Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. März 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3265 7. Wahlperiode 29.03.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung im Katastrophenfall und ANTWORT der Landesregierung „Um den in die freie Verantwortung des Bürgers gestellten Selbstschutz zu unterstützen, sind behördliche Förderungs- und Ergänzungsmaßnahmen vorgesehen, deren Aufbau, Förderung und Leitung nach § 5 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz den Gemeinden obliegen. […] Dieses System konnte in der Vergangenheit nicht zufriedenstellend umgesetzt werden. Deshalb bedarf es hier neuer Impulse und Ansätze“ (Quelle: www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei _id= 1567558). 1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit 2015 ergriffen, um die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung in Mecklenburg- Vorpommern zu verbessern? Zur Beantwortung wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/3019 verwiesen. Drucksache 7/3265 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Probleme sieht die Landesregierung in der Mobilisierung der Selbsthilfepotenziale der Bevölkerung? Das Risikobewusstsein der Bevölkerung ist wenig ausgeprägt, insbesondere da Mecklenburg- Vorpommern, wie Deutschland insgesamt, ein katastrophenarmes Land ist. Als Herausforderung sieht die Landesregierung, dass eine Eigenverantwortung zur Bewältigung von Krisen in Teilen der Bevölkerung häufig nicht als selbstverständlich gesehen wird, stattdessen wird im Krisenfall allein vom Staat und den Hilfeleistungsorganisationen erwartet, vollumfänglich bis überfürsorglich zu unterstützen. Mit Blick auf das Engagement der Bevölkerung deutet sich zudem ein allgemeiner gesellschaftlicher Wandel dahingehend an, dass eine langfristige Bindung zur Mitwirkung insbesondere in sicherheitsrelevanten Ehrenämtern geringer wird. Dies ist zum Teil auch dem Umstand geschuldet, dass die Akzeptanz privater Arbeitgeber mit Blick auf die mit sicherheitsrelevanten Ehrenämtern (im Katastrophenschutz mitwirkende Hilfsorganisationen, Feuerwehr, Bundeswehr, Bundesanstalt Technische Hilfswerk) verbundenen Freistellungen geringer geworden ist. 3. Wie kann nach Meinung der Landesregierung die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung in Zukunft gestärkt werden? Nach Meinung der Landesregierung könnte insbesondere durch Wissensvermittlung das Selbsthilfepotential der Bevölkerung erhöht werden (zum Beispiel durch Risikokommunikation , frühe bevölkerungsschutzbezogene Aufklärung schon in den Schulen, gegebenenfalls die Einrichtung von Schulsanitätsdiensten, einen jährlich multimedial begleiteten „bundesweiten Sirenen-Warntag“ beziehungsweise „europäischen Tag des Notrufs 112“). Aber auch die Mitwirkung insbesondere in sicherheitsrelevanten Ehrenämtern ist aus Sicht der Landesregierung geeignet, die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung zu steigern. Einen Beitrag kann darüber hinaus auch die weniger eng gebundene Mitwirkung in Hilfsorganisationen (zum Beispiel im „Team MV“ des Deutschen Roten Kreuzes) leisten. Dabei ist die Gewinnung von Menschen aller Bildungsabschlüsse und auch von Menschen mit Migrationshintergrund zu verstärken. Gegebenenfalls könnte auch die gesamtgesellschaftliche Würdigung noch ausgebaut werden.