Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. März 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3260 7. Wahlperiode 26.03.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Arbeitsunfälle in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Nach § 8 Absatz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) sind Arbeitsunfälle Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Unternehmer haben Unfälle von Versicherten in ihren Unternehmen dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen, wenn Versicherte getötet oder so verletzt werden, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden. Satz 1 gilt entsprechend für Unfälle von Versicherten, deren Versicherung weder eine Beschäftigung noch eine selbstständige Tätigkeit voraussetzt, § 193 Absatz 1 SGB VII. Nach Absatz 7 der vorgenannten Norm hat bei Unfällen in Unternehmen, die der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht unterstehen, der Unternehmer eine Durchschrift der Anzeige der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde zu übersenden. Bei Unfällen in Unternehmen, die der bergbehördlichen Aufsicht unterstehen, ist die Durchschrift an die zuständige untere Bergbehörde zu übersenden. Bei Unfällen auf einem Seeschiff sind diese in einem Schiffstagebuch einzutragen. Den staatlichen Arbeitsschutzbehörden sind Unfälle nach § 193 Absatz 7 SGB VII zwar zwingend anzuzeigen, in der Praxis ist dies aber nicht immer der Fall. Des Weiteren sind die Arbeitsschutzbehörden nicht, wie bereits vorgetragen, für alle Unfallmeldungen zuständig. Dadurch begründen sich Datenabweichungen des Landes zu den von den Unfallversicherungsträgern beigetragenen Daten. Drucksache 7/3260 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie hat sich die Zahl der meldepflichtigen Arbeits- und Wege- sowie Massenunfälle in den Jahren 2008 bis 2018 in Mecklenburg- Vorpommern entwickelt (bitte jährlich nach Branche, Anzahl der Unfälle je Beschäftigten in der Branche, zuständiger Berufsgenossenschaft und Schwere des Unfalls aufschlüsseln)? Dem Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2017“ ist zu entnehmen, dass in der Langzeitbetrachtung deutlich sinkende Unfallquoten, sowohl bei meldepflichtigen als auch bei tödlichen Arbeits- und Wegeunfällen zu verzeichnen sind. Demgegenüber steigt hingegen die Anzahl der Berufskrankheiten. Dieses ist allerdings auf die Einführung neuer Berufskrankheiten (insbesondere durch UV-Strahlung bedingte Hautkrebserkrankungen) zurückzuführen, deren Erfassung eine bessere Versorgung der Betroffenen gewährleistet. Die Daten zeigen aber auch, dass Unfälle und Berufskrankheiten weiterhin von zentraler Bedeutung für die Prävention sind (https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/Suga-2017.pdf?blob=publication File&v=13). Die Landesregierung hat die angefragten differenzierten Daten bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sowie bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau nachgefragt, da ihr diese Daten selbst nicht vorliegen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat die Entwicklung der meldepflichtigen Unfälle, der neuen Unfallrenten und der tödlichen Unfälle jeweils nach Arbeits- und Wegeunfällen sowie für neue Unfallrenten für die Berichtsjahre 2008 bis 2017 in Mecklenburg- Vorpommern in den Tabellen 1, 3 und 4 dargestellt (auf die Anlage wird verwiesen). Daten der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) liegen nur noch für den Zeitraum 2009 bis 2017 vor, vergleiche Tabellen 2 und 5 (auf die Anlage wird verwiesen). Massenunfälle sind