LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN 7. Wahlperiode Drucksache 7/3229 13.03.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Situation im Gerichtsvollzieherwesen und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hoch ist der durch Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher angemeldete Bedarf an Ausrüstungsgegenständen (bitte unterteilen nach Schutzwesten, Personennotsignalanlagen, Reizstoffsprühgeräte u. a.)? Der angemeldete Bedarf an individuell angepassten Schutzwesten beläuft sich auf 67 Gerichtsvollzieher und drei Anwärter. Für die Ausstattung mit Personennotrufanlagen wurden keine individuellen Bedarfe angemeldet. 2. Wie wurde dem Bedarf im Jahr 2018 entsprochen? Was ist 2019 geplant? Es wurden an bisher 52 Gerichtsvollzieher individuell angepasste Schutzwesten ausgeliefert. Weitere 15 Gerichtsvollzieher sowie drei Anwärter werden ihrem Wunsch entsprechend noch im laufenden Jahr 2019 ausgestattet. Bis dahin hat jeder Gerichtsvollzieher die Möglichkeit, auf sogenannte Poolwesten, die bei den Amtsgerichten vorgehalten werden, zurückzugreifen. Zusätzlich ist die Pilotierung hinsichtlich des Einsatzes einer Personennotrufanlage bei sechs Gerichtsvollziehern im Jahr 2019 geplant. Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. März 2019 beantwortet. Drucksache 7/3229 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 3. Wie hoch waren die entstandenen Anschaffungskosten im Jahr 2018? Die Anschaffungskosten im Jahr 2018 für die individuell gefertigten Schutzwesten betrugen 31.261,36 Euro. 4. Welche Kosten werden im Jahr 2019 erwartet (bitte separat darstellen, wofür die Kosten genau erwartet werden)? Für die 15 noch mit individuellen Schutzwesten auszustattenden Gerichtsvollzieher plus drei Anwärter werden circa 11.000 Euro Kosten veranschlagt. Darüber hinaus ist für die Pilotierung der noch zu beschaffenden Personennotrufanlage bei sechs Gerichtsvollziehern ein Betrag in Höhe von 2.500 Euro vorgesehen. Weitere Anschaffungen sind für das Jahr 2019 nicht geplant. 2