Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. April 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3301 7. Wahlperiode 10.04.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg und Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Seit dem Jahr 2012 ist die Berufseinstiegsbegleitung als Regelinstrument und Angebot der Bundesagentur für Arbeit zur Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen im Paragraf 49, Drittes Sozialgesetzbuch, etabliert. Dem vorgeschaltet war eine bundesweite modellhafte Erprobung ab Februar 2009. Die bisherige Förderung durch den Bund soll 2020 enden und zumindest teilweise von den Ländern übernommen werden. In einschlägigen Papieren heißt es, die Finanzierung sei bis zum Schuljahr 2018/2019 gesichert. Einige Bundesländer haben ihre Bereitschaft zur Fortführung und Mitfinanzierung bereits angezeigt. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern soll im Februar 2018 gegenüber der Bundesagentur für Arbeit den Verzicht auf eine Fortfinanzierung erklärt haben. Das Instrument stünde dann für förderungsbedürftige junge Menschen in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr zur Verfügung. 1. Welche Schulen in Mecklenburg-Vorpommern waren an der modellhaften Erprobung ab Februar 2009 mit wie vielen Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleitern beteiligt? Die Frage wird, basierend auf Angaben der Bundesagentur für Arbeit, wie folgt beantwortet: Die Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) wurde ab 2009 zunächst über das Instrument § 421s des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III), ab 2010 über BerEb - Bildungsketten, ab 2013 als BerEb nach § 49 SGB III, mit Kofinanzierung des Bundes und seit 2014 als Instrument mit einer Ko-Finanzierung aus ESF-Bundesmitteln (Europäische Sozialfonds) in Mecklenburg- Vorpommern umgesetzt. Drucksache 7/3301 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Entsprechend der Zielgruppe und gesetzlichen Vorgaben wurden überwiegend Regionale Schulen und Gesamtschulen sowie Förderschulen einbezogen. Begonnen wurde 2009 an 29 Schulen, mit der BerEb im Rahmen der Bildungsketten konnten ab 2010 weitere 35 Schulen in die Förderung einbezogen werden. Laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit werden im Rahmen des aktuellen ESF-Bundesprogramms nach § 49SGB III, aktuell Schülerinnen und Schüler an 85 Schulen begleitet, hierunter sind 12 Förderschulen. In den aktuellen Verträgen standen in der 1. Kohorte ab 16. März 2015 452, in der 2. Kohorte 822, in der 3. Kohorte 825, in der 4. Kohorte 800 und der letzten Kohorte ab 1. September 2018 795 Teilnehmerkapazitäten zur Verfügung. Der Betreuungsschlüssel beträgt 1:20. Das bedeutet, dass in der 1. Kohorte ab Beginn 22,6 BerEb-Fachkräfte (Vollzeitäquivalente ) tätig sind, mit Beginn der 2. Kohorte weitere 41,1 BerEb-Fachkräfte, mit der 3. Kohorte 41,25 BerEb-Fachkräfte, mit der 4. Kohorte 40 BerEb-Fachkräfte und mit der 5. Kohorte 39,75 BerEb-Fachkräfte. Aufgrund der parallelen Durchführung der Kohorten summiert sich die Anzahl der BerEb-Fachkräfte entsprechend auf. Grundsätzlich reduziert sich die Anzahl an BerEb-Fachkräften im Vertragsverlauf, da nach 31 Monaten beziehungsweise nach 43 Monaten aufgrund von Übergängen in Ausbildung oder sonstigen Beendigungsgründen die Teilnehmerkapazitäten und vertraglich vereinbarten Mindestabnahmen geringer werden. Die Verteilung der Teilnehmerkapazitäten wurde im Rahmen der Ausschreibung durch die Bundesagentur für Arbeit schulscharf, in Absprache mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, festgelegt und gilt grundsätzlich. Bei