Unfälle mit mehr als zwei Verletzten. Im Zeitraum 2008 bis 2018 wurde ein Unfall mit drei tödlich verletzten Beschäftigten (Hubschrauberabsturz) im Jahr 2014 der oberen Arbeitsschutzbehörde Mecklenburg-Vorpommern (Landesamt für Gesundheit und Soziales, Abteilung Arbeitsschutz und technische Sicherheit M-V) gemeldet. Im Jahr 2018 wurden 70 Mitteilungen über besonders schwere Unfälle bei der Arbeit der oberen Arbeitsschutzbehörde Mecklenburg-Vorpommern angemeldet, davon wurden 60 Ereignisse direkt vor Ort untersucht, davon: elf tödliche Arbeitsunfälle, ein tödlicher Wegeunfall, 50 Arbeitsunfälle mit 53 schwerverletzten Beschäftigten und zwei schweren Wegeunfällen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3260 3 2. Welche Ursachen lagen den Unfällen mit schweren und tödlichen Verletzungen sowie Massenunfällen nach Kenntnis der Landesregierung zugrunde? Aussagen über die Ursachen schwerer und tödlicher Unfälle sind nach Auskunft der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. nur allgemein möglich, da die Ursachen eines jeden Unfalls sehr unterschiedlich sind. Wie bereits in der Antwort zur Frage 1 angemerkt, lassen sich hilfsweise Rückschlüsse über Unfallursachen aus der Bearbeitung von Unfallrenten herleiten. In ca. 21 Prozent aller neuen Unfallrenten und in ca. 51 Prozent der tödlichen Unfälle handelte es sich um Straßenverkehrsunfälle. Darüber hinaus waren in ca. 17 Prozent der neuen Unfallrenten und in ca. 17 Prozent der tödlichen Unfälle Absturzunfälle für die Verletzungen ursächlich . Die übrigen schweren und tödlichen Unfälle verteilen sich auf ein breites Spektrum verschiedenster Ursachen. 3. Entschädigungsleistungen welcher Art und in welcher Höhe wurden durch die Unfallversicherungsträger in den Jahren 2008 bis 2018 in Mecklenburg-Vorpommern jährlich insgesamt sowie je Branche und Verunfallten geleistet? Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Nach Auskunft der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau lassen sich Entschädigungsleistungen nicht nach Bundesländern auswerten. 4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bezüglich des Zusammenhangs von langen bzw. überlangen Arbeitszeiten und der Häufigkeit bzw. dem Schweregrad von Arbeitsunfällen in Mecklenburg- Vorpommern? 5. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bezüglich des Zusammenhangs zwischen der Lage von Arbeitszeiten und der Häufigkeit bzw. dem Schweregrad von Arbeitsunfällen in Mecklenburg- Vorpommern? 6. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bezüglich des Zusammenhangs zwischen der Art des Arbeitsvertrages (unbefristet, befristet, Leiharbeit) und der Häufigkeit bzw. dem Schweregrad von Arbeitsunfällen in Mecklenburg-Vorpommern? Die Fragen 4, 5 und 6 werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 7/3260 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Das Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat im Auftrag der Unfallversicherungsträger eine entsprechende Untersuchung angestellt und dabei festgestellt, dass lange Arbeitszeiten, Schichtarbeit, Zeitarbeit und Neueinstellungen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem höheren Unfallrisiko führen können. Das erhöhte Risiko für Unfälle und gesundheitliche Beeinträchtigungen durch verlängerte und ungünstig liegende Arbeitszeiten wird durch zahlreiche Untersuchungen bestätigt. Insgesamt zeigt sich, dass unter sonst vergleichbaren Bedingungen das Unfallrisiko der Beschäftigten nach der siebten bis neunten Arbeitsstunde exponentiell ansteigt. Unter sonst vergleichbaren Bedingungen ist ein