Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Mai 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3277 7. Wahlperiode 09.05.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Beschäftigte in Werkstätten und Abteilungen für Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern und Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hat sich die Anzahl der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern in den einzelnen Jahren seit 2015 entwickelt (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten )? Seit 2015 hat es keine Veränderungen in der Anzahl der Werkstätten für behinderte Menschen in Mecklenburg-Vorpommern gegeben. Es wurden keine Anträge auf neue Anerkennung gestellt. Die in Mecklenburg-Vorpommern zugelassenen 23 Werkstätten für behinderte Menschen sind in der Liste unter nachstehendem Link auf den Seiten 253 bis 273 veröffentlicht . https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/dok_ba015706.pdf Drucksache 7/3277 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie hat sich die Anzahl der Integrationsbetriebe , -unternehmen, -abteilungen und Integrationsprojekte für Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern in den einzelnen Jahren seit 2015 entwickelt? Gemäß § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind Inklusionsbetriebe rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen oder unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern im Sinne des § 154 Absatz 2 SGB IX geführte Betriebe oder Abteilungen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Entwicklung der Anzahl der Inklusionsbetriebe in Mecklenburg- Vorpommern seit 2015 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr Anzahl der Inklusionsbetriebe 2015 20 2016 23 2017 21 2018 24 Quelle: Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern 3. Wie hat sich die Anzahl der in Werkstätten sowie Integrationsbetrieben , -unternehmen, -abteilungen und Integrationsprojekten beschäftigten Menschen mit Behinderungen seit dem Jahr 2015 entwickelt? Die Entwicklung der Anzahl der in Werkstätten für behinderte Menschen sowie in Inklusionsbetrieben seit 2015 sowie die Anzahl der dort beschäftigten Menschen mit Behinderung (Zielgruppenmitarbeiter) können der folgenden Tabelle entnommen werden: Jahr Anzahl der in Werkstätten für behinderte Menschen Beschäftigten Anzahl der in Inklusionsbetrieben beschäftigten schwerbehinderten Menschen 2015 8.453 113 2016 8.411 119 2017 8.509 135 2018 140 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg- Vorpommern Aktuelle Statistiken für das Jahr 2018 zur Anzahl der Werkstattbeschäftigten liegen nicht vor September 2019 vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3277 3 4. Wie hat sich die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einer Schwerbehinderung an Maßnahmen der Arbeitsförderung seit 2015 entwickelt? Die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einer Schwerbehinderung an Maßnahmen der Arbeitsförderung seit 2015 ist der nachstehenden Übersicht zu entnehmen: Jahr Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einer Schwerbehinderung an Maßnahmen der Arbeitsförderung 2015 5.208 2016 4.871 2017 5.010 2018 4.475 Quelle: Bundesagentur für Arbeit Die Verringerung der Eintritte von schwerbehinderten Menschen in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen erklärt sich unter anderem mit der Verringerung des Bestandes an arbeitslosen schwerbehinderten Menschen als auch mit der positiven Arbeitsmarktlage. 5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit 2016 ergriffen? Welche Maßnahmen plant die Landesregierung für die kommenden Jahre, um die Arbeit mit Menschen mit Behinderungen in Werkstätten , Integrationsbetrieben und geschützten Abteilungen für Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern zu fördern und weiter zu verbessern? Die Landesregierung fördert seit Juni 2015 bis einschließlich Dezember 2020 das Modellprojekt „Budgets für Arbeit“ in Mecklenburg-Vorpommern zum Übergang von Beschäftigten aus Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Finanzierung erfolgt mit Mitteln des Sondervermögens des Landes „Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch“. In diesem Rahmen konnten bisher 28 schwerbehinderte Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Die Landesregierung unterstützt seit 2016 die Umsetzung der Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Förderung des Programms „Investitionsinitiative II - AlleImBetrieb“. Gefördert wird unter anderem die Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze in Inklusionsbetrieben (§ 215 SGB IX) aus Mitteln des Ausgleichsfonds. Mit Mitteln des Sondervermögens des Landes „Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch“ beteiligt sich die Landesregierung seit Januar 2018 an den Kosten für die erforderliche Anleitung und Begleitung des schwerbehinderten Menschen am Arbeitsplatz, die im Rahmen der Bewilligung des Budgets für Arbeit gemäß § 61 SGB IX anfallen. Drucksache 7/3277 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 6. Was hat die Landesregierung seit 