Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Mai 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3278 7. Wahlperiode 09.05.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Situation von Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hat sich die Zahl der Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg -Vorpommern jeweils in den Jahren 2016 bis 2018 entwickelt (bitte nach Alter, Geschlecht, Grad der Behinderung sowie Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten)? Gemäß § 214 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) wird über schwerbehinderte Menschen alle zwei Jahre eine Bundesstatistik erstellt. Der letzte Bericht dazu, erstellt vom Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern, erfasst die schwerbehinderten Menschen in Mecklenburg-Vorpommern am Stichtag 31. Dezember 2017. Ausgewiesen wird in der Bundesstatistik die Anzahl der schwerbehinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50, die im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises sind. Weiterhin werden persönliche Merkmale, wie zum Beispiel Alter, Geschlecht und Wohnort sowie Art, Ursache und Grad der Behinderung, dargestellt. Die folgenden Tabellen geben die Zahl der Menschen mit Behinderungen auszugsweise nach Alter, Geschlecht und Wohnort mit Stand vom 31. Dezember 2017 wieder. Drucksache 7/3278 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2017 schwerbehinderte Menschen insgesamt 187.905 männlich 94.299 weiblich 93.606 davon nach Altersgruppen von … bis … unter Jahren unter 15 3.211 männlich 1.964 weiblich 1.247 15 - 25 3.685 männlich 2.199 weiblich 1.486 25 - 60 58.377 männlich 30.706 weiblich 27.671 60 - 65 26.650 männlich 14.037 weiblich 12.613 65 und älter 95.982 männlich 45.393 weiblich 50.589 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern Kreisfreie Stadt/Landkreise Kreisfreie Stadt 2017 Rostock 20.246 Schwerin 13.025 Landkreise Mecklenburgische Seenplatte 36.164 Landkreis Rostock 19.592 Vorpommern-Rügen 26.631 Nordwestmecklenburg 16.997 Vorpommern-Greifswald 30.051 Ludwigslust-Parchim 25.199 Mecklenburg-Vorpommern 187.905 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3278 3 Die Entwicklung der Zahl der Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2016 bis 2018 nach dem Grad der Behinderung (GdB) ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: GdB 2016 2017 2018 20 32.655 33.961 35.119 30 61.908 63.692 65.248 40 38.288 39.304 39.867 50 72.931 74.434 75.237 60 35.081 35.374 34.949 70 24.248 24.550 24.359 80 27.536 27.800 27.398 90 10.464 10.466 10.230 100 45.579 45.805 44.217 Gesamt: 348.690 355.386 356.624 Quelle: Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern 2. Wie viele Menschen mit Behinderungen im erwerbsfähigen Alter a) sind berufstätig, b) in einer Werkstatt beschäftigt, c) ohne Beschäftigung (bitte im Vergleich für die Jahre 2016 bis 2018 angeben)? Zu a) Die Bundesagentur für Arbeit hat unter folgendem Link umfangreiche Statistiken zu beschäftigten schwerbehinderten Menschen veröffentlicht: https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach- Themen/Beschaeftigung/Beschaeftigung-schwerbehinderter-Menschen/Beschaeftigungschwerbehinderter -Menschen-Nav.html Zu b) Die Anzahl der Werkstattbeschäftigten im erwerbsfähigen Alter stellt sich wie folgt dar: Jahr Anzahl 2016 7.469 2017 7.959 2018 7.957 Quelle: Bundesagentur für Arbeit Drucksache 7/3278 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Zu c) Die Bundesagentur für Arbeit erfasst nur die Anzahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen. Schwerbehinderte Menschen, die nicht arbeitslos, aber trotzdem ohne Beschäftigung sind, werden statistisch nicht erfasst. Die Anzahl der schwerbehinderten Menschen ohne