erhöhtes Unfallrisiko bei abweichenden oder ungewöhnlichen Arbeitszeiten im Schichtsystem (beispielsweise sonntags) und bei nicht unterbrochenen Folgen von Schichtarbeitstagen erkennbar. In Untersuchungen konnte belegt werden, dass die relative Unfallhäufigkeit mit der Anzahl der Nachtschichten zunimmt. (DGUV Report 1/2014 - Prävention im Aufschwung https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/ dguv-report-01-2014.pdf). Auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigt in der Publikation „Gesundheitliche und soziale Auswirkungen langer Arbeitszeiten“ von A. Wirtz auf, dass inzwischen bereits gut belegt werden kann, dass das Unfallrisiko der Beschäftigten nach der 8. beziehungsweise nach der 9. Arbeitsstunde exponentiell ansteigt. Im Vergleich von Früh-, Spät- und Nachtschichten besteht bei vergleichbarem Grundrisiko in der Nachtschicht das höchste Unfallrisiko. Je mehr Schichten (Tage) infolge gearbeitet wird, desto höher wird das Unfallrisiko. Dabei ist der Anstieg des Risikos über mehrere Nachtschichten in Folge wesentlich steiler als über mehrere Tagschichten infolge. Neben der Schichtdauer beeinflusst die Arbeitsdauer seit der letzten Pause die Höhe des Unfallrisikos, wobei das Risiko mit zunehmender Zeit ohne Pause fast linear ansteigt https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen /Berichte/Gd59.pdf?blob=publicationFile. Hinsichtlich des Zusammenhanges zwischen Leiharbeit und der Häufigkeit beziehungsweise dem Schweregrad von Arbeitsunfällen können fehlende Routine beziehungsweise auch das fehlende Bewusstsein für Gefahrenquellen und kognitive Überlastung durch Anpassungsprozesse an die neue Arbeitsumgebung zu Arbeitsunfällen führen. Aus der Befürchtung des Arbeitsplatzverlustes kann resultieren, dass bei auftretenden Fragen und Problemen die Vorgesetzten nicht befragt werden und dann Unfallrisiken bewusst eingegangen werden (siehe DGUV Report 1/2014 - Prävention im Aufschwung https://publikationen.dguv.de/dguv/ pdf/10002/dguv-report-01-2014.pdf). 7. Welches Konzept verfolgt die Landesregierung, um insbesondere das Auftreten von Arbeitsunfällen mit schweren Verletzungen oder Todesfolge einzudämmen bzw. zu verhindern? Mit welchen Partnern arbeitet sie zu diesem Zweck zusammen? Die obere Arbeitsschutzbehörde Mecklenburg-Vorpommern verfährt in der Überwachung im Kernbereich des Arbeitsschutzes auf der Grundlage eines risikobasierten Aufsichtskonzeptes, das aktuell überarbeitet wird. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3260 5 Das Aufsichtshandeln richtet sich an bundesweit vereinheitlichten Standards aus (zum Beispiel den Leitlinien des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) „Grundsätze und Standards“ (https://lasi-info.com/uploads/media/LV_1_Grundsaetze 01.12.2016.pdf). Erkenntnisse zu Unfallschwerpunkten auf Baustellen oder in bestimmten Wirtschaftsbranchen fließen in die Planung von Überwachungsmaßnahmen innerhalb des risikoorientierten Aufsichtskonzeptes für die aktive Überwachung ein. Landesspezifische Überwachungsschwerpunkte der Arbeitsschutzbehörde Mecklenburg- Vorpommern waren: - 2015 - 2016 Arbeitszeiten im Rettungsdienst - 2016 - 2017 Sicherer Umgang mit Schwimmbadchemikalien - 2017 Arbeitszeitkontrollen von Saison- und Kampagnebetrieben mit Ausnahmegenehmigungen nach § 15 Absatz 1 Nummer 2 des Arbeitszeitgesetzes - 2018 Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen. Unter dem Dach der im Arbeitsschutzgesetz verpflichtenden Zusammenarbeit im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) erfolgt die Abstimmung von