Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Mai 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3228 7. Wahlperiode 09.05.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Genehmigungssituation bei Windenergieanlagen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele immissionsschutzrechtliche Anträge auf Genehmigung von Windenergieanlagen wurden in Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen fünf Jahren jährlich in welchen Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt gestellt? Die Antworten auf diese Frage ergeben sich aus nachfolgender Tabelle, unter Berücksichtigung der Antragstellungen gemäß der §§ 4 und 16 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG): StALU Antragseingänge 2014 2015 2016 2017 2018 Mecklenburgische Seenplatte 19 10 25 11 27 Mittleres Mecklenburg 16 13 11 9 9 Vorpommern 5 16 31 3 6 Westmecklenburg 14 13 17 46 20 StALU - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Drucksache 7/3228 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. In wie vielen Verfahren ist die Entscheidung gemäß der in § 10 Absatz 6a und § 16 Absatz 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genannten Fristen erfolgt? Im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2018 haben die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) in 112 Verfahren fristgemäß entschieden. Fristbeginn ist das Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen gemäß § 7 Absatz 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV). 3. In wie vielen Verfahren hat die zuständige Behörde davon Gebrauch gemacht, die Frist gemäß § 10 Absatz 6a um bis zu drei Monate zu verlängern? Auf formale Verlängerungen der Genehmigungsfrist nach § 10 Absatz 6a Satz 2 BImSchG wird seitens der StÄLU aus verwaltungsökonomischen Gründen verzichtet. 4. Wie lange dauern immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich? Wie hat sich die durchschnittliche Verfahrensdauer in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte in Jahresscheiben darstellen)? Die Antworten auf diese Fragen ergeben sich aus nachstehender Tabelle. Dabei wird zum einen die durchschnittliche Verfahrensdauer (ausgehend vom Zeitpunkt des Antragseinganges bis zur Entscheidung) und zum anderen die durchschnittliche Verfahrensdauer (ausgehend vom Zeitpunkt des Vorliegens vollständiger Antragsunterlagen bis zur Entscheidung) dargestellt. Jahr durchschnittliche Verfahrensdauer Antragseingang bis Entscheidung in Monaten durchschnittliche Verfahrensdauer vollständige Antragsunterlagen bis Entscheidung in Monaten 2014 23,7 4,6 2015 21,3 8,2 2016 21,9 4,6 2017 19,1 9,7 2018 21,2 12,9 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3228 3 5. In welchem zeitlichen Rahmen entscheiden die Landkreise über relevante Stellungnahmen bei einem immissionsschutzrechtlichen Antrag auf Genehmigung? Bei der Beteiligung der Landkreise, kreisfreien beziehungsweise großen kreisangehörigen Städte im Rahmen immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Windenergievorhaben beträgt die Bearbeitungsdauer, ausgehend vom Zeitpunkt des Anschreibens der StÄLU bis zur Abgabe einer Stellungnahme, im Durchschnitt der letzten fünf Jahre 3,9 Monate. In Einzelfällen ergeht eine Stellungnahme erst nach zwölf Monaten oder später. 6. Was sind Gründe für Überschreitungen der Dauer von Genehmigungsverfahren ? Ursächlich hierfür können beispielsweise personelle Engpässe bei den Genehmigungs- und den im Verfahren beteiligten Behörden, aber auch Schwierigkeiten des Antragstellers sein, die Antragsunterlagen entsprechend den fachlich gebotenen Anforderungen zu vervollständigen . 7. Was unternimmt die Landesregierung, um über immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren fristgemäß zu entscheiden? Mittels gebührenfinanzierter Modellprojekte wird angestrebt, den Personalstellen-Mehrbedarf insbesondere bei den StÄLU zu decken. Drucksache 7/3228 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 8. Wurden und werden Anträge aufgrund der Unterschreitung des in der Artenschutzrechtlichen Arbeits- und Beurteilungshilfe für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen (AAB-WEA) geforderten Ausschlussbereichs für Windenergieanlagen für Großvögel abgelehnt ? a) Wenn ja, wie viele? b) Für den Ausschlussbereich welcher Großvögel im Einzelnen galt dies? c) Wie viele Hektar Ablenkflächen sind in den letzten zwei Jahren von Windenergieanlagenbetreibern in Mecklenburg-Vorpommern geschaffen worden? Die Fragen 8, a) bis c) werden zusammenhängend beantwortet. Im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2018 hatten die StÄLU insgesamt vier Anträge auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen aufgrund der Unterschreitung des in der Artenschutzrechtlichen Arbeits- und Beurteilungshilfe für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen (AAB-WEA) geforderten Ausschlussbereiches für Windenergieanlagen für Großvögel abgelehnt. Dies betraf insbesondere die Großvögel Rotmilan, Weißstorch, Seeadler und Rohrweihe. Zum Schutz von Großvögeln nach der AAB-WEA und zur Vermeidung eines Tötungsverbotes wurden in den Jahren 2017 und 2018 im Rahmen immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen insgesamt 148,97 Hektar Ablenkungsfläche durch die StÄLU beauflagt. 9. Wie viele immissionsschutzrechtliche Anträge sind in den letzten fünf Jahren bezüglich Biogasanlagen und Tiermast etc. in welchen Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt gestellt und entschieden worden? Die Antworten auf diese Frage ergeben sich aus folgender Tabelle, unter Berücksichtigung der Antragstellungen gemäß der §§ 4 und 16 BImSchG: Jahr Anlagentyp StALU Mecklenburgische Seenplatte Mittleres Mecklenburg Vorpommern Westmecklenburg Eingänge Entscheid - ungen Eingänge Entschei - dungen Eingänge Entscheid - ungen Eingänge Entscheid - ungen 2014 Biogas 7 14 0 2 7 6 8 7 Tiermast/ -haltung 7 5 4 2 3 9 13 9 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3228 5 Jahr Anlagentyp StALU Mecklenburgische Seenplatte Mittleres Mecklenburg Vorpommern Westmecklenburg Eingänge Entschei - dungen Eingänge Entschei - dungen Eingänge Entschei - dungen Eingänge Entscheidungen 2015 Biogas 4 5 3 3 1 2 3 5 Tiermast/ -haltung 4 6 3 3 2 2 5 8 2016 Biogas 7 5 3 2 2 2 1 2 Tiermast/ -haltung 2 7 6 6 5 4 6 8 2017 Biogas 6 5 4 1 5 1 4 3 Tiermast/ -haltung 1 3 4 4 1 3 3 4 2018 Biogas 5 10 5 0 2 3 3 1 Tiermast/ -haltung 3 3 0 3 1 4 3 6 10. Wie lange haben diese Verfahren durchschnittlich von der Antragstellung bis zur Entscheidung angedauert? Die durchschnittliche Verfahrensdauer in Bezug auf immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Biogas- und Tierhaltungs/-mastanlagen (vergleiche Frage 9), ausgehend vom Zeitpunkt des Antragseinganges bis zur Entscheidung, lag in den letzten fünf Jahren bei 18,2 Monaten.