Veränderungen an den Schulen beziehungsweise bei geänderten Bedarfen ist eine Verschiebung von freien Kapazitäten zwischen den teilnehmenden Schulen möglich. Auch die Einbeziehung von weiteren Schulen ist in diesem Zusammenhang möglich und erfolgt in der Praxis. Dies geschieht ebenfalls in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, im Interesse, eine möglichst hohe Anzahl förderbedürftiger junger Menschen zu erreichen und dem optimalen Einsatz öffentlicher Mittel. BerEb nach § 421s SGB III ab 2009 beziehungsweise nach § 49 SGB III ab 2013 (Quelle: Bundesagentur für Arbeit): Agentur für Arbeit Schule Neubrandenburg - Fleesenseeschule Malchow - Regionale Schule Mitte „Fritz Reuter“ Neubrandenburg - Regionale Schule Löcknitz - Regionale Schule Penkun - Kooperative Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe Altentreptow - Regionale Schule mit Grundschule „Pestalozzi“ Demmin - Sonderpädagogisches Förderzentrum - Schule mit Förderschwerpunkt Lernen, Neustrelitz Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3301 3 Agentur für Arbeit Schule Rostock - Regionale Schule Sanitz - Regionale Schule am See Satow - Krusensternschule Rostock - Regionale Schule „Otto-Lilienthal-Schule“ Rostock - 5. Regionale Schule mit Grundschule „Schule am Inselsee“, Güstrow - Regionale Schule Teterow - Landesförderzentrum für den Förderschwerpunkt „Hören“ Mecklenburg-Vorpommern - bernsteinSchule Ribnitz-Damgarten - Regionale Schule "Karl Liebknecht“ Barth Schwerin - Regionale Schule mit Grundschule „Astrid Lindgren“ Schwerin - Mecklenburgisches Förderzentrum Schwerin, Schule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung - Regionale Schule „Fritz Reuter“ Parchim - Regionale Schule mit Grundschule Schönberg - Ostsee-Schule Wismar - Regionale Schule „Rudolf Tarnow“ Boizenburg - Gymnasiales Schulzentrum „Fritz Reuter“ Dömitz Stralsund - Integrierte Gesamtschule „Grünthal“ - mit gymnasialer Oberstufe Stralsund - Regionale Schule „Marie Curie“ Stralsund - Regionale Schule mit Grundschule Recknitz-TrebeltalTribsees - Schule „Am Park“ Behrenhoff - Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und emotionale und soziale Entwicklung Behrenhoff - Regionale Schule „Käthe Kollwitz“ Anklam - Regionale Schule „Caspar David Friedrich“ Greifswald 2. Welche Schulen haben seit dem Jahr 2012 in Mecklenburg- Vorpommern jährlich von der Möglichkeit der Berufseinstiegsbegleitung Gebrauch gemacht (bitte nach allgemeinbildenden Schulen und Schulen für Menschen mit Behinderung angeben)? a) Wie viele Fachkräfte der Berufseinstiegsbegleitung waren seit dem Jahr 2012 jährlich an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern im Einsatz (bitte nach allgemeinbildenden Schulen und Schulen für Menschen mit Behinderung angeben)? b) Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden in Mecklenburg- Vorpommern seit dem Jahr 2012 jährlich durch Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleiter betreut (bitte nach allgemeinbildenden Schulen und Schulen für Menschen mit Behinderung getrennt angeben)? Drucksache 7/3301 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 c) Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden in Mecklenburg- Vorpommern seit dem Jahr 2012 jährlich durch Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleiter bis zu einem halben Jahr bzw. bis zu einem Jahr nach Beginn der beruflichen (betrieblichen , außerbetrieblichen oder schulischen) Ausbildung betreut (bitte nach allgemeinbildenden Schulen und Schulen für Menschen mit Behinderung getrennt angeben)? Zu 2) Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf Angaben der