Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. März 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3271 7. Wahlperiode 26.03.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Investive Maßnahmen im Katastrophenschutz und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Maßnahmen sind investive Maßnahmen im Sinne des Katastrophenschutzkonzeptes der Landesregierung Mecklenburg- Vorpommern? Mit Bezug auf die Frage 2 sind unter dem Begriff der investiven Maßnahmen im Sinne des Katastrophenschutzkonzeptes 2015 Ausgaben aus folgenden Titeln des Einzelplanes 04 im Kapitel 0405 zu subsumieren: 811.02 Erwerb von Spezialfahrzeugen für den Katastrophenschutz, 812.02 Beschaffung von Spezialausstattung für den Katastrophenschutz, 883.01 Aufbau des friedensmäßigen Katastrophenschutzes. Hierbei handelt es sich mithin sowohl um Investitionen nach § 13 Absatz 3 Nummer 2 der Landeshaushaltsordnung (LHO) Mecklenburg-Vorpommern als auch um Förderungen nach §§ 23/44 LHO. Die Zweckbestimmung ist dem jeweiligen Haushaltsplan zu entnehmen. Drucksache 7/3271 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Sind die jährlich veranschlagten 1.195.800 Euro für investive Maßnahmen im Bereich des Katastrophenschutzes seit 2015 realisiert worden? a) Wenn ja, wie wird diese Summe investiert (bitte jeweils nach Jahren und Arten der Investition aufschlüsseln)? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Eine Unterscheidung nach betriebswirtschaftlichen Investitionsarten erfolgt in der Kameralistik nicht. Die Titelauslastungen im Kapitel 0405 sind folgender Tabelle zu entnehmen: Titel 2015 2016 2017 2018 (Angaben in Euro) 811.02 1.000.403,63 1.285.105,60 1.023.541,61 25.097,04 812.02 10.363,35 0,00 37.318,62 38.896,46 883.01 50.767,13 62.750,12 158.357,08 263.582,46 Summe 1.063.549,11 1.349.871,72 1.221.234,31 329.593,96 Die Minderausgaben in den Investitionstiteln liegen in den Bearbeitungszeiten und -fristen der für einen Zeitraum von zwei Jahren vorgesehenen Beschaffungsvorgänge begründet. Im Rahmen des Resteverfahrens wurden und werden grundsätzlich die Beschaffungen haushaltsrechtskonform im Folgejahr kassenwirksam. Im Fördertitel sind Mittelabflüsse abhängig von Antragstellungen zu bewilligungsfähigen Fördermaßnahmen.