Beschäftigung stellt sich wie folgt dar: Jahr Anzahl 2016 4.699 2017 4.427 2018 4.198 Quelle: Bundesagentur für Arbeit 3. Für wie viele Menschen in Mecklenburg-Vorpommern wurden in den Jahren 2017 und 2018 Anträge auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach § 43 SGB VI aufgrund voller sowie teilweiser Erwerbsminderung gestellt? a) Wie viele Anträge wurden bewilligt? b) Wie viele Anträge wurden aus welchen Gründen abgelehnt? c) Wie viele Anträge befinden sich mit welcher durchschnittlichen Wartezeit in der Bearbeitung? Die Fragen 3, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. In der Rentenantrags- und Erledigungsstatistik der Deutschen Rentenversicherung wird nicht nach dem Wohnort (Bundesland) unterschieden mit der Folge, dass keine Aussage zu den oben genannten Fragen gemacht werden kann. 4. Wie viele Menschen in Mecklenburg-Vorpommern erhielten in den Jahren 2017 und 2018 eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach § 43 SGB VI a) aufgrund voller Erwerbsminderung, b) aufgrund teilweiser Erwerbsminderung (bitte nach Alter und Geschlecht unterscheiden)? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2017 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Für das Jahr 2018 liegen bei der Deutschen Rentenversicherung noch keine Zahlen vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3278 5 Alter zum Erhebungsstichtag Rente wegen voller Erwerbsminderung Anzahl Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung Anzahl männlich weiblich männlich weiblich 20 bis 24 14 16 25 bis 29 183 215 5 5 30 bis 34 595 616 7 12 35 bis 39 1.079 983 8 26 40 bis 44 1.438 1.477 19 32 45 bis 49 2.994 3.127 49 85 50 bis 54 5.762 5.950 93 162 55 bis 59 9.162 9.180 673 424 60 und höher 11.684 11.816 584 338 Summe 32.911 33.380 1.438 1.084 Quelle: Deutsche Rentenversicherung - Rentenbestand am 31.12.2017, Sonderauswertung 5. Wie hoch waren die durchschnittlichen Erwerbsminderungsrenten in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2017 und 2018 im Bundesvergleich (bitte nach Alter und Geschlecht auflisten)? Der Rentenbestandsstatistik der Deutschen Rentenversicherung sind für Mecklenburg- Vorpommern und im Bundesvergleich folgende Zahlen für das Jahr 2017 zu entnehmen: Alter zum Erhebungsstichtag Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Mecklenburg- Vorpommern Rente wegen voller Erwerbsminderung in Mecklenburg- Vorpommern Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Bundesgebiet durchschnittlicher Rentenzahlbetrag (Euro) durchschnittlicher Rentenzahlbetrag (Euro) durchschnittlicher Rentenzahlbetrag (Euro) männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich unter 20 1.109,77 1.061,08 20 bis 24 886,83 896,99 948,52 919,76 25 bis 29 356,81 383,60 738,95 773,96 785,20 803,55 30 bis 34 403,27 483,07 606,25 744,70 645,52 723,95 35 bis 39 286,24 465,86 577,99 742,29 603,83 725,46 40 bis 44 456,43 526,60 621,93 776,61 651,64 751,02 45 bis 49 477,91 495,42 645,16 825,44 698,39 772,62 50 bis 54 544,29 523,65 685,29 844,32 757,14 786,11 55 bis 59 424,68 496,57 732,69 845,37 794,93 781,84 60 und höher 455,92 498,11 805,61 849,62 840,87 776,99 insgesamt 446,23 500,49 730,22 836,45 779,00 775,97 Quelle: Deutsche Rentenversicherung - Rentenbestand am 31.12.2017, Sonderauswertung Drucksache 7/3278 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Die durch die Deutsche Rentenversicherung zur Verfügung gestellten Zahlen unterscheiden im Bundesgebiet nicht zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung. Für das Jahr 2018 liegen bei der Deutschen Rentenversicherung noch keine Rentenstatistiken vor. 6. Wie viele Menschen in Mecklenburg-Vorpommern haben in den Jahren 2017 und 2018 sowie bundesweit zusätzlich zur Erwerbsminderungsrente