Bundesagentur für Arbeit. Die BerEb wurde mit § 421s SGB III ab 1. Februar 2009 erstmalig eingeführt. Ab 29. November 2010 begannen die BerEb-Bildungsketten. BerEb nach § 49 SGB III startete ab 1. Februar 2013 und seit 16. März 2015 erfolgt die aktuelle Umsetzung mit der ESF-Kofinanzierung des Bundes. Die erbetene Darstellung ab 2012 ist insofern so nicht abbildbar . Dargestellt werden die Sachstände ab 29. November 2010 sowie ab 16. März 2015. Folgende Schulen wurden, mit Beginn der „Berufseinstiegsbegleitung Bildungsketten“ ab November 2010 zusätzlich einbezogen (Quelle: Bundesagentur für Arbeit): Agentur für Arbeit Schule Neubrandenburg - Sonderpädagogisches Förderzentrum Eggesin - Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler - Regionale Schule „Albert Einstein“ Torgelow - Regionale Schule „Am Lindetal“, Neubrandenburg - Integrierte Gesamtschule „Walter Karbe“ Neustrelitz - Kooperative Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe Friedland - Regionale Schule „Arnold Zweig“ Pasewalk - Regionale Schule Ueckermünde - Schulcampus Röbel, Verbundene Regionale Schule und Gymnasium - Regionale Schule Waren/West, Waren (Müritz) Rostock - Hundertwasser-Gesamtschule Rostock - Baltic-Schule Rostock - Regionale Schule „Am Kamp“, Bad Doberan - Schulcampus Rostock-Evershagen, Kooperative Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, Rostock - Regionale Schule „Störtebeker-Schule“, Rostock - Regionale Schule „Heinrich-Schütz“, Rostock - Käthe-Kollwitz-Schule, Bützow - 3. Regionale Schule „Thomas Müntzer“, Güstrow Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3301 5 Agentur für Arbeit Schule Schwerin - Integrierte Gesamtschule „Bertolt Brecht“ Schwerin - Regionale Schule „Werner von Siemens“, Schwerin - Regionale Schule „Walter Husemann“, Goldberg - Regionale Schule Lübz - Regionale Schule mit Grundschule „Am Schweriner See“, Bad Kleinen - Regionale Schule „Wasserturm“, Grevesmühlen - Regionale Schule mit Grundschule Schlagsdorf - Regionale Schule mit Grundschule „Fritz Reuter“, Zarrentin - Gymnasiales Schulzentrum „Felix Stillfried“ Stralendorf, Kooperative Gesamtschule mit Grundschule Stralsund - Regionale Schule „Am Grünen Berg“ Bergen - Regionale Schule mit Grundschule „Am Burgwall“ Garz - Regionale Schule mit Grundschule „Peenetal“ Gützkow - Regionale Schule „G.L.Th.Kosegarten“, Wolgast - Lindenschule Ducherow - Regionale Schule mit Grundschule - Martha-Müller-Grählert-Schule Franzburg - Regionale Schule mit Grundschule „Prof. Pflugradt“ Niepars - Regionale Schule „Robert Koch“ Grimmen Schulen in BerEb mit ESF-Kofinanzierung des Bundes ab 2015 (Quelle: Bundesagentur für Arbeit): Agentur für Arbeit Schule Neubrandenburg - Kooperative Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, Altentreptow - Regionale Schule mit Grundschule „Pestalozzi“ Demmin - Fleesenseeschule Malchow - Regionale Schule Mitte „Fritz Reuter“, Neubrandenburg - Regionale Schule „Am Lindetal“, Neubrandenburg - Gesamtschule „Vier Tore“, Integrierte Gesamtschule, Neubrandenburg - Sonderpädagogisches Förderzentrum - Schule mit Förderschwer- punkt Lernen, Neustrelitz - Integrierte Gesamtschule „Walter Karbe“ Neustrelitz - Regionale Schule „J. Nehru“, Neustrelitz - Regionale Schule Waren/West, Waren (Müritz) - Regionale Schule „Friedrich Dethloff“, Waren (Müritz) - Regionale Schule mit Grundschule Wesenberg - Regionale Schule „Fritz Reuter“, Demmin - Grundschule West „Am See“, Neubrandenburg - Regionale Schule mit Grundschule Woldegk Drucksache 7/3301 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Agentur für Arbeit Schule Rostock - Krusensternschule Rostock - Regionale