Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. März 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3293 7. Wahlperiode 27.03.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Speicherung von Einsatz-Aufnahmen sogenannter Bodycams und ANTWORT der Landesregierung In den Polizeihauptrevieren Schwerin, Anklam und Rostock-Reutershagen wurde für den Zeitraum vom 12. Juli 2018 bis 15. Februar 2019 eine praktische Testphase sogenannter Bodycams vorgesehen. In dieser Pilotphase sollte ermittelt werden, ob die Kameras in Mecklenburg-Vorpommern als deeskalierendes und präventives Einsatzmittel geeignet sind. Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 4. März 2019, dass die Bundespolizei zur Speicherung von Einsatz-Aufnahmen der Körperkameras Server des USamerikanischen Konzerns Amazon nutzt. 1. In wie vielen Fällen wurden in den jeweiligen Polizeihauptrevieren Einsatz -Aufnahmen mittels Bodycams angefertigt? Im Polizeihauptrevier Anklam wurden acht, im Polizeihauptrevier Rostock-Reutershagen wurden 66 und im Polizeihauptrevier Schwerin wurden 16 Einsatzaufnahmen gefertigt. 2. Wie viele Einsatzminuten wurden während der Pilotphase der Bodycams gespeichert? Die einzelnen Aufnahmezeiten und somit die Summe aller Einsatzaufnahmen wurden während der Pilotphase der Bodycams nicht dokumentiert. Drucksache 7/3293 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Auf welchem Server und/oder welcher Art Datenträger (im Sinne eines dauerhaften Speichermediums nach § 32a Abs. 2 SOG M-V) wurden die Einsatz-Aufnahmen der Bodycams gespeichert? Wie erfolgte die Datenübermittlung der gefertigten Aufnahmen zum vorgesehenen Speicherort? Die Einsatzaufnahmen wurden auf der Bodycam gespeichert. Die Übertragung der Aufnahmen auf einen Einzelplatzcomputer ohne Internetanbindung erfolgte über ein Datenkabel.