LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN 7. Wahlperiode Drucksache 7/3220 18.03.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Fallzahlen der Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking und ANTWORT der Landesregierung Es ergeben sich Nachfragen zu Drucksache 7/2853. 1. Was beinhaltet eine „Fallzahl“ im Kontext der oben genannten Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage? Bei den in der Drucksache 7/2853 aufgeführten Fallzahlen handelt es sich um Klientenzahlen. 2. Wird bei der Definition einer Fallzahl ein jeweils unterschiedlicher zeitlicher und sächlicher Aufwand (Aktivitäten) berücksichtigt? Die Klientenzahlen sind eine statistische Größe. Zeitlicher und sächlicher Aufwand werden nicht abgebildet. Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. März 2019 beantwortet. Drucksache 7/3220 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 3. In welcher Weise werden unterschiedliche zeitliche und sächliche Aufwände in der Darstellung und Auswertung der Arbeit der Interventionsstellen berücksichtigt? Die Träger der Interventionsstellen sind im Rahmen des Zuwendungsverfahrens unter anderem dazu verpflichtet, jährlich einen Sachbericht einzureichen. Für diesen werden seitens der Landesregierung keine konkreten inhaltlichen Vorgaben gemacht. Der Sachbericht ist für die Träger dasjenige Element, um über die Tätigkeit gegenüber dem Zuwendungsgeber zu berichten. 2