Schule „Otto-Lilienthal-Schule“, Rostock - Hundertwasser-Gesamtschule Rostock, Integrierte Gesamtschule - Baltic-Schule Rostock - Regionale Schule „Heinrich-Schütz“, Rostock - Schulcampus Rostock-Evershagen, Kooperative Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe - Regionale Schule „Störtebeker-Schule“, Rostock - Förderzentrum an der Danziger Straße - Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen - Regionale Schule „Nordlicht-Schule“, Rostock - Regionale Schule „Am Kamp“, Bad Doberan - Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Bad Doberan - Käthe-Kollwitz-Schule, Bützow - Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und Geistige Entwicklung Graal Müritz - Landesförderzentrum für den Förderschwerpunkt „Hören“ Mecklenburg-Vorpommern - 5. Regionale Schule mit Grundschule „Schule am Inselsee“, Güstrow - 3. Regionale Schule „Thomas Müntzer“, Güstrow - „Schulungszentrum Kühlungsborn“ Verbundene Regionale Schule und Gymnasium - RecknitzCampus Laage - Regionale Schule „Heinrich Schliemann“, Neubukow - Verbundene Regionalschule und Gymnasium Rövershagen - Europaschule - Regionale Schule Sanitz - Regionale Schule mit Grundschule „Schule am See“, Satow - Regionale Schule Teterow Schwerin - Regionale Schule „Rudolf-Tarnow“, Boizenburg - Gymnasiales Schulzentrum „Fritz Reuter“ Dömitz - Regionale Schule „Walter Husemann“, Goldberg - Regionale Schule Lübz - Regionale Schule „Fritz Reuter“, Parchim - Regionale Schule mit Grundschule „Fritz Reuter“, Zarrentin - Regionale Schule mit Grundschule Schlagsdorf - Regionale Schule mit Grundschule „Astrid Lindgren“, Schwerin - Integrierte Gesamtschule „Bertolt Brecht“ Schwerin - Regionale Schule „Werner von Siemens“, Schwerin - Gymnasiales Schulzentrum „Felix Stillfried“ Stralendorf - Regionale Schule mit Grundschule Gadebusch - Regionale Schule mit Grundschule „Am Schweriner See“, Bad Kleinen - Regionale Schule „Wasserturm“, Grevesmühlen Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3301 7 Agentur für Arbeit Schule - Regionale Schule mit Grundschule Schönberg - Ostsee-Schule Wismar - Regionale Schule mit Grundschule Dassow - Mecklenburgisches Förderzentrum Schwerin, Schule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung - Claus-Jesup-Schule Wismar Stralsund - Regionale Schule „Am Grünen Berg“ Bergen - Regionale Schule mit Grundschule „Am Burgwall“ Garz - Regionale Schule „Marie Curie“ Stralsund - Integrierte Gesamtschule „Grünthal“ - mit gymnasialer Oberstufe, Stralsund - Regionale Schule „Hermann Burmeister“ Stralsund - Regionale Schule „Karl Liebknecht“ Barth - Martha-Müller-Grählert-Schule Franzburg - Regionale Schule „Robert Koch“ Grimmen - Regionale Schule mit Grundschule „Prof. Pflugradt“ Niepars - bernsteinSchule Ribnitz-Damgarten - Regionale Schule mit Grundschule Recknitz-TrebeltalTribsees - Sonderpädagogisches Förderzentrum Grimmen - Förderschule „Jan-Amos-Komensky“ Barth Greifswald - Regionale Schule „Käthe Kollwitz“ Anklam - Lindenschule Ducherow - Regionale Schule mit Grundschule - Integrierte Gesamtschule „Erwin Fischer“ Greifswald - Regionale Schule mit grundschule „Peenetal“ Gützkow - Janusz-Korczak-Schule Wolgast - Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen und emotionale und soziale Entwicklung - Regionale Schule mit Grundschule Wolgast - Regionale Schule „G.L.Th. Kosegarten“ Wolgast - Regionale Schule Löcknitz - Regionale Schule „Arnold Zweig“ Pasewalk - Regionale Schule Penkun - Sonderpädagogisches Förderzentrum Eggesin - Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler - Regionale Schule „Albert Einstein“ Torgelow - Regionale Schule Ueckermünde