Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. März 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3226 7. Wahlperiode 20.03.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Gunter Jess, Fraktion der AfD Mammographie-Screening in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Bei dem Mammographie-Screening-Programm handelt es sich um ein qualitätsgesichertes Programm, das auf Grundlage der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinie) in der jeweils aktuellen Fassung (aktuell in Kraft getreten am 1. Januar 2019) durchgeführt wird. In Mecklenburg-Vorpommern wird das Mammographie-Screening von der Zentralen Stelle für Mammographie-Screening Mecklenburg-Vorpommern beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen organisiert. Der Landesregierung liegen keine unmittelbaren Erkenntnisse zu den Fragen vor. Die nachfolgenden Antworten beruhen weitgehend auf Angaben der gesetzlichen Krankenkassen (Verband der Ersatzkassen e. V., Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern federführend für die gesetzlichen Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern zu Frage 1), der Zentralen Stelle für Mammographie-Screening Mecklenburg-Vorpommern beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen [zu Frage 2 und 2 a)] sowie der Kooperationsgemeinschaft Mammographie Berlin [Fragen 2 b), 4 bis 5]. Letztere ist in gemeinsamer Trägerschaft von den gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im August 2003 gegründet worden. Ihre Aufgabe ist die Koordination, Qualitätssicherung und Evaluation des Mammographie-Screening-Programms. Drucksache 7/3226 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie hoch sind die Kosten für Mammographie-Screening in Mecklenburg-Vorpommern für die Kassen? Wie hoch ist die Vergütung für die Arztpraxen? Entsprechend den zuletzt vorliegenden Abrechnungsdaten der Quartale 3/2017 bis 2/2018 wurden die Leistungen für das Mammographie-Screening in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt wie folgt bei den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet: 3/2017: circa 1,2 Millionen Euro, 4/2017: circa 1,4 Millionen Euro, 1/2018: circa 1,6 Millionen Euro, 2/2018: circa 1,7 Millionen Euro. Leistungen des Screenings in der vertragsärztlichen Gebührenordnung, dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), sowie Sachkosten nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) sind wie folgt bewertet: Leistung Vergütung 2019 in Euro Röntgenuntersuchung beider Mammae in zwei Ebenen 59,85 Aufklärungsgespräch 6,82 Konsiliarische Beurteilung von Mammographieaufnahmen je Frau 4,44 Abklärungsdiagnostik I 97,08 Abklärungsdiagnostik II 68,18 Stanzbiopsie(n) unter Röntgenkontrolle im Rahmen der Abklärungsdiagnostik 121,65 Histologische Untersuchung eines durch die Biopsie gewonnenen Materials 10,50 Zuschlag zu der GOP 01756 für die Aufarbeitung eines durch die Biopsie gewonnenen Materials der weiblichen Brust 11,47 Teilnahme an einer multidisziplinären Fallkonferenz 6,93 Zuschlag zu der GOP 01753 oder 01755 für Vakuumbiopsie(n) der Mamma 31,28 Kostenpauschale für Versandmaterial, Versandgefäße usw. sowie für die Versendung bzw. den Transport von Untersuchungsmaterial usw. 2,60 Kostenpauschale für Sachkosten zur Durchführung der Leistung entsprechend der GOP 01750 5,85 Kostenpauschale für die ggf. erforderliche Teilnahme an Fallkonferenzen im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistungen entsprechend der GOP 01752, 01756, 01758 und so weiter 0,51 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3226 3 2. Wie viele Frauen in Mecklenburg-Vorpommern wurden jährlich für ein Mammographie-Screening angeschrieben (Zahlen bitte pro Jahr von 2015 bis 2018)? a) Wie