Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. April 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/324 7. Wahlperiode 04.04.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung hat bereits im April 2016, also noch vor Inkrafttreten der Datenschutz- Grundverordnung, in der Staatssekretärsrunde die Aufgaben erörtert, die aufgrund der Datenschutz -Grundverordnung geleistet werden müssen. Das damalige Ministerium für Inneres und Sport hat dabei darauf hingewiesen, dass die Datenschutz-Grundverordnung für den öffentlichen Bereich Öffnungsklauseln mit Regelungsspielräumen enthält, die dazu führen können, dass landesrechtliche Regelungen beibehalten werden können. Nur bei den Gesetzen oder Verordnungen, bei denen dies nicht der Fall ist, muss eine Änderung erfolgen. Aufgrund der Öffnungsklauseln erwartet die Landesregierung, dass sich die Anzahl der zu ändernden Gesetze im überschaubaren Rahmen hält. Insoweit geht die Landesregierung nicht von einer Anpassungsaufgabe aus, die knapp 100 Gesetze und Verordnungen umfasst. In seinem Zwölften Tätigkeitsbericht weist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit „vorsorglich darauf hin, dass jedes Ministerium sofort nach der Veröffentlichung der Verordnung das geltende Recht in seinem Zuständigkeitsbereich daraufhin überprüfen muss, ob es mit den Bestimmungen der EU-DSGVO vereinbar ist“. Die Landesregierung teilt in ihrer Stellungnahme diese Sicht und ging bereits im April 2016 von einer Anpassungsaufgabe aus, die „knapp 100 Gesetze und Verordnungen“ umfasse. Drucksache 7/324 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie viele Gesetze und Verordnungen sind zum Stichtag 28. Februar 2017 als von Anpassungsbedarf betroffene Vorschriften von der Staatskanzlei und von einzelnen Ressorts identifiziert worden (bitte tabellarisch darstellen)? Zum Stichtag 28. Februar 2017 sind 34 Gesetze und 13 Verordnungen identifiziert worden, bei denen ein konkreter Anpassungsbedarf aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung entweder schon erkannt oder zu vermuten ist. Anzahl der Gesetze Anzahl der Verordnungen Staatskanzlei (StK) 6 0 Ministerium für Inneres und Europa (IM) 12 4 Justizministerium (JM) 0 0 Finanzministerium (FM) 0 0 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit (WM) 6 1 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (LM) 4 4 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (BM) 3 2 Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung (EM) 3 2 Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung (SM) 0 0 Summe 34 13 Der Überprüfungsprozess der Landesregierung ist noch nicht abgeschlossen. 2. Wie viele der in Frage 1 genannten Vorschriften wurden bis zum Stichtag 28. Februar 2017 von der Staatskanzlei bzw. welchen Ressorts bereits (als Entwurf) angepasst? Die Datenschutz-Grundverordnung wird ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar geltendes Recht sein. Aufgrund dessen strebt die Landesregierung an, dass die notwendigen Anpassungen von Gesetzen und Verordnungen bis zu diesem Zeitpunkt erfolgen. Zum Stichtag 28. Februar 2017, damit etwa 15 Monate vor Geltung der Datenschutz- Grundverordnung sind - bis auf eine im Entwurf vorliegende Verordnung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern - noch keine änderungsbedürftigen Gesetze oder Verordnungen angepasst worden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/324 3 3. Wie wird diese enorme Anpassungsaufgabe gegenwärtig innerhalb der Landesregierung organisatorisch umgesetzt (Arbeitsgremien, Kontrollmechanismen , Berichterstattung)? Für die Prüfung der Änderungsbedarfe von Gesetzen und Verordnungen aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung und die daraufhin erforderlichen Schritte zur Anpassung der ermittelten Gesetze und Verordnungen trägt das für das jeweilige Gesetz oder für die jeweilige Verordnung zuständige Ressort die Verantwortung. Der Prüfungs- und Umsetzungsprozess wird jeweils dort koordiniert und in den fachlich zuständigen Referaten erledigt. Das Ministerium für Inneres und Europa informiert die Staatskanzlei und die Ressorts über Punkte, die für den Arbeitsprozess wesentlich sind, und berät erforderlichenfalls die Ressorts. Die Landesregierung passt die Arbeitsorganisation an die Anforderungen an, die die Aufgabenerledigung bedingt. Sie hat bislang für den Prüfungs- und Umsetzungsprozess keine dauerhaft tätigen Gremien eingerichtet und sieht auch nicht den Bedarf, zusätzliche, über die bisherige Aufgabenkontrolle in den Ressorts hinausgehende Kontrollmechanismen oder Berichterstattungspflichten vorzusehen. 4. Wie stellt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nach Vorstellung der Landesregierung der aus der bis Mitte 2018 abzuschließenden Anpassungsgesetzgebung resultierende Landesgesetzgebungsplan dar? Die Landesregierung beabsichtigt, die zu ändernde Verfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern und das zu ändernde Landesdatenschutzgesetz dem Landtag möglichst im Dezember 2017 zur Ersten Lesung zuzuleiten. Ein konkreter zusammengefasster Zeitplan zur Änderung weiterer Gesetze liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor.