Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. März 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3264 7. Wahlperiode 22.03.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Novellierung rechtlicher Grundlagen im Katastrophenschutz und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Anlage 1 des Katastrophenschutzkonzeptes 2015 der Landesregierung Mecklenburg- Vorpommern sieht als einen Aufgabenschwerpunkt beziehungsweise als eine Maßnahme des Bevölkerungsschutzes in Mecklenburg-Vorpommern unter Nummer 5.15 die Novellierung folgender Vorschriften vor: - Landeskatastrophenschutzgesetz (KatSG M-V) - Verwaltungsvorschrift zur Neuorganisation des Katastrophenschutzes - Grundsätze der Zusammenarbeit der Ministerien bei besonderen Gefährdungslagen - Verwaltungsvorschrift zur Aus- und Weitergabe von Warnungen, Meldungen und Informationen - Stabsdienstordnung des Interministeriellen Führungsstabes (ImFüSt) - Erlass über amtliche Gefahrendurchsagen - Vereinbarung zur gegenseitigen Hilfeleistung bei Katastrophen mit der Republik Polen - Sonstige rechtliche Grundlagen, Katastrophenschutzkonzept Kabinettsbeschluss 2015 Drucksache 7/3264 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Laut Katastrophenschutzkonzept der Landesregierung sind bestimmte Erlasse, Vereinbarungen und Verwaltungsvorschriften im Katastrophenschutz vorrangig zu novellieren (Quelle: www.regierung-mv.de/ serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1567558). 1. Welche dieser rechtlichen Grundlagen wurden bereits novelliert? Hinsichtlich der bereits vollständig novellierten Vorschriften wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/3019 verwiesen. Ferner wurden per Erlass Festlegungen zu den Grundstrukturen im Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern getroffen, der sich bereits wieder in Überarbeitung befindet. 2. Sind die in der Antwort zu Frage 1 betroffenen Novellierungen bereits öffentlich? Ja. Das Gesetz über den Katastrophenschutz in Mecklenburg-Vorpommern (Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG M-V) und die Meldeordnung bei besonderen Brand- und Hilfeleistungseinsätzen und Katastrophen sowie Anforderung von Hilfe und Aktivierung der Landeseinheit und -dienste (Melde- und Anforderungsordnung - MeAO MV) und der Erlass zu den Grundstrukturen im Katastrophenschutz in Mecklenburg-Vorpommern sind veröffentlicht. 3. Welche dieser rechtlichen Grundlagen wurde noch nicht novelliert? Hinsichtlich der zu novellierenden Vorschriften, die noch nicht vollständig abgeschlossen sind, wird auf die Antworten der Landesregierung zu den Fragen 2 bis 4 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/3019 verwiesen. 4. Welcher dieser rechtlichen Grundlagen sind derzeit im Prozess der Novellierung? Hinsichtlich der sich im Novellierungsprozess befindlichen Vorschriften wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/3019 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3264 3 5. Wann sollen die in der Antwort zu Frage 4 betroffenen Fälle jeweils fertiggestellt sein? Konkrete Terminfestlegungen liegen nicht vor. Ziel ist jedoch, unter Berücksichtigung der vorhandenen personellen Ressourcen und der jeweiligen aktuellen Schwerpunktsetzung schnellstmöglich eine Fertigstellung zu erreichen.