Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. März 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3276 7. Wahlperiode 27.03.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Planung und Bau der Ortsumgehung Mirow und ANTWORT der Landesregierung 1. Welchen Stand haben die Planungen des Baus der Ortsumgehung Mirow? Die Bundesstraße 198 (B 198) Ortsumgehung Mirow ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 als laufendes und fest disponiertes Neubauvorhaben aufgenommen. Die Planungen laufen getrennt in zwei Bauabschnitten, dem Südabschnitt und dem Westabschnitt. Für den Südabschnitt liegt der Planfeststellungsbeschluss vom April 2015 vor, gegen den Klage erhoben worden ist. Mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald (OVG) vom 14. Dezember 2015 wurde die aufschiebende Wirkung dieser Klage angeordnet. Im Ergebnis dieser Entscheidung ist ein Planergänzungsverfahren vorgesehen. Hierzu sind umfangreiche Aktualisierungen in den Planungsunterlagen erforderlich. Zum einen war die Erarbeitung einer Plausibilitätsprüfung zu den damaligen Umweltverträglichkeitsstudien aus den Jahren 2005 und 2009 vorzunehmen, um die Wahl der Vorzugsvariante auch unter den heutigen umweltfachlichen Gegebenheiten zu bestätigen. Neben der Aktualisierung der Kartierungen wurde aufgrund von Änderungen im Naturschutzrecht zusätzlich eine Überarbeitung der landschaftspflegerischen Begleitplanung notwendig. Außerdem wurde unter Berücksichtigung der geplanten Neubauverbindung der B 189n von Wittstock nach Mirow die Verkehrsprognose 2030 aktualisiert und in Teilbereichen die technischen Entwurfsunterlagen angepasst. Drucksache 7/3276 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zur Durchführung des Planergänzungsverfahrens lagen die Planunterlagen öffentlich aus. Mit Ablauf der Einwendungsfrist zum 26. Oktober 2018 sind insgesamt 45 Stellungnahmen und Einwendungen zum Südabschnitt der Ortsumgehung Mirow eingegangen: 25 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, eine vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) sowie 19 private Einwendungen. Derzeit werden diese Stellungnahmen und Einwendungen geprüft. Aufgrund des Beschlusses des OVG wurde das laufende Planfeststellungsverfahren für den Westabschnitt ruhend gestellt, weil auch hier die aufgeführten Aktualisierungen erforderlich sind. Daraufhin wurden auch für den Westabschnitt eine Plausibilitätsprüfung zu den damaligen Umweltverträglichkeitsstudien aus den Jahren 2005 und 2009 sowie die Kartierungen und die landschaftspflegerische Begleitplanung aktualisiert. Zudem wurden ebenfalls für den Westabschnitt die neue Verkehrsprognose 2030 berücksichtigt und die technischen Entwurfsunterlagen in Teilbereichen angepasst. Gegenwärtig wird für den Westabschnitt der Ortsumgehung Mirow die erneute öffentliche Auslegung zu den bereits überarbeiteten Planungsunterlagen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorbereitet. 2. Entspricht es den Tatsachen, dass die beiden Bauabschnitte der Ortsumgehung Mirow nunmehr als zusammenhängendes Projekt geplant werden? a) Ist ein für beide Abschnitte gemeinsamer Baubeginn vorgesehen? b) Wenn ja, welche Gründe liegen hierfür vor? Die Planungen des Süd- und des Westabschnittes erfolgen weiter getrennt, auch wenn der Bundesverkehrswegeplan 2030 den Neubau der Ortsumgehung Mirow als ein Projekt ausweist. Da beide Abschnitte verkehrlich nicht voneinander zu trennen sind, werden in die jeweiligen Planfeststellungsbeschlüsse Bestimmungen aufgenommen werden müssen, die die Vollziehbarkeit des jeweils anderen Beschlusses bedingen. Dadurch wird das Entstehen eines Planungstorsos verhindert. Zu a) und b) Ein gemeinsamer Baubeginn von Süd- und Westabschnitt ist durchaus denkbar, setzt allerdings die zeitgleiche Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel durch den Bund sowie das zeitgleiche Vorliegen aller Baubeginnvoraussetzungen voraus. Ob dies der Fall sein wird, kann jetzt nicht prognostiziert werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3276 3 3. Welche Möglichkeiten zur Beschleunigung der Planungen, Bauvorbereitungen und Baudurchführung sieht die Landesregierung für die Ortsumgehung Mirow gegenwärtig? Das Planfeststellungsverfahren als förmliches Baurechtsverfahren unterliegt gesetzlichen Regelungen, die durch die zuständigen Stellen umzusetzen sind. Maßnahmen zur Beschleunigung der Baudurchführung wurden mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur abgestimmt. Dazu ist eine Änderung des Gründungsverfahrens im Bereich der Starsower Niederung von der ursprünglich geplanten Vorlastschüttung hin zu einem Bodenaustausch vorgesehen. Mit dieser Maßnahme kann die vorgesehene Bauzeit für den Südabschnitt der Ortsumgehung Mirow um mindestens drei Jahre reduziert werden. Die geänderte Gründungsvariante mittels Bodenaustausch ist bereits Bestandteil des aktuellen Planänderungsverfahrens für den Südabschnitt.