Überwachungsmaßnahmen mit Unfallversicherungsträgern zu Arbeitsprogrammen. Dazu gehören der Informationsaustausch über Besichtigungsergebnisse und die gelebte Praxis der Zusammenarbeit der Aufsichtspersonen vor Ort, beispielsweise bei Baustellenkontrollen oder Unfalluntersuchungen . Partner der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie sind der Bund, die Länder und die Unfallversicherungsträger. Die Sozialpartner sind beratend eingebunden. Von 2008 bis 2012 erfolgte im Rahmen der GDA die Überwachung in Mecklenburg- Vorpommern zu folgenden Schwerpunkten: - Bau, - Zeitarbeit, - Transport, - Pflege, - Büro, - Haut. Die Schwerpunktsetzung von 2013 bis 2018 war: - Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Arbeitsprogramm Organisation (ORGA)), - Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen und von Muskel-Skelett- Erkrankungen (Arbeitsprogramm MSE), - Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung (Arbeitsprogramm PSYCHE) Drucksache 7/3260 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Für die Jahre 2019 bis 2024 wird der Schwerpunkt auf die Gefährdungsbeurteilung als Kernelement einer guten Arbeitsschutzorganisation gelegt und durch folgende Arbeitsprogramme untersetzt: - gute Arbeitsgestaltung bei Muskel-Skelett-Belastungen, - gute Arbeitsgestaltung bei psychischen Belastungen, - gicherer Umgang mit kanzerogenen Stoffen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit veranstaltet die Arbeitsschutzbehörde des Landes unter anderem seit 2015 alle zwei Jahre einen Arbeitsschutztag. Dieser soll dazu beitragen, durch Förderung des Erfahrungsaustausches, der Sensibilisierung und der Vermittlung von Erkenntnissen auf einen gut funktionierenden Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben des Landes hinzuwirken. Der nächste Arbeitsschutztag findet am 2. April 2019 statt (https://service.mvnet.de/_php/download.php?datei_id=1610116). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3260 7 Anlage Tabelle 1: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - Berichtsjahre 2008 bis 2017 Meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle¹), neue Arbeitsunfallrenten²) und tödliche Arbeitsunfälle in Mecklenburg-Vorpommern³) 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Meldepflichtige Unfälle¹) Arbeitsunfälle 22.996 20.532 21.650 20.001 19.474 18.501 18.104 18.403 19.308 17.976 Wegeunfälle 4.261 4.100 5.288 4.163 3.659 4.314 3.596 3.449 3.884 3.698 Gesamt 27.257 24.633 26.938 24.163 23.133 22.816 21.701 21.852 23.193 21.674 Neue Unfallrenten²) Arbeitsunfälle 315 321 270 312 302 315 313 328 284 270 Wegeunfälle 99 121 119 112 113 104 101 88 95 66 Gesamt 414 442 389 424 415 419 414 416 379 336 Tödliche Unfälle Arbeitsunfälle 12 16 3 16 11 11 11 7 12 8 Wegeunfälle 6 9 6 7 3 6 5 5 9 2 Gesamt 18 25 9 23 14 17 16 12 21 10 Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. ¹) Es handelt sich hier um eine hochgerechnete Stichprobenstatistik, Hochrechnungsunsicherheiten und Rundungsfehler können auftreten. ²) Im Berichtsjahr 2008 ohne Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ³) Nach zuständigem Gewerbeaufsichtsamt (Arbeitsschutzbehörde) Drucksache 7/3260 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 Tabelle 2: SVLFG - Berichtsjahre 2009 bis 2017 Meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle, neue Arbeitsunfallrenten und tödliche Arbeitsunfälle in Mecklenburg-Vorpommern 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Meldepflichtige Unfälle Arbeitsunfälle 1.818 2.449 2.319 1.889 2.372 2.397 2.339 2.240 2.179 Wegeunfälle 58 82 66 67 