Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. März 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3273 7. Wahlperiode 20.03.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Realisierung einer gemeinsamen Abschiebungshaftanstalt mit Hamburg und Schleswig-Holstein und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/3146 ergeben sich Nachfragen. 1. Wie weit ist die Realisierung einer gemeinsamen Abschiebungshaftanstalt mit Hamburg und Schleswig-Holstein bis heute fortgeschritten ? Am 8. März 2018 wurden zwischen Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg- Vorpommern eine Kooperation beim Vollzug der Abschiebungshaft beschlossen und vereinbart, dass Schleswig-Holstein zu diesem Zweck eine Abschiebungshafteinrichtung in Glückstadt errichten wird. Die Planung und Konzeptionierung der Einrichtung sind noch nicht vollständig abgeschlossen. Derzeit befinden sich die Innenressorts der beteiligten Länder - unter Einbeziehung der Finanzressorts - in Verhandlungen über die abzuschließende Verwaltungsvereinbarung, die die gemeinsame Nutzung der Einrichtung regeln soll. In dieser Vereinbarung werden sowohl Fragen zu operativen Aspekten des Betriebs als auch zu den Kosten von Herrichtung und Betrieb der Einrichtung geregelt. Die Vereinbarung soll so zeitnah wie möglich ausverhandelt und zum Abschluss gebracht werden. Drucksache 7/3273 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wann soll die gemeinsame Abschiebungshaftanstalt in Betrieb genommen werden? Derzeit ist die voraussichtliche Inbetriebnahme für Ende 2020 geplant. 3. Mit welchen Kosten beteiligt sich das Land Mecklenburg- Vorpommern an der gemeinsamen Abschiebungshaftanstalt? Die Kostenhöhe kann beim gegenwärtigen Stand der Planungen und Verhandlungen noch nicht beziffert werden. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass die beteiligten Länder die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Einrichtung zu je einem Drittel tragen. 4. Welche Haftanstalten für Abschiebungen nutzt Mecklenburg- Vorpommern derzeit? Grundsätzlich kommen für die hiesigen Ausländerbehörden sämtliche in der Bundesrepublik derzeit betriebenen Abschiebungshafteinrichtungen für den Vollzug der Abschiebungshaft infrage.