2015 unternommen bzw. was ist in den kommenden Jahren geplant, um die Ausbildung von Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderungen zu verbessern und auszubauen? Die Umsetzung der Inklusion im Rahmen der „Strategie der Landesregierung zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2023“ erfolgt schrittweise und mit Augenmaß. Der Grundsatz ist, die gleichberechtigte Teilhabe von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf zu ermöglichen und jungen Menschen mit Behinderungen die Chance zu geben, eine reguläre Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu absolvieren. Die Inklusionsstrategie kann die Entwicklungskonzepte für die einzelnen Schulbereiche nicht im Detail enthalten. Sie sieht daher vor, für die Konzeptentwicklung entsprechende Arbeitsgruppen zu berufen. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat daher für den Bereich der beruflichen Bildung die Arbeitsgruppe „Inklusion berufliche Bildung“ eingerichtet. Seit 2016 sind umfassende Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt worden. Über 370 Vertreterinnen und Vertreter (Schulleitungen und Lehrkräfte) der beruflichen Schulen werden zu Fragen der Initiierung und Umsetzung eines inklusiven Ansatzes mit Hilfe innovativer Lehr- und Lernkonzepte an den beruflichen Schulen geschult. Darüber hinaus stehen den beruflichen Schulen zusätzlich elf Stellen für Lehrkräfte und elf Stellen für Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung zur Verfügung. Beim Übergang von der Schule in eine Berufsausbildung kommt der Beruflichen Orientierung eine wichtige Rolle zu. Im Rahmen des laufenden Modellvorhabens „Integrierte Berufsorientierung“ wurden, basierend auf der Verwaltungsvorschrift zur Berufs- und Studienorientierung an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 17. Januar 2017, Handlungsempfehlungen für Lehrkräfte im Bereich der beruflichen Orientierung für Schülerinnen und Schüler mit individuellen Förderbedarfen erarbeitet. Die Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit (RD Nord) über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung vom 27. Juni 2018 schreibt die Vorbereitung und Begleitung aller jungen Menschen beim Übergang von der Schule in das Berufsleben als gemeinsames Ziel fest. Die Zusammenarbeit umfasst die Dienstleistungen der Berufs- und der Reha- Beratung der Agenturen für Arbeit. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ergänzt die schulische Berufliche Orientierung zusätzlich durch eine außerschulische Orientierung. Das Land und die RD Nord haben im Frühjahr 2015 eine enge und koordinierte Zusammenarbeit bei der Vergabe, Finanzierung und Umsetzung von Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und des Operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2014 - 2020 vereinbart. Die Finanzierung erfolgt zu 51 Prozent aus Mitteln des ESF Mecklenburg- Vorpommern und zu 49 Prozent aus Mitteln der RD Nord. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3277 5 Sie ergänzen außerschulisch das vorhandene Dienstleistungsangebot der Agenturen für Arbeit und den laut Lehrplan durch die Schulen durchzuführenden Teil der Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung. Es wurden fünf Module entwickelt, die seit Sommer 2015 im ganzen Land umgesetzt werden. Teilnehmen können Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klassenstufe von Regionalschulen, kooperativen und integrativen Gesamtschulen, Förderschulen, Gymnasien und entsprechenden Ersatzschulen mit einer Anerkennung nach § 11 Absatz 2 des Schulgesetzes. Die entsprechenden Angebote beinhalten unter anderem umfassende Informationen zu Berufsfeldern, die Vermittlung von Strategien zur Berufswahl und Entscheidungsfindung, fachpraktische Erfahrungen von Schülerinnen und Schülern durch Einbindung des Lernortes Betrieb beziehungsweise durch betriebliche Praktika sowie Exkursionen in Betriebe, Technologiezentren, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Unternehmen bilden zunehmend auf Grundlage der § 64 ff. des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der § 42k ff. der Handwerksordnung (HwO) Menschen mit Behinderungen aus. Des Weiteren sollen mit dem Modellprojekt des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung „Landesprogramm zur Förderung des Übergangs von schwerbehinderten Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf von der Schule in eine betriebliche Ausbildung oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für die Schuljahre 2017/2018 und 2018/2019“ die beruflichen Chancen für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf verbessert werden. Die Finanzierung erfolgt mit Mitteln des Sondervermögens des Landes „Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch“. Das Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung plant ein „Zweites Landesprogramm zur Förderung des Übergangs von schwerbehinderten Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf von der Schule in eine betriebliche Ausbildung oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für die Schuljahre 2019/2020 und 2020/2021.