Zu a) Laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit wurden seit 2012 bis heute durch die verschiedenen Maßnahmen der BerEb insgesamt rund 6.000 Teilnehmerkapazitäten in Mecklenburg- Vorpommern zur Verfügung gestellt. Die Anzahl der möglichen Eintritte variierte je nach Programm und Eintrittstermin beziehungsweise -jahr und war jeweils im Vorfeld mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hinsichtlich der Höhe und Verteilung auf die Bedarfe der teilnehmenden Schulen abgestimmt. Drucksache 7/3301 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 Um eine vertragsgerechte Betreuung der teilnehmenden Jugendlichen zu gewährleisten, mussten die Träger insgesamt rund 300 BerEb-Vollzeitäquivalente (=Vollzeitkraft mit 39 Wochenstunden bei einem Betreuungsschlüssel von 1 BerEb:20 Jugendlichen) an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern einsetzen. Die genaue Einsatzplanung des Personals ist abhängig von der jeweiligen Verteilung der Teilnehmerkapazitäten an den Schulen. Eine detaillierte Differenzierung des eingesetzten Personals der BerEb nach Förderschulen und allgemeinbildenden Schulen nach Jahren ist aufgrund der Komplexität nicht möglich. In der laufenden Kohorte des ESF-Bundesprogramms mit Eintritt ab 1. September 2018 waren zum Beispiel von insgesamt 795 Eintritten 105 Plätze vertraglich an Förderschulen (= 13,2 %) vorgesehen, das entspricht rechnerisch einem Personaleinsatz von 5,25 (Vollzeit-)BerEb in dieser Kohorte an Förderschulen. Zu b) Es wird auf die Antwort zu Frage 2a) verwiesen. Aufgrund der unterschiedlichen vertraglichen Ausgestaltung der verschiedenen Modelle der BerEb, der parallelen Durchführung und der individuellen Förderentscheidungen für jeden einzelnen Jugendlichen ist hier laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit eine exakte Ermittlung nach Jahren und Schulformen kurzfristig nicht möglich. Grundsätzlich lässt sich jedoch feststellen, dass die verfügbaren Teilnehmerkapazitäten zu einem hohen Grad genutzt wurden. Zu c) Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 a) und b) verwiesen. Die angefragten, differenzierten Auswertungen liegen nicht vor und können nicht ermittelt werden. 3. Zu welchen Bedingungen wurden in Mecklenburg-Vorpommern die Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleiter bei welchen (Bildungs-)Trägern beschäftigt (bitte Höhe der Einstufung, Tarifbindung ja/nein, Dauer der Beschäftigungsverhältnisse etc. angeben)? Laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit beschreiben die geschlossenen Verträge zur BerEb und die Inhalte der Ausschreibungsunterlagen die quantitativen und qualitativen Anforderungen an das eingesetzte Personal durch die Träger, die den Zuschlag erhalten haben. Unter anderem sind die Arbeitsbedingungen den arbeitsrechtlichen Anforderungen unterworfenen. Laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit liegt eine detaillierte Personal-Übersicht aller Träger und aller Instrumente nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3301 9 4. Wie wurden die Stellen finanziert (bitte prozentuale Anteile der Bundes-ESF bzw. Mittel der Bundesagentur für Arbeit, des Landes, der Kommunen und weiterer Dritter angeben)? Laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit gestaltete sich die Finanzierung wie folgt: - BerEb nach § 421s SGB III, ab 1. Februar 2009: 100 %-Finanzierung aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit - BerEb-Bildungsketten ab 29. November 2010: 100 %-Finanzierung aus Bundesmitteln aus dem Sonderprogramm der Bundesregierung - BerEb nach § 49 SGB III, ab 1. Februar 2013: 50 % Mittel der