Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. März 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/326 7. Wahlperiode 27.03.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Rechtmäßigkeit der derzeitigen Regelung der Bezuschussung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu Fahrt- und Unterkunftskosten für Berufsschülerinnen und Berufsschüler im Hinblick auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 28.06.2016 (Az. 9 S 1906/14) und ANTWORT der Landesregierung Zu den Antworten der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage (Drucksache 7/27 „Erstattung von Mehrkosten beim Besuch einer auswärtigen Berufsschule“) ergeben sich Nachfragen. 1. Welche Ergebnisse erbrachte die Prüfung der Landesregierung im Hinblick auf die Bedarfslage in Mecklenburg-Vorpommern bei Beförderungs - und Unterkunftskosten von Berufsschülerinnen und Berufsschülern ? Die Prüfung der Landesregierung ist noch nicht abgeschlossen. 2. Welche Änderungen plant die Landesregierung, um die Auswirkungen des im Titel genannten Urteils des Verwaltungsgerichtshofes Baden- Württemberg auch für die Berufsschülerinnen und Berufsschüler zur Anwendung zu bringen? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Drucksache 7/326 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Berufsschülerinnen und Berufsschüler im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl an beruflichen Schulen, die einen Zuschuss a) zu den Kosten der Unterkunft und b) zu den Kosten der Beförderung zur Berufsschule erhalten? Die Fragen a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Gemäß Ziffer 2 der Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg- Vorpommern für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen zu den Kosten der Unterbringung sowie zu Fahrtkosten bei notwendiger auswärtiger Unterkunft vom 01.09.2015 sind Gegenstand der Förderung Landeszuschüsse zu den Aufwendungen für die notwendige auswärtige Unterkunft für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen während des Schulbesuches. Diese Aufwendungen schließen auch die Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrten zum Unterricht ein. Die Zuschüsse zu den Kosten der Unterkunft und zu den Kosten der Beförderung zur beruflichen Schule werden daher nicht separat beantragt und bewilligt. Da sich der Zuschusszeitraum stets auf ein Schulhalbjahr bezieht und für jedes Schulhalbjahr beantragt werden muss, kann nur auf die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die im aktuellen Schulhalbjahr einen Zuschuss erhalten, abgestellt werden. Der prozentuale Anteil der Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen, die für das jeweilige Schulhalbjahr einen Zuschuss erhalten haben, im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl der beruflichen Schulen insgesamt (öffentliche und private berufliche Schulen) schlüsselt sich wie folgt auf: 1. Schulhalbjahr 2015/2016 Schülerinnen und Schüler der Beruflichen Schulen insgesamt: 32.545 (zum Stichtag der amtliche Schulstatistik, Quelle: Amtliche Schulstatistik der Beruflichen Schulen 2015/2016) Bezuschusste Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen: 215 Prozentualer Anteil: 0,66 % Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/326 3 2. Schulhalbjahr 2015/2016 Schülerinnen und Schüler der Beruflichen Schulen insgesamt: 32.545 (zum Stichtag der amtliche Schulstatistik, Quelle: Amtliche Schulstatistik der Beruflichen Schulen 2015/2016) Bezuschusste Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen: 237 Prozentualer Anteil: 0,73 % Da für das Schuljahr 2016/2017 noch keine amtliche Schulstatistik vorliegt, kann der prozentuale Anteil der Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl an beruflichen Schulen, die einen Zuschuss erhalten, nicht ermittelt werden. 4. Auf welche Summe beläuft sich die Landeszuweisung je Monat im Schuljahr 2016/2017 für Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die Zuschüsse für eine auswärtige Unterkunft und Zuschüsse für die Fahrten zur beruflichen Schule bekommen? Gemäß Ziffer 6.1.1 der Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg- Vorpommern für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen zu den Kosten der Unterbringung sowie zu Fahrtkosten bei notwendiger auswärtiger Unterkunft vom 01.09.2015 können Schülerinnen und Schüler beziehungsweise deren Erziehungsberechtigte beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur einen Zuschuss für ein Schulhalbjahr beantragen. Die Zuschusssumme wird für ein Schulhalbjahr und nicht für einzelne Monate gewährt. Bis zum Stichtag 07.03.2017 wurden Schülerinnen und Schülern für den Zuwendungszeitraum 1. Schulhalbjahr 2016/2017 insgesamt 94.902,24 Euro durch Zuwendungsbescheid bewilligt. Für den Zuwendungszeitraum 2. Schulhalbjahr 2016/2017 wurden bis zum Stichtag 07.03.2017 insgesamt 3.885,00 Euro bewilligt.