viele der angeschriebenen Frauen nahmen das Angebot eines Mammographie- Screening wahr (Zahlen bitte pro Jahr von 2015 bis 2018)? b) Wie viele positiv pathologische Befunde wurden beim Mammographie -Screening festgestellt (Zahlen bitte pro Jahr von 2015 bis 2018)? c) Wie erfolgt die weitere Abklärung positiv pathologischer Befunde ? Zu 2 und a) Anzahl der eingeladenen und teilnehmenden Frauen: 2015 2016 2017 2018 eingeladen 120.395 119.696 121.271 128.925 teilgenommen 76.806 74.090 74.026 74.339 davon Selbsteinlader 1.349 859 976 920 Die sogenannten Selbsteinlader lassen sich auf eigene Initiative zum Mammographie- Screening einladen. Zu b) Ergebnisse aus der Evaluation des Programms liegen aktuell nur bis einschließlich 2016 vor. Im Jahr 2015 wurden in Mecklenburg-Vorpommern 415 und im Jahr 2016 370 Karzinome (histopathologisch positiv bestätigte Tumorerkrankungen) entdeckt. Zu c) Gemäß der Entscheidungshilfe des Gemeinsamen Bundesausschusses zum Mammographie- Screening werden Mammographie-Aufnahmen zunächst von zwei Ärztinnen oder Ärzten unabhängig voneinander untersucht. Auffällige Befunde werden durch eine weitere Spezialistin oder einen Spezialisten in einer Konsensusbefundung begutachtet. Sofern ein Befund weiterhin als auffällig bewertet wird, erfolgen durch die verantwortliche Ärztin oder den verantwortlichen Arzt außerhalb des Screening-Programms immer zunächst die Tastuntersuchung und bildgebende Maßnahmen (Ultraschall, mammographische Zusatzaufnahmen , Tomosynthese und bei Bedarf im Einzelfall auch ein MRT). Lässt sich ein Krebsverdacht nicht ausschließen, wird die Entnahme einer Gewebeprobe (Biopsie) aus der Brust empfohlen. Das Ergebnis des Gewebebefundes wird anschließend von einer Ärztegruppe beraten. Sofern diese Ärztegruppe Brustkrebs diagnostiziert, wird den meisten Frauen eine Operation empfohlen. Dabei werden in der Regel der Tumor und das umliegende Gewebe entfernt, seltener die gesamte Brust. Weitere Behandlungsmöglichkeiten sind Bestrahlung, Hormon- und Chemotherapie. Welche Behandlung infrage kommt, hängt auch von der genauen Diagnose ab. Drucksache 7/3226 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 3. Wie viele der positiv pathologischen Befunde haben sich in den Folgeuntersuchungen als falsch herausgestellt? Zur Anzahl falsch-positiver Befunde liegen der Landesregierung keine Daten vor. Bei einem falsch-positiven Befund wird aufgrund der Screening-Mammographie vom Verdacht eines Tumors ausgegangen, der sich anschließend in dem zu 2 c) beschriebenen Verfahren nicht bestätigt. 4. Wie viele der positiv pathologischen Befunde haben sich in den Folgeuntersuchungen als lebensbedrohlich herausgestellt und führten zu einem operativen Eingriff? Mit der histopathologischen Diagnose liegen in der Regel die relevanten prognostischen Faktoren wie Größe und Hormonrezeptoren vor, um die Aggressivität des entdeckten Tumors einschätzen zu können. Unbehandelt werden die meisten entdeckten Brustkrebserkrankungen lebensbedrohlich. Durch die frühe Entdeckung im Mammographie-Screening sind die Heilungschancen jedoch sehr gut, operiert wird in der Regel heute immer. Zahlen liegen der Landesregierung zu Frage 4 nicht vor. 5. Gibt es operative Eingriffe aufgrund von Mammographiebefunden, bei denen sich unter der Operation herausstellte, dass der Eingriff nicht gerechtfertigt war? Das Mammographie-Screening folgt einer strikten Befundungskette (siehe Antwort auf Frage 2 c). Die histopathologische Untersuchung des Gewebes ergibt in den allermeisten Fällen eine sicher gutartige oder sicher bösartige Diagnose. Daher wird davon ausgegangen, dass durch das Mammographie-Screening verhindert wird, dass Operationen durchgeführt werden, die nicht gerechtfertigt sind.