Bundesagentur für Arbeit und 50 % Ko-Finanzierung aus Bundesmitteln - BerEb mit ESF-Ko-Finanzierung seit 16. März 2015: 50 % Mittel der Bundesagentur für Arbeit und 50 % Ko-Finanzierung durch Bundes-ESF. 5. Mittel in welcher Höhe haben die Bundesagentur für Arbeit, das Land und welche weiteren Dritten seit 2012 jährlich in Mecklenburg- Vorpommern zur Umsetzung der Berufseinstiegsbegleitung eingesetzt? Finanzielle Mittel wurden von der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise durch den Bund eingesetzt. Eine finanzielle Beteiligung des Landes oder anderer Dritter erfolgte nicht. Laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit wurden in den sieben Jahren von 2012 bis 2018 insgesamt über 26 Millionen Euro in Mecklenburg-Vorpommern für BerEb-Maßnahmen ausgegeben . Für 2019 haben die Agenturen 6,2 Millionen Euro ins Soll gestellt. 6. Inwieweit ist die Berufseinstiegsbegleitung in Mecklenburg- Vorpommern für das Schuljahr 2019/2020 gesichert? Laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit hat aktuell für Mecklenburg-Vorpommern die letzte Kohorte im September 2018 begonnen. Für eine neue Ausschreibung liegen der Bundesagentur für Arbeit keine Ko-Finanzierungszusagen Dritter beziehungsweise des Landes vor. Die aktuellen Maßnahmen laufen entsprechend der Vertragslaufzeiten aus. Drucksache 7/3301 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 10 7. Wie bewertet die Landesregierung die bisherige Umsetzung des Förderinstrumentes ganz allgemein sowie speziell in unserem Bundesland ? a) Wie bewertet die Landesregierung das Positionspapier des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit, in welchem dieser unter anderem fordert, „dass dieses sinnvolle Instrument erhalten bleibt“ und zudem Vorschläge zu dessen Weiterentwicklung unterbreitet? b) Inwieweit war dieses Positionspapier Bestandteil der Beratungen der Landesregierung mit der Bundesagentur für Arbeit, den Bildungsträgern, Schulen und Jugendhilfeträgern? Die Fragen 7, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Vorangestellt sei, dass die Landesregierung der erfolgreichen Vorbereitung und Begleitung junger Menschen beim Übergang von der Schule in das Berufsleben große Bedeutung beimisst. Vor diesem Hintergrund wurde beispielsweise die Kooperationsvereinbarung über die weitere Ausgestaltung der bewährten Zusammenarbeit zwischen Schule und Berufsberatung im Juni 2018 fortgeschrieben. Sie fügt sich ein in ein Netz von Maßnahmen, mit denen dauerhaft eine gute Grundlage für mehr erfolgreiche Schulabschlüsse und berufliche Einmündungen in unserem Bundesland geschaffen wird. Demselben Ziel dient auch das laufende Modellvorhaben „Integrierte Berufsorientierung“, das auf Grundlage einer Bund-Länder-Bundesagentur für Arbeit-Vereinbarung im Rahmen der Initiative „Bildungsketten“ im Zeitraum 2017 bis 2020 durchgeführt wird. Die Berufseinstiegsbegleitung wurde 2012 auf Initiative des Bundes hin etabliert und bis dato ausschließlich mit Mitteln des Bundes gefördert. Nach hiesiger Einschätzung handelt es sich um ein vergleichsweise kostenintensives und gleichzeitig wenig flexibles Instrument, das auf die spezifischen Bedarfe der Länder nicht abgestimmt ist. Das Positionspapier des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit war nicht Beratungsgegenstand . Es zielt auf eine inhaltliche Weiterentwicklung der Berufseinstiegsbegleitung bei zukünftiger Kostenbeteiligung der Länder ab und ist insofern stark interessengeleitet. So ist beispielsweise die dort behauptete Nachhaltigkeit der Maßnahme durch Evaluationsergebnisse nicht gestützt. Auch erscheinen viele der angeregten