Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. März 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3280 7. Wahlperiode 26.03.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Rückforderungen der Jobcenter gegenüber Hartz-IV-Leistungsberechtigten in Mecklenburg-Vorpommern 2013 bis 2018 und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hoch waren die Rückforderungen der Jobcenter in Mecklenburg- Vorpommern gegenüber Hartz-IV-Leistungsberechtigten in den Jahren 2013 bis 2018? Wie entwickelte sich die Anzahl der Rückforderungen (bitte pro Jahr insgesamt und je Jobcenter sowie unterschieden nach Beträgen unter 20 Euro, unter 50 Euro und darüber angeben)? 2. Wie hoch war die Summe, die mittels Rückforderungen der Jobcenter in Mecklenburg-Vorpommern gegenüber Hartz-IV-Leistungsberechtigten in den Jahren 2013 bis 2018 tatsächlich erzielt werden konnte (bitte pro Jahr insgesamt für Mecklenburg-Vorpommern und je Jobcenter sowie je Rückforderung im Durchschnitt angeben)? 3. Wie hoch waren die Verwaltungskosten der Jobcenter in Mecklenburg- Vorpommern in den Jahren 2013 bis 2018, die aufgrund der Abwicklung von Rückforderungen gegenüber Hartz-IV-Leistungsberechtigten anfielen (bitte pro Jahr insgesamt für Mecklenburg-Vorpommern und je Jobcenter sowie unterschieden nach Beträgen unter 20 Euro, unter 50 Euro und darüber angeben)? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammenhängend beantwortet. Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit liegen hierzu keine statistischen Informationen vor. Auch in der Landesverwaltung werden keine Statistiken im Sinne der Fragestellung geführt. Drucksache 7/3280 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 4. Wie beurteilt die Landesregierung das Verhältnis von Aufwand und Ertrag beim Thema Rückforderungen gegenüber Hartz-IV- Leistungsberechtigten? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. Der Landesregierung ist wegen fehlender Daten eine Einschätzung des Verhältnisses von Aufwand und Ertrag nicht möglich. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung nach Einführung einer Bagatellgrenze bezüglich der Rückforderungen? Die Einführung einer zweckmäßigen Bagatellgrenze wird grundsätzlich begrüßt. Hiermit kann ein Beitrag zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes in der Grundsicherung für Arbeitssuchende erreicht werden. Verantwortlich für die Ausgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist jedoch der Bund. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass bei der Verfolgung von bestehenden Forderungen durch den Bereich Inkasso der Bundesagentur für Arbeit eine Kleinbetragsregelung existiert. Gemäß Nummer 7.2.1 beziehungsweise wegen Nummer 7.3.1 der Verwaltungsvorschriften zu § 59 der Bundeshaushaltsordnung werden Forderungen unter 7 Euro nicht gemahnt sowie Forderungen unter 36 Euro aus wirtschaftlichen Gründen nicht vollstreckt. Die nicht entrichteten Kleinbeträge werden in der Folge niedergeschlagen.