Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Antwort auf die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. März 2019 übermittelt. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3254 7. Wahlperiode 20.03.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Einführung von Karenzzeiten für Mitglieder der Landesregierung und ANTWORT der Landesregierung Im Dezember 2017 antwortete die Landesregierung auf meine Kleine Anfrage (Drucksache 7/1356), dass die Landesregierung erneut in die Prüfung der Einführung von Karenzzeiten für ihre Mitglieder sowie für ihre Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre eingetreten sei und sich gegenwärtig eine grundsätzliche Position zu Karenzzeiten bilde. Im August 2018 antwortete die Landesregierung auf meine Kleine Anfrage (Drucksache 7/2456), dass sich die Landesregierung derzeit immer noch in Gesprächen darüber befinde, inwieweit die geltende Gesetzeslage im Bund und den einzelnen Ländern eine Vorbildfunktion für das Land Mecklenburg-Vorpommern haben könne. Im Rahmen der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE über die Einführung von Karenzzeiten (Drucksache 7/2813) erklärte der Finanzminister, dass die Landesregierung weiter an dem Thema arbeiten und dem Parlament einen Vorschlag unterbreiten werde, sofern ein Ergebnis erzielt worden sei (Plenarprotokoll 7/50, S. 49). Auch zum Zeitpunkt der Zweiten Lesung des Gesetzentwurfes im Januar 2019 gab es immer noch keinen neuen Sachstand. 1. Welche Gespräche zur Einführung der Karenzzeiten hat die Landesregierung bislang geführt? Die Ministerpräsidentin führt gegenwärtig Gespräche zur Novellierung des Landesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse Parlamentarischer Staatssekretäre. Drucksache 7/3254 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Was sind die wesentlichen Ergebnisse dieser Gespräche? Als Ergebnis der bisherigen Gespräche wird gegenwärtig in der Staatskanzlei auch mit Blick auf entsprechende Regelungen beim Bund geprüft, welche Maßnahmen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein können, um mögliche Interessenkonflikte zwischen neuer Funktion in der Wirtschaft und alter Tätigkeit in der Regierung zu begrenzen. Über mögliche Karenzzeit-Regelungen hinaus wird weiterer Novellierungsbedarf hinsichtlich des Landesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse Parlamentarischer Staatssekretäre gesehen. 3. Wann wird die Landesregierung dem Landtag voraussichtlich einen Vorschlag über die Einführung von Karenzzeiten unterbreiten? Ein Ergebnis der o. a. Prüfung wird dem Landtag voraussichtlich im Laufe des Jahres 2019 unterbreitet.