Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. März 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3259 7. Wahlperiode 27.03.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Bundesratsinitiative Kinderrechte ins Grundgesetz und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Wie in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/2325 vom 24. Juli 2018 bereits ausgeführt, setzt sich die Landesregierung für den ausdrücklichen verfassungsrechtlichen Schutz von Kindern durch die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz ein. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hatte bereits im Jahr 2011 eine entsprechende Entschließung des Bundesrates „Kinderrechte im Grundgesetz verankern“ initiiert, die der Bundesrat in seiner 890. Sitzung am 25. November 2011 beschlossen hat [Bundesratsdrucksache 386/11 (Beschluss)]. Die Bundesregierung hielt jedoch zum damaligen Zeitpunkt eine Grundgesetzänderung für nicht erforderlich (Unterrichtung durch die Bundesregierung vom 19. Juli 2012 auf Bundesratsdrucksache 431/12). Eine Änderung des Grundgesetzes in dieser Hinsicht ist weiterhin das erklärte politische Ziel der Landesregierung. Drucksache 7/3259 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 In der Landtagssitzung am 15. Dezember 2017 fasste der Landtag einen Beschluss, wonach die Landesregierung aufgefordert wird, eine Bundesratsinitiative zur Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz vorzubereiten und 2018 vorzulegen (Beschlussprotokoll 7/27). 1. Wie sieht der Wortlaut dieser Initiative aus? Welche konkreten Rechte sollen ins Grundgesetz geschrieben werden? Mecklenburg-Vorpommern ist Teilnehmer der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode in Kapitel „III. Familien und Kinder im Mittelpunkt“ bearbeitet, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern (siehe Drucksache 7/2325 vom 24.07.2018). Die Arbeitsgruppe hat zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Rechte formuliert, die ins Grundgesetz geschrieben werden sollen. Aufgrund der Teilnahme an der Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird die Landesregierung keine eigene Bundesratsinitiative mehr einbringen. 2. Warum wurde diese Initiative dem Landtag bisher noch nicht vorgelegt ? 3. Wann plant die Landesregierung, diese Initiative in den Bundesrat einzubringen ? 4. Gibt es Gespräche mit anderen Bundesländern, dieser Initiative beizutreten oder sie zu unterstützen? Wenn ja, wie sind diese Gespräche verlaufen? Die Fragen 2, 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.