Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. April 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3290 7. Wahlperiode 08.04.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler und Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Landesregierung, Gemeinde-Leitbildgesetz und Berichtspflicht und ANTWORT der Landesregierung Mit dem am 30. Juni in Kraft getretenen Gemeinde-Leitbildgesetz (GVOBI. M-V S. 461) wurden in § 9 Festlegungen zur Evaluierung dieses Gesetzes beziehungsweise zu einem Bericht über die Wirksamkeit dieses Gesetzes getroffen. Laut nichtamtlicher Begründung zu § 9 geht die hier aufgenommene Berichtspflicht der Landesregierung auf einen Antrag der Fraktionen der SPD und CDU im parlamentarischen Verfahren zurück. Die Koalitionsregierung hat dem Landtag zum 31. Dezember 2018 keinen Bericht vorgelegt, die Koalitionsfraktionen haben eine Erfüllung dieser Berichtspflicht bisher nicht eingefordert. 1. Wann hat die Landesregierung beschlossen beziehungsweise festgelegt , der im o. g. Gesetz festgeschriebenen Berichtspflicht gegenüber dem Landtag nicht beziehungsweise nicht fristgerecht zu entsprechen? Im Sommer 2018 wurden die Leitbildgesetz-Koordinatoren vom Ministerium für Inneres und Europa darüber informiert, dass Gebietsänderungsverträge nicht wie ursprünglich beabsichtigt bis November 2018, sondern notfalls noch bis Ende März 2019 ausgehandelt werden können. Ende 2018 entschied das Ministerium für Inneres und Europa, diese neue Frist abzuwarten, bevor der Bericht vorgelegt wird. Vielerorts fanden noch Gespräche und finden bis heute auch noch Vertragsverhandlungen zu Fusionen statt. Diese Gespräche und Verhandlungen sollten abgewartet werden, um einen vollständigen Bericht vorlegen zu können. Drucksache 7/3290 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wann wurden welche Stellen in der Landtagsverwaltung beziehungsweise im Landtag darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Landesregierung der o. g. Berichtspflicht nicht zum 31. Dezember 2018 nachkommen will beziehungsweise wird? Es wurde versäumt, den Landtag über die Verschiebung zu informieren. 3. Wie organisiert die Landesregierung die termingerechte Einhaltung gesetzlicher Berichtspflichten gegenüber dem Landtag im Allgemeinen ? Wie gestalten sich diese Abläufe in Bezug auf das Gemeinde-Leitbildgesetz und die darin festgehaltene Berichtspflicht im Einzelnen? 4. Wann hat das für die o. g. Berichterstattung federführende Ministerium für Inneres und Europa die Staatskanzlei darüber unterrichtet, von der gesetzlich vorgegebenen Terminstellung abweichen zu wollen? Welche Reaktion erfolgte hierauf? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung ist bemüht, stets die termingerechte Einhaltung gesetzlicher Berichtspflichten sicherzustellen. Die Überwachung von Berichtspflichten wird grundsätzlich von den Fachabteilungen wahrgenommen, die in der Regel mit Wiedervorlagen arbeiten. Im vorliegenden Fall wurden die Staatskanzlei und der Landtag aufgrund eines Büroversehens im Ministerium für Inneres und Europa nicht über die Verschiebung der Berichterstattung informiert. 5. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass es sich bei der o. g. Berichterstattung gegebenenfalls auch um Zwischenergebnisse hätte handeln können, wenn der Bericht darüber Auskunft geben sollte, wie sich die Gemeindestruktur voraussichtlich entwickeln wird? Nein, die Aussagekraft des Zwischenberichtes wäre unzureichend gewesen, da zahlreiche Verhandlungen bis in das Jahr 2019 hineinreichten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3290 3 6. Wie stellen sich die Ergebnisse der Selbsteinschätzung der Gemeinden über ihre Zukunftsfähigkeit aus Sicht der Landesregierung zum 31. Dezember 2018 zusammenfassend dar? Von insgesamt zum Inkrafttreten des Gemeinde-Leitbildgesetzes am 30. Juni 2016 bestehenden 713 amtsangehörigen Gemeinden haben 711 Gemeinden eine Selbsteinschätzung abgegeben, die mit Berichtsstand zum 19. November 2018 von 709 Gemeinden beschlossen worden ist. Geforderte Selbsteinschätzungen: 713 vorgenommen: 711 beschlossen: 709 verweigert: 2 Maximalpunktzahl der Selbsteinschätzung 100 Mittelwert aller Selbsteinschätzungen: 66 Minimal erreichte Punktezahl 34 Maximal erreichte Punktezahl 92 Verteilung der erreichten Punktezahlen 30 bis 39 Punkte 5 40 bis 49 Punkte 20 50 bis 59 Punkte 169 60 bis 69 Punkte 261 70 bis 79 Punkte 197 80 bis 89 Punkte 52 90 bis 100 Punkte 4 In der Übersicht wird deutlich, dass sich fast alle Gemeinden des Landes als zukunftsfähig einschätzen, wenngleich ein Viertel der Gemeinden sich diese auch nur als knapp erreicht attestiert hat. Gerade einmal vier Prozent aller amtsangehörigen Gemeinden können nach dem reinen Punkteergebnis als nicht mehr zukunftsfähig angesehen werden. Nach Auffassung der Koordinierungsstellen bewerten zahlreiche Gemeinden insbesondere die Gemeinschaft in den Orten positiv, was sich in den Punktezahlen niederschlägt. Auch das ehrenamtliche Engagement bewerten viele Gemeinden gut bis sehr gut. Viele Gemeinden haben sich dem Prozess der Selbstreflektion vorbildlich gestellt und beabsichtigen , auch nach Auslaufen des Gemeinde-Leitbildgesetzes die Selbsteinschätzung in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Drucksache 7/3290 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 7. Wie entwickelt sich die Gemeindestruktur voraussichtlich zur Kommunalwahl 2019 mit Stand 31. Dezember 2018? Zum Inkrafttreten des Gemeinde-Leitbildgesetzes am 30. Juni 2016 hatte Mecklenburg- Vorpommern einen Gemeindebestand von 753, der sich wie folgt aufschlüsselt: - 2 kreisfreie Städte - 4 große kreisangehörige Städte - 34 amtsfreie Gemeinden - 713 amtsangehörige Gemeinden Mit Kenntnisstand zum 31. Dezember 2018 standen durch die Genehmigungsanzeigen der Landkreise als untere Rechtsaufsichtsbehörden bereits folgende Gebietsänderungen fest: - 2 Gemeindefusionen zum 1. Januar 2018 mit einem Wegfall von 3 amtsangehörigen Gemeinden - 4 Gemeindezusammenschlüsse zum 1. Januar 2019 mit 5 wegfallenden amtsangehörigen Gemeinden - 4 Gemeindefusionen zum 26. Mai 2019 mit einem Wegfall von 5 amtsangehörigen Gemeinden Damit verringert sich die Anzahl der amtsangehörigen Gemeinden von 713 auf 700. Wie in der Antwort zu Frage 1 aufgeführt, rechnet die Landesregierung bis zur Kommunalwahl 2019 noch mit weiteren Gemeindezusammenschlüssen.