Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. März 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3272 7. Wahlperiode 26.03.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Abschiebungen: Erforderliche Gesetzesänderungen und ANTWORT der Landesregierung Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/3146 ergeben sich Nachfragen. 1. Welche Gesetzesänderungen sind für die erfolgreiche Umsetzung der Ausreisepflicht in Mecklenburg-Vorpommern erforderlich? Die Landesregierung sieht bundesgesetzlichen Prüf- und Änderungsbedarf insbesondere in folgenden Bereichen: - Schärfung der gesetzlichen Regelungen zur Mitwirkungspflicht im Rahmen der Passbeschaffung oder Passersatzbeschaffung, - Absenkung der tatbestandlichen Voraussetzungen zur Zulässigkeit der Abschiebungshaft, - Anpassung der Voraussetzungen im Bereich des Ausweisungsrechtes, - Schärfung der aufenthaltsrechtlichen Folgen der Begehung von Straftaten. Bund und alle Länder haben sich diesbezüglich auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt. Drucksache 7/3272 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Was unternimmt die Landesregierung, um diese gesetzlichen Änderungen umzusetzen? Die gesetzlichen Regelungen können erst nach Inkrafttreten durch die zuständigen Behörden des Landes umgesetzt werden. 3. Welche inhaltlichen Änderungen werden konkret vorgesehen (bitte jeweils nach den einzelnen Rechtsgrundlagen getrennt angeben)? Über konkrete inhaltliche Änderungen können zurzeit keine Angaben gemacht werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. 4. Bis wann sollen diese Gesetzesänderungen umgesetzt sein? Siehe Antwort zu Frage 3.