Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. März 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3227 7. Wahlperiode 18.03.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Entscheidung zur Darßbahn und ANTWORT der Landesregierung Laut Artikel in der Ostsee-Zeitung „Zoff um die Darßbahn“ vom 31. Januar dieses Jahres verfügt MdB Eckhard Rehberg über eine aktuelle Bestätigung vom Staatssekretär des Bundesverkehrsministeriums, dass sich der Bund an der Reaktivierung der Darßbahn beteiligen werde. Dies und auch die im Artikel genannte Höhe von 24 Mio. Euro, die zugesichert sein soll, wurden seinerzeit weder vom Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung noch von der Staatskanzlei bestätigt. 1. Liegt zwischenzeitlich eine Finanzierungs- oder Unterstützungszusage seitens des Bundes für die Darßbahn vor? a) Wenn ja, in welcher Höhe? b) Wenn nicht, wurden auf Grundlage der getroffenen Aussagen des MdB Rehberg im Artikel der Ostsee-Zeitung „Zoff um die Darßbahn “ vom 31. Januar 2019 entsprechende Nachfragen beim Bund gestellt? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Eine konkrete Finanzierungszusage des Bundes für die Darßbahn gibt es bisher nicht. Dies wurde auf Nachfrage im Februar 2019 auch bestätigt. Das Bundesverkehrsministerium hat jedoch die grundsätzliche Unterstützung des Projekts zugesagt. Das Bundes- und das Landesverkehrsministerium befinden sich zu dem Vorhaben und zu den Finanzierungsmöglichkeiten im Dialog. Drucksache 7/3227 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wann wird voraussichtlich die Entscheidung zur Darßbahn getroffen werden? Es wird mit einer Entscheidung innerhalb des kommenden halben Jahres gerechnet. 3. Wird eventuell erwogen, die Entscheidung der Reaktivierung der Darßbahn unter Einbeziehung des Landtages zu treffen? Wie wird das gegebenenfalls begründet? Die Aufgaben des Landtages und der Landesregierung sind gesetzlich geregelt. Soweit die Entscheidung innerhalb der der Landesregierung zugewiesenen Aufgaben und Mittel liegt, ist eine Beteiligung des Landtages nicht vorgesehen. Der zuständige Ausschuss wird jedoch über die Entscheidungen informiert.