103 84 94 93 86 Gesamt 1.876 2.531 2.385 1.956 2.475 2.481 2.433 2.333 2.265 Neue Unfallrenten Arbeitsunfälle 46 42 43 30 32 42 34 21 29 Wegeunfälle 7 5 5 5 2 4 5 2 3 Gesamt 53 47 48 35 34 46 39 23 32 Tödliche Unfälle Arbeitsunfälle 2 4 3 5 2 4 3 1 Wegeunfälle 2 1 1 1 Gesamt 2 6 3 6 3 4 3 2 Quelle: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Die Schwere eines Unfalls lässt sich statistisch nur unzureichend erfassen. Hilfsweise lässt sich auf die Anzahl der neuen Unfallrenten zurückgreifen, da diese in der Regel zuerkannt werden, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit in Folge des Unfalles bei zwanzig oder mehr Prozent liegt. Nur ein geringer Teil der neuen Unfallrenten wird bereits im Jahr des Unfalles abgeschlossen. Auch wenn der Unfallzeitpunkt und die Feststellung der neuen Unfallrente in unterschiedliche Berichtsjahre der Statistik fallen, so ist dennoch aufgrund der geringen jährlichen Veränderungen eine Gegenüberstellung der Unfallzahlen und neuen Unfallrenten möglich, sodass eine Vorstellung davon vermittelt werden kann, welchen Anteil die besonders schweren Unfälle einnehmen. Die meldepflichtigen Arbeitsunfälle nach Unfallversicherungsträgern (ohne SVLFG) sind in den Tabellen 3 und 4 abgebildet. Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand sind als Gruppe „UVTöH“ zusammengefasst. Angaben über die Anzahl der Beschäftigten je Branche liegen für Mecklenburg-Vorpommern nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3260 9 Tabelle 3: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - Berichtsjahre 2008 bis 2017 Meldepflichtige Arbeitsunfälle¹) in Mecklenburg-Vorpommern²) nach Unfallversicherungsträger Unfallversicherungsträger 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 M el d ep fl ic h ti g e U n fä ll e ¹ ) BG Rohstoffe und chemische Industrie 387 238 439 224 352 391 413 325 446 361 BG Holz und Metall 2.875 3.151 2.892 2.927 2.815 2.424 2.516 2.558 2.696 2.616 BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse 1.141 953 1.073 858 969 781 729 827 1.135 939 BG der Bauwirtschaft 2.812 2.621 2.822 3.323 2.460 1.976 2.450 2.340 2.117 2.091 BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe 2.546 2.323 2.275 2.116 2.411 1.889 1.534 1.938 1.985 1.988 BG Handel und Warenlogistik 1.346 1.299 1.521 1.601 1.402 1.898 1.728 1.846 1.731 1.674 BG Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation 1.254 1.288 1.491 1.332 1.426 1.233 1.511 1.435 1.905 1.641 Verwaltungs-BG 5.909 4.554 5.051 4.431 4.328 4.390 3.782 3.941 4.014 3.721 BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege 1.521 1.347 1.949 1.768 1.793 2.063 2.115 1.818 2.009 1.814 UVTöH 3.204 2.758 2.138 1.420 1.517 1.457 1.327 1.376 1.270 1.131 Gesamt 22.996 20.532 21.650 20.001 19.474 18.501 18.104 18.403 19.308 17.976 Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. ¹) Es handelt sich hier um eine hochgerechnete Stichprobenstatistik, Hochrechnungsunsicherheiten und Rundungsfehler können auftreten. ²) Nach zuständigem Gewerbeaufsichtsamt (Arbeitsschutzbehörde) Drucksache 7/3260 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 10 Tabelle 4: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - Berichtsjahre 2008 bis 2017 Meldepflichtige Arbeitsunfälle¹) in Mecklenburg-Vorpommern²) nach Wirtschaftszweigen Wirtschaftszweig 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 M el d ep fl ic h ti g e U n fä ll e ¹ ) C - Verarbeitendes Gewerbe/ Herstellung von Waren 3.767 3.554 4.167 4.648 3.921 3.407 3.195 3.299 3.777 3.682 F - Baugewerbe/Bau 2.948 3.017 2.558 3.151 2.908 2.121 