Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. März 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3269 7. Wahlperiode 29.03.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Neuordnung der Katastrophenschutzeinheiten und ANTWORT der Landesregierung Laut Katastrophenschutzkonzept der Landesregierung sind die Einheiten im Katastrophenschutz neu zu strukturieren. Mit der strukturellen Veränderung geht auch eine Änderung der Kostenverteilung der Katastrophenschutzeinheiten einher (Quelle: www.regierung-mv.de/serviceassistent/ _php/download.php?datei_id=1567558). 1. Inwieweit wurde die nach Plan des Katastrophenschutzkonzeptes aufgestellte Neustrukturierung der Katastrophenschutzeinheiten bis heute umgesetzt? Die Sicherstellung des Katstrophenschutzes ist mit den vorhandenen Katastrophenschutzeinheiten gegeben. Um auch weiterhin einen praxisgerechten und auf die heutigen Erfordernisse zugeschnittenen modernen Katastrophenschutz anbieten zu können, wurden die Grundstrukturen im Katastrophenschutz für Mecklenburg-Vorpommern neu beschrieben. Mit Erlass vom 31. Januar 2018 wurden die Festlegungen zu den Grundstrukturen im Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommerns an die Kommunen versendet. Der Erlass bildet damit die Grundlage für den Aufbau der zukünftigen Katastrophenschutzeinheiten. Die Umsetzung des Erlasses geht mit einer kontinuierlichen Ergänzung und Modernisierung der Ausstattung der bisherigen Katastrophenschutzeinheiten einher. Drucksache 7/3269 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 In Abhängigkeit von den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln für die Kommunen und das Land werden dementsprechend diese Erneuerungen vorgenommen. Die Umsetzung erfolgt schrittweise und ist an den Erfordernissen des Katastrophenschutzes ausgerichtet. Entsprechend der Anlage 1 des Landeskatastrophenschutzkonzeptes handelt es sich um eine fortlaufende Aufgabe bis zum Jahr 2028. 2. Warum wurde der Anteil der Kostenbeteiligung an den Katastrophenschutzeinheiten vom Land und den Landkreisen ab 2013 gesenkt? 3. Warum wurde der Anteil der Kostenbeteiligung an den Katastrophenschutzeinheiten von Hilfsorganisationen ab 2013 erhöht? 4. Welche Hilfsorganisationen sind von der erhöhten Kostenbeteiligung an den Katastrophenschutzeinheiten betroffen? Die Fragen 2 bis 4 werden zusammenhängend beantwortet. Bei der Darstellung der finanziellen Auswirkungen in Punkt 5.12.2 des Katastrophenschutzkonzeptes 2015 handelt es sich um eine konzeptionelle Prognose ohne konkrete Haushaltsrelevanz . Sie sollte deutlich machen, dass mit dem Aufbau der Medizinischen Task Force (MTF) auf Landesebene und mit der Neustrukturierung der anderen Katastrophenschutzeinheiten eine relative Veränderung der finanziellen Belastung der Landkreise und kreisfreien Städte hinsichtlich der dort zu betreibenden Katastrophenschutzeinheiten einhergehen dürfte. Da die meisten Teileinheiten der MTF vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) aufgebaut und betrieben werden, wird dort zudem ein erhöhter finanzieller Aufwand erwartet.