ergänzende Sozialhilfeleistungen erhalten (bitte nach Alter und Geschlecht unterscheiden)? Der Landesregierung liegen aus der Bundesstatistik nur Daten vor, soweit das Vierte Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - betroffen ist. Danach erhielten im Jahr 2017 in Mecklenburg- Vorpommern 15.128 Personen Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII bei dauerhafter Erwerbsminderung. Bundesweit erhielten diese Leistung 514.737 Personen. Im Jahr 2018 betrug die Anzahl der dauerhaft erwerbsgeminderten Personen, die Leistungen der Grundsicherung erhielten, nach der Gesundheitsberichterstattung des Bundes, bundesweit 519.102 Personen, davon 15.111 Personen in Mecklenburg-Vorpommern. 7. Wie hoch waren 2017 und 2018 in Mecklenburg-Vorpommern und bundesweit die durchschnittlichen Beträge für ergänzende Sozialhilfeleistungen für Personen, die Erwerbsminderungsrente beziehen (bitte nach Geschlecht unterscheiden)? Der Landesregierung liegen aus der Amtlichen Statistik nur Daten für Mecklenburg- Vorpommern vor, soweit das Vierte Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - betroffen ist. Danach erhielt im Jahr 2017 die Gruppe der Personen von 18 Jahren bis unter die Altersgrenze zum Renteneintrittsalter nach § 41 Absatz 2 SGB XII, also dauerhaft Erwerbsgeminderte , Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII in Höhe von durchschnittlich 471,00 Euro. Der Durchschnitt für männliche Leistungsbezieher lag bei 467,00 Euro, der für weibliche Leistungsbezieher bei 478,00 Euro. Im dritten Quartal 2018 (aktuellste vorliegende Statistik) betrug der Durchschnitt für Mecklenburg-Vorpommern 478,00 Euro (Durchschnitt männliche Empfänger: 476,00 Euro; Durchschnitt weibliche Empfänger: 481,00 Euro). Angaben zu den durchschnittlichen Beträgen im Bund liegen nicht vor. Angaben zu den anderen Leistungen nach dem SGB XII liegen der Landesregierung nicht vor, da eine vorliegende Erwerbsminderung nicht statistisch erfasst wird. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3278 7 8. Wie hoch ist das Durchschnittsalter bei Beginn der Erwerbsminderungsrente in Mecklenburg-Vorpommern im Bundesvergleich (bitte nach teilweiser und voller Erwerbsminderungsrente sowie Geschlecht unterscheiden)? Das durchschnittliche Alter bei Beginn einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Jahr 2017 betrug in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 52,18 Jahre (bundesweit 51,87 Jahre) und stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: Leistungsarten Durchschnittliches Alter bei Rentenbeginn (Jahre) Mecklenburg-Vorpommern Bundesgebiet männlich weiblich männlich weiblich Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung 55,60 54,11 55,81 53,37 Rente wegen voller Erwerbsminderung 52,24 51,65 51,97 51,15 Quelle: Deutsche Rentenversicherung - Rentenzugang am 31.12.2017, Sonderauswertung 9. Wie stellen sich die Barrieren beim Zugang zur Wohnung sowie Barrieren innerhalb der Wohnung für Mecklenburg-Vorpommern statistisch dar? In das Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz - MZG), das am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, ist eine Statistikpflicht aufgenommen worden. Nach § 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstaben i und j MZG werden ab dem Jahr 2018 im Abstand von vier Jahren unter anderem Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen erhoben: - Barrieren beim Zugang zur Wohnung, - Barrieren innerhalb der Wohnung. Die Ergebnisse des Mikrozensus 2018 liegen jedoch noch nicht vor. Daher fehlen diese statistischen Angaben. 10. Wie hoch ist der Anteil der Menschen mit Behinderungen, die in einer barrierefreien Mietwohnung leben? Der Landesregierung liegt kein entsprechendes Datenmaterial vor.