2.784 2.636 2.390 2.122 G - Handel; Instandhaltung u. Reparatur v. KFZ 1.551 1.457 2.021 1.288 1.694 2.016 2.180 2.373 2.232 1.833 H - Verkehr & Lagerei 1.198 1.205 1.315 1.286 1.293 1.215 1.365 1.354 1.474 1.666 I - Gastgewerbe/Beherbergung & Gastronomie 1.427 1.272 1.317 934 1.289 1.061 669 999 1.012 1.023 N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 1.614 1.505 1.520 1.479 1.191 1.208 1.136 1.059 1.358 1.622 O - Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 910 951 709 296 208 305 262 268 307 358 P - Erziehung & Unterricht 1.036 885 941 558 499 443 430 560 485 457 Q - Gesundheits-/Sozialwesen 1.978 1.812 1.975 1.625 1.577 1.870 1.928 1.664 1.796 1.555 Sonstige Wirtschaftszweige 1.904 1.737 1.824 1.588 1.861 1.907 1.445 1.559 1.970 1.436 Unbekannter Wirtschaftszweig 1.211 690 861 565 413 279 199 144 292 127 Arbeitsunfälle Nicht-Erwerbstätiger Unfallversicherter 3.451 2.447 2.442 2.584 2.621 2.669 2.510 2.487 2.216 2.095 Gesamt 22.996 20.532 21.650 20.001 19.474 18.501 18.104 18.403 19.308 17.976 Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. ¹) Es handelt sich hier um eine hochgerechnete Stichprobenstatistik, Hochrechnungsunsicherheiten und Rundungsfehler können auftreten. ²) Nach zuständigem Gewerbeaufsichtsamt (Arbeitsschutzbehörde) Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3260 11 Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau erfasst Unfälle nicht nach Wirtschaftszweigen, sondern nach Unternehmensarten. Tabelle 5: SVLFG - Berichtsjahre 2009 bis 2017 Meldepflichtige Arbeitsunfälle in Mecklenburg-Vorpommern nach Unternehmensarten Unfallunternehmen 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Ackerbau/Grünlandbetrieb 1.297 1.717 1.408 956 1.115 1.240 993 274 409 Ackerbau/Grünlandbetrieb mit Weinbau 1 1 Ackerbau/Grünlandbetrieb mit Wald 78 122 271 281 139 211 164 182 391 Weinbaubetrieb (nur Weinbau) 1 1 1 Privatwald bis 100 ha (nur Wald) 9 4 3 2 2 2 9 5 7 Privatwald über 100 ha (nur Wald) 5 1 5 2 3 4 4 6 6 Kommunal- und sonstiger Körperschaftswald 17 10 13 14 5 10 8 7 7 Ackerbau/Grünlandbetrieb mit Lohnunternehmen 22 26 34 32 2 18 19 31 65 sonstige landwirtschaftliche Unternehmen mit Bodenbewirtschaftung 1 5 6 8 9 6 173 767 408 Landwirtschaftliche Nebenunternehmen 51 69 61 94 167 140 104 49 20 Lohnunternehmen 91 188 181 145 178 167 199 194 195 Intensiv-Tierhaltungen 148 186 224 258 304 168 219 266 267 Gartenbau-, Gemüse- und Obstbaubetriebe 23 34 33 37 330 264 245 229 132 Friedhof-, Park- und Gartenpflegeunternehmen 3 3 60 53 58 37 45 Jagd, Binnenfischerei, Imkerei 45 51 59 57 52 59 43 57 46 Unternehmen zum Schutz und zur Förderung der Landwirtschaft 7 27 13 15 13 22 20 8 16 Sonstige Unternehmen 82 87 74 51 96 116 175 219 251 Gesamtergebnis 1.876 2.531 2.385 1.956 2.475 2.481 2.433 2.333 2.265 Quelle: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Drucksache 7/3260 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 12 Der nachstehenden Tabelle 6 sind die untersuchten tödlichen Arbeitsunfälle von 2008 bis 2018 (Stand: 28.02.2019) entsprechend der jeweiligen Wirtschaftszweige dargestellt. 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 tödliche Arbeitsunfälle 15 8 5 8 8 13 9 9 8 11 11 Baugewerbe 5 2 1 3 2 3 1 3 2 4 7 Landwirtschaft, Forst, Fischerei 7 1 2 2 2 3 0 2 0 2 1 verarbeitendes Gewerbe 3 1 1 3 1 2 1 1 2 2 2 Verkehr und Nachrichtenübermittlung 0 1 0 0 2 1 0 1 2 3 0 Energiewirtschaft, Wasserversorgung 0 0 0 0 1 1 0 0 1 0 0 Dienstleistungen 0 2 1 0 0 2 4 0 1 0 1 sonstige 0 1 0 0 0 1 4 1 0 0 0 Quelle: Obere Arbeitsschutzbehörde Mecklenburg-Vorpommern