Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. April 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3266 7. Wahlperiode 04.04.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Zivil-militärische Zusammenarbeit im Katastrophenschutz und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Unter den Begriff der zivil-militärischen Zusammenarbeit fasst die Landesregierung das Zusammenwirken von staatlichen oder nichtstaatlichen zivilen Organisationen mit denen der militärischen Verteidigung im Bereich der gesamtstaatlichen Landesverteidigung und der Gefahrenabwehr. Dies umfasst alle Planungen, Vereinbarungen, Maßnahmen, Kräfte und Mittel, welche die Beziehungen zwischen militärischen Institutionen und zivilen Organisationen und Behörden sowie der Zivilbevölkerung unterstützen, erleichtern oder fördern. Die Bundeswehr verfügt für die zivil-militärische Zusammenarbeit in Mecklenburg- Vorpommern über ein Landeskommando (LKdo) als Ansprechpartner für die Landesregierung . Darüber hinaus stehen den unteren Katastrophenschutzbehörden Kreisverbindungskommandos (KVK) zur Seite, die mit speziell ausgebildeten und ortsansässigen Reservisten besetzt sind. Geführt werden die KVK durch Beauftragte der Bundeswehr für die zivil-militärische Zusammenarbeit, deren Aufgaben primär in der Beratung der zivilen Entscheidungsträger über die Verfahren der Anforderung, über Möglichkeiten, aber auch über Grenzen der Unterstützung der Bundeswehr in Anwendung des Artikels 35 des Grundgesetzes (Amtshilfe und Hilfeleistung bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen sowie in Fällen dringender Nothilfe) liegen. Für die Annahme und Weiterleitung von Hilfeleistungsersuchen sind die KVK oder das LKdo sowie die Standortältesten der Truppenteile und Dienststellen der Bundeswehr zuständig. Drucksache 7/3266 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Laut Katastrophenschutzkonzept der Landesregierung stellt die Bundeswehr „im verfassungsmäßigen Rahmen einen unverzichtbaren Partner der Länder bei der Bewältigung großer Schadenslagen und Katastrophen dar“. Bestimmte Unterstützungsleistungen im Katastrophenschutz seien ausschließlich von der Bundeswehr durchführbar (Quelle: www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id= 1567558). 1. Welche konkreten Aufgaben übernimmt die Bundeswehr im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit in Mecklenburg- Vorpommern? Die Landesregierung verweist darauf, dass konkrete Aufgaben der Bundeswehr im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit in der Zuständigkeit des Bundes liegen. Allgemeine Aufgaben ergeben sich aus der Vorbemerkung zu dieser Kleinen Anfrage. Konkrete Maßnahmen hängen von den tatsächlichen Umständen des Einzelfalles ab. 2. Welche Zuständigkeiten ergeben sich aus der zivil-militärischen Zusammenarbeit für den Bund und für das Land Mecklenburg- Vorpommern (bitte eventuelle Rechtsgrundlagen angeben)? Die originären Zuständigkeiten des Landes und des Bundes für die jeweils nach dem Grundgesetz zugewiesenen Aufgaben bleiben auch im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit unberührt. 3. Wie ist die zivil-militärische Zusammenarbeit personell aufgebaut? Auf den strukturellen Aufbau ist in der Vorbemerkung eingegangen worden. Auf Seiten des Landes und der Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte als Träger der Aufgabe „Katastrophenschutz“ wird die zivil-militärische Zusammenarbeit als Teilbereich dieser Aufgabe grundsätzlich von den im Bereich Katastrophenschutz eingesetzten Beschäftigten wahrgenommen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3266 3 4. Auf welche Unterstützungsleistungen der Bundeswehr ist das Land Mecklenburg-Vorpommern für einen effektiven Katastrophenschutz angewiesen? Aufgrund der subsidiären Zuständigkeit der Bundeswehr erfolgt die Katstrophenschutzplanung grundsätzlich ohne Berücksichtigung von Mitteln und Kräften der Bundeswehr. Aktuell ist im Rahmen des Katastrophenschutzes lediglich eine Abhängigkeit bei Vegetationsbränden gegeben, da die im Katastrophenschutz eingesetzten Löschwasseraußenbehälter (LAB) 5000 bisher nur von Hubschraubern der Bundeswehr (CH 53) in Einsatz gebracht worden sind. Unabhängig davon hat sich bei unvorhersehbaren Ereignissen die Bundeswehr im Rahmen der Inanspruchnahme nach Artikel 35 des Grundgesetzes stets als verlässlicher und leistungsfähiger Partner erwiesen. 5. Sind die in der Antwort zu Frage 4 genannten Unterstützungsleistungen der Bundeswehr für Einsätze in Mecklenburg-Vorpommern einsatzbereit? a) Wenn nicht, warum nicht? b) Wenn nicht, was tut die Landesregierung, um diesen Zustand zu verbessern? Die Fragen 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Ob die im konkreten Einzelfall für die Realisierung von Hilfeleistungen benötigten Kräfte und Mittel der Bundeswehr einsatzbereit sind, lässt sich weder im Vorfeld noch pauschal beantworten. Zur generellen Einsatzbereitschaft wird auf den letzten offen zugänglichen „Bericht zur materiellen Einsatzbereitschaft der Hauptwaffensysteme der Bundeswehr 2017“ des Bundesministeriums der Verteidigung vom 26. Februar 2018 verwiesen (https://www.dbwv.de/fileadmin/user_upload/Mediabilder/DBwV_Info_Portal/Politik_Verba nd/2018/Bericht_Einsatzbereitschaft.pdf).