Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. April 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3267 7. Wahlperiode 03.04.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall und ANTWORT der Landesregierung Laut Katastrophenschutzkonzept der Landesregierung soll für die Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall das sogenannte Modulare Warnsystem (MoWaS) zur Komplementierung des satellitengestützten Warnsystems eingeführt werden (Quelle: www.regierung-mv.de/ serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1567558). 1. Wurde das Modulare Warnsystem in Mecklenburg-Vorpommern wie geplant bis heute vollumfänglich eingerichtet? a) Wenn nicht, warum nicht? b) Wenn nicht, bis wann soll die Einrichtung des Systems fertiggestellt sein? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Das Modulare Warnsystem (MoWaS) wurde im geplanten Umfang eingerichtet. Drucksache 7/3267 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele funktionstüchtige Sirenen existieren derzeit in Mecklenburg-Vorpommern (bitte getrennt nach Landkreisen/kreisfreien Städten auflisten)? 3. Für wie viel Prozent der Gesamtbevölkerung des Landes ist der Weckeffekt derzeit nicht gegeben? 4. Wie viele Sirenen fehlen derzeit in Mecklenburg-Vorpommern (bitte getrennt nach Anzahl und Landkreisen/kreisfreien Städten auflisten)? Die Fragen 2 bis 4 werden zusammenhängend beantwortet. Sirenen sind eine von mehreren Möglichkeiten zur Warnung der Bevölkerung. Bei Sirenen handelt es sich um freiwillige Einrichtungen der Gemeinden. Der Landesregierung liegt eine Übersicht über die Anzahl aller funktionstüchtigen Sirenen im Land nicht vor. Eine im Rahmen dieser Kleinen Anfrage durchgeführte Abfrage bei den unteren Katastrophenschutzbehörden führte zu folgendem Ergebnis: Anzahl funktionstüchtiger Sirenen nicht erreichte Bevölkerung Sirenendifferenz Landkreis Ludwigslust-Parchim keine Angaben* Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 295 30 bis 40 Prozent 318 Landkreis Nordwestmecklenburg keine Angaben* Landkreis Rostock 257 keine Angaben* Landkreis Vorpommern-Greifswald 226 circa 50 Prozent keine Angabe* Landkreis Vorpommern-Rügen keine Angaben* Rostock keine Angaben* Schwerin 2 circa 95 Prozent 20 * Untere Katastrophenschutzbehörden haben die Abfrage nicht beantwortet. 5. Wurden die für 2016 bis 2018 geplanten Haushaltsmittel in die Erweiterung des Sirenensystems investiert? a) Wenn nicht, warum nicht? b) Wenn nicht, wie groß waren die Differenzen der geplanten und der tatsächlich investierten Haushaltsmittel? Die Fragen 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die in Nummer 5.5 des Katastrophenschutzkonzepts 2015 genannten Ansätze für die Erweiterung des Sirenensystems sind neben der Ausgabeermächtigung für andere Maßnahmen im Kapitel 0405 im Titel 883.01 „Aufbau des friedensmäßigen Katastrophenschutzes “ ausgebracht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3267 3 Die Errichtung von Sirenenanlagen liegt in der Entscheidungsbefugnis der Gemeinden. Soweit auszahlungsfähige Anträge mit Bezug auf Sirenenanlagen vorlagen, wurden sie ausgezahlt: 47.500 Euro in 2018. Nicht für Sirenen genutzte Mittel kamen auch anderen Fördermaßnahmen zugute.