Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. März 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3288 7. Wahlperiode 02.04.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Holger Arppe, fraktionslos Schülerstreiks in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Bei der Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an Demonstrationen ist die Einhaltung der Verordnung über die Verfahren zur näheren Ausgestaltung der Schulpflicht an allgemeinbildenden Schulen (Schulpflichtverordnung) zu beachten. Engagement, welches in der Freizeit ausgeübt wird, wird statistisch nicht erhoben. Insofern ist eine Auswertung im Sinne der Fragestellungen nicht möglich. Fehlzeiten werden in den Schulen lediglich in den Kategorien „entschuldigt“ und „unentschuldigt“ erfasst. Seit einiger Zeit finden laut Medienberichten auch in Mecklenburg- Vorpommern im Rahmen der „Fridays for Future“-Bewegung sogenannte Schülerstreiks statt, i. e. von Schülern während der regulären Unterrichtszeit an Freitagen durchgeführte Demonstrationen zum Thema „Klimaschutz “. 1. Wie viele Schüler des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben an Veranstaltungen wie in der Vorbemerkung erwähnt bis jetzt teilgenommen ? a) Wo fanden diese Demonstrationen zu welcher Zeit statt? b) Zu welchen Lehranstalten gehören die teilnehmenden Schüler (Name der Schule und Standort)? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 7/3288 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Eine statistische Erfassung der Gründe für das unentschuldigte Fernbleiben vom Unterricht seitens der Schülerinnen und Schüler wird nicht vorgenommen. Der Landesregierung ist insofern nicht bekannt, ob Schülerinnen und Schüler, die unentschuldigt ihrem Unterricht fernblieben , an etwaigen Demonstrationen zum Thema „Klimaschutz“ teilgenommen haben oder aus sonstigen Gründen nicht am Unterricht teilnahmen. Seitens der Staatlichen Schulämter wurde keine Befreiung von der Schulpflicht zur Teilnahme an den Demonstrationen zum Thema „Klimaschutz“ erteilt. Die nachfolgende Tabelle gibt den Ort, das Datum und die Anzahl der an Demonstrationen zum Thema „Klimaschutz“ Teilnehmenden wieder, nicht hingegen, ob es sich bei den Teilnehmenden um vom Unterricht fernbleibende Schülerinnen und Schüler handelt. Datum geplanter/angemeldeter Beginn (Uhrzeit) Ort Anzahl der Teilnehmenden (cirka-Zahlen) 01.02.2019 13.00 Uhr Schwerin 200 01.02.2019 14.30 Uhr Greifswald 100 22.02.2019 09.00 Uhr Greifswald 50 22.02.2019 13.00 Uhr Stralsund 300 22.02.2019 13.00 Uhr Anklam 25 01.03.2019 11.30 Uhr Greifswald 120 01.03.2019 13.00 Uhr Anklam 20 08.03.2019 09.00 Uhr Greifswald 60 08.03.2019 13.00 Uhr Anklam 20 Teilnehmende gesamt 895 Quelle: Erhebung Ministerium für Inneres und Europa Stand: 13. März 2019 2. Ist der Landesregierung bekannt, ob Angehörige des Lehrkörpers an besagten Schülerdemonstrationen („Schülerstreiks“) teilgenommen und/oder Schüler zur Teilnahme an denselben animiert bzw. aufgerufen haben? Wenn ja, a) um welche konkreten Demonstrationen ging es? b) welche Schulen und wie viele Schüler waren betroffen? c) werden betroffene Pädagogen ggf. Disziplinarmaßnahmen zu gewärtigen haben und wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 2, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung ist nicht bekannt, ob Angehörige des Lehrkörpers an besagten Schülerdemonstrationen teilgenommen und/oder Schülerinnen/Schüler zur Teilnahme an denselben animiert beziehungsweise dazu aufgerufen haben. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3288 3 3. Wurden bzw. werden behördlicherseits Maßnahmen ergriffen, um die mutmaßliche Verletzung der in Mecklenburg-Vorpommern bestehenden Schulpflicht durch demonstrierende („streikende“) Schüler zu ahnden? a) Wenn ja, welche und gegen wen? b) Wenn nicht, bleibt die Frage, wie sich das mit den bisherigen Bemühungen der Landesregierung um eine Eindämmung des Schulabsentismus vereinbaren lässt? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Staatlichen Schulämter entsprechend darüber informiert, dass etwaige Anträge der Erziehungsberechtigten auf Beurlaubung ihrer Kinder vom Unterricht aus Gründen der Teilnahme an schulfremden Demonstrationen zum Thema „Klimaschutz“ gemäß § 9 der Schulpflichtverordnung nicht als wichtiger Grund für eine Beurlaubung vom Unterricht gewertet werden. Entsprechende Anträge sind insofern ablehnend zu bescheiden.