. Wurden in der Zeit seit Gründung des Nationalparks 1990 alte Kopfsteinpflasterwege aufgenommen oder baulich verändert und durch Schotterwege ersetzt? Wenn ja, wie vertragen sich diese Maßnahmen mit dem § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 der Verordnung über die Festsetzung des Nationalparks Jasmund vom 12. September 1990? Einige der gepflasterten Waldwege wiesen durch die Nutzung tiefe Fahrspuren mit einem dazwischen aufgepressten Sattel auf. Dadurch waren die Wege nur noch von Fahrzeugen mit entsprechender Bodenfreiheit nutzbar. Bei einem der mit dem Rettungsdienst des Landkreises abgestimmten Rettungswege wurde der aufgepresste Teil des Mittelsattels aufgenommen und dieser Zwischenraum mit Natursteinschotter verfüllt. Anschließend wurde der Rettungsweg in einer für den Zweck notwendigen Breite mit Schotter überdeckt. Weitere Rettungswege und notwendige Wirtschaftswege wurden nur mit einer Schotterschicht überdeckt, um die Befahrbarkeit zu gewährleisten. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgte gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung über die Festsetzung des Nationalparks Jasmund. Drucksache 7/322 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Handelt es sich bei dem zur Schotterung verwendeten Material um einen von außerhalb des Nationalparks zugeführten Stoff? In den Grenzen das Nationalparks Jasmund befindet sich kein Gewinnungsgebiet für notwendige Baustoffe zur Unterhaltung der Wege. Es wird ein Natursteinschotter aus Skandinavien verwendet. Das Material stammt somit aus dem Quellgebiet der im Nationalpark Jasmund vorkommenden nordischen Geschiebe, die durch die Eiszeit aus Skandinavien in das Gebiet des Nationalparkes verbracht wurden. 3. Welche Begründung gibt es für den Rückbau/Umbau der Nationalparkwege ? Der Nationalpark Jasmund ist eines der touristisch bedeutsamsten Gebiete Mecklenburg- Vorpommerns. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat eine hohe Verantwortung für die vielen Besucher, die jährlich das Schutzgebiet besuchen. Die Unterhaltung der Rettungswege muss so erfolgen, dass zu jeder Zeit Rettungseinsätze möglich sind. Gemäß Nationalparkverordnung ist das ehemals dichte Wegenetz auf ein notwendiges Maß zu reduzieren. 4. Ist das Einbringen und die Aufschüttung nationalparkfremder Stoffe als ein Verstoß gegen die Nationalparkverordnung zu bewerten? Nein. 5. Durch den Rückbau von Kanälen und Gräben, die der Entwässerung dienten, kommt es zur Vermoorung ehemaliger Grünflächen. Kann ausgeschlossen werden, dass die Vermoorung weiter Flächen und der damit verbundene unkontrollierte Abfluss von Wasser keinen Einfluss auf zunehmende Küstenabbrüche hat? Der Nationalpark befindet sich rund um die höchste Erhebung der Insel Rügen. In diesem, viele Kilometer von der Küste entfernten Bereich, befinden sich bedingt durch die Deformationskräfte der Eiszeit von Natur aus abflusslose Senken, in denen sich nach der Eiszeit Moore entwickelt haben. Die Deformationskräfte der Eiszeit haben zudem die Kreide in sich kleinstückig zerbrochen. Auf den Bruchflächen in der Kreide sickert eine geringe Menge des Niederschlages (circa 2 Prozent) durch das ansonsten wasserstauende Sedimentgestein. In Richtung Ostsee fließt das Regenwasser von dieser Erhebung daher sehr effektiv durch ein in großen Teilen natürliches Bachsystem ab. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/322 3 Die meisten der in der Vergangenheit entwässerten und vom Menschen landwirtschaftlich genutzten ehemaligen Moore führen das Wasser in Richtung Großer Jasmunder Bodden (und nicht zur Kreideküste) ab. Bei der durch die Nationalparkverordnung festgelegten Renaturierung von Mooren mit anthropogen gestörtem Wasserhaushalt wird die Sohlschwelle der künstlichen Entwässerung nur um wenige Dezimeter angehoben. Das Höhenniveau der Moore von zumeist weit über 100 Metern über dem Meeresspiegel, die Entfernung zur Küste im Kilometerbereich, die hydrologische Lage auf der Westseite der Wasserscheide mit Entwässerungsrichtung zum Großen Jasmunder Bodden in Verbindung mit den geringen Flächenanteilen der Moore sowie der vergleichsweise geringfügigen Anhebung der Sohlschwelle lassen die Renaturierung der Moore als Ursache der Küstenabbrüche ausscheiden. Die größten Küstenabbrüche gab es zudem in den 1980er Jahren, als die intensive Entwässerung in diesen Mooren noch wirksam war. Ursache für die Küstenabbrüche sind vielmehr geologische Prozesse und der Abtransport von abgebrochenem Material am Steiluferfuß durch hydrodynamische Kräfte (Seegang, Strömungen). Die Erosion ist zudem für den Fortbestand dieser Landschaft essentiell. Es entstehen stetig neue Felsformationen, so wie die derzeitigen auch nur durch Abbrüche aus der damaligen Landschaft heraus modelliert wurden. 6. Wie wird mit dem bei Maßnahmen zur Ausübung der Verkehrssicherungspflicht anfallenden Nutzholz, entlang der Straße L 303 von Hagen nach Sassnitz, verfahren? Wird diese Maßnahme als Einschlag zur wirtschaftlichen Nutzung betrachtet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Verordnung über die Festsetzung des Nationalparkes Jasmund? Die Maßnahmen der Verkehrssicherung entlang der L 303 von Hagen nach Sassnitz dienen der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und stellen keine wirtschaftliche Nutzung gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung über die Festsetzung des Nationalparks Jasmund dar. Grundsätzlich soll das Holz in der Fläche verbleiben. Es dient der Bodenbildung und ist Grundlage für die Nährstoffversorgung der nächsten Waldgeneration. In einigen Fällen ist aus Gründen der Arbeitssicherheit für nachfolgende Maßnahmen (Verkehrssicherung) und in Ausnahmefällen aus Gründen der Akzeptanz gegenüber der Bevölkerung und gegenüber den Besuchern des Nationalparkes die Beräumung des Stammholzes erforderlich. Drucksache 7/322 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 7. Erfolgt eine wirtschaftliche Nutzung des anfallenden Holzes (siehe Frage 6)? a) Wenn nicht, warum nicht? b) Wie hoch ist der geschätzte wirtschaftliche Schaden durch die Nichtnutzung des Nutzholzes? Gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 3 der Nationalparkverordnung ist der Schutzzweck des Nationalparkes unter anderem die Regeneration der standörtlich reich differenzierten Naturwälder einschließlich ihrer natürlichen Dynamik. Das schließt eine gezielte wirtschaftliche Nutzung aus (vergleiche Antwort zu Frage 6). Daher ist eine Verwertung nicht angestrebt. Wenn aus zuvor angegebenen Gründen eine Beseitigung erfolgen muss, wird dieses Holz verwertet. In einem Nationalpark, in dem die Nutzungsfreiheit das gesetzliche Ziel in der Flächenentwicklung darstellt, kann man nicht von Schaden durch Nichtnutzung sprechen. Sozioökonomische Studien belegen zudem die Wertschöpfung, die Nationalparke in der Region bewirken, welcher größer ist, als die Nutzung anfallenden Holzes.