Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. März 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3262 7. Wahlperiode 20.03.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Katastrophenschutzkonzept: DISMA-System und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Das Modulare Softwaresystem DISMA (DISaster Management) der TÜV Rheinland Industrie Service GmbH ist eine durch das Land Mecklenburg-Vorpommern beschaffte und den Katastrophenschutzbehörden kostenfrei zur Verfügung gestellte Anwendung zur Unterstützung bei Gefährdungsanalysen, der Vorbereitung auf außergewöhnliche Ereignisse und der Bewältigung von Großschadenslagen und Katastrophen. 1. Wer ist für das DISMA-System in Mecklenburg-Vorpommern zuständig? Mit Bezug auf die Folgefragen (Entwicklung von DISMA) wird die allgemein gehaltene Frage nach einer Zuständigkeit wie folgt beantwortet: Die Zuständigkeit zur konzeptionellen Weiterentwicklung von DISMA liegt im Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg- Vorpommern. Drucksache 7/3262 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche finanziellen Mittel wurden in das DISMA-System seit 2015 jährlich investiert (bitte getrennt nach Jahren angeben)? Soweit für das DISMA-System Ausgaben getätigt worden sind, handelte es sich um keine Investition nach § 13 Absatz 3 Nummer 2 Landeshaushaltsordnung (LHO) Mecklenburg- Vorpommern. Die Ausgaben verteilen sich seit 2015 wie folgt: Haushaltsjahr Ausgaben (in Euro) 2015 22.538,12 2016 42.750,03 2017 29.882,24 2018 23.618,78 3. Welche Entwicklungen sind für das DISMA-System geplant, aber noch nicht umgesetzt? Aktuelles Ziel ist die Weiterentwicklung des Systems DISMA zu einer ebenenübergreifenden Einsatz- und Planungssoftware. Durch entsprechende Erweiterungsmodule sollen einerseits die Bedürfnisse der Verwaltungsaufgaben im Katastrophenschutz und andererseits die gestiegenen Einsatzanforderungen bei der Bewältigung möglicher Schadensszenarien Berücksichtigung finden. 4. Bis wann sollen die in der Antwort zu Frage 3 genannten Entwicklungen abgeschlossen sein? Ein konkreter Zeitplan besteht nicht. Dennoch wird in Abhängigkeit der verfügbaren Haushaltsmittel eine frühestmöglich realisierbare Fertigstellung angestrebt.