Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. März 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3289 7. Wahlperiode 27.03.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Holger Arppe, fraktionslos Nutzung des Gefechtsübungszentrums Heer (GefÜbZH) in der Altmark durch die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wurde das Gefechtsübungszentrum Heer (GefÜbZH) in der Altmark (Sachsen-Anhalt) bzw. die „Kampfübungsstadt Schnöggersburg“ (UrbBallR SB) als Teil dieser Einrichtung in der Vergangenheit durch Angehörige der Landespolizei von Mecklenburg-Vorpommern zu Ausbildungs -, Übungs- bzw. Schulungszwecken genutzt? Wenn ja, a) wann fanden diese Ausbildungs-, Übungs- bzw. Schulungsmaßnahmen statt und welchem Zweck dienten sie? b) welche Kosten sind dem Land dadurch entstanden? c) nahmen an derartigen Maßnahmen auch Angehörige anderer Landespolizeibehörden, der Bundespolizei, der Bundeswehr oder ausländischer Sicherheitskräfte teil (bitte nach Zeitpunkt, Dauer, Zweck und Teilnehmern aufschlüsseln)? Die Fragen 1, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Das Gefechtsübungszentrum Heer (GefÜbZH) in der Altmark (Sachsen-Anhalt) beziehungsweise die „Kampfübungsstadt Schnöggersburg“ (UrbBallR SB) als Teil dieser Einrichtung wurden in der Vergangenheit nicht durch Angehörige der Landespolizei Mecklenburg- Vorpommern genutzt. Drucksache 7/3289 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Ist seitens der Landesregierung für die Zukunft eine Nutzung besagter Einrichtung durch die Landespolizei für Ausbildungs-, Übungs- bzw. Schulungszwecke angedacht oder bereits konkret geplant? Wenn ja, a) wann werden diese Ausbildungs-, Übungs- bzw. Schulungsmaßnahmen stattfinden und welchem Zweck sollen sie dienen? b) welche Kosten werden dem Land dadurch voraussichtlich entstehen ? c) werden an diesen Maßnahmen auch Angehörige anderer Landespolizeibehörden , der Bundespolizei, der Bundeswehr oder ausländischer Sicherheitskräfte teilnehmen (bitte nach Zeitpunkt, Dauer, Zweck und Teilnehmern aufschlüsseln)? Die Fragen 2, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Eine zukünftige Nutzung oben genannter Einrichtung durch die Landespolizei Mecklenburg- Vorpommern ist zumindest zum jetzigen Zeitpunkt seitens der Landesregierung weder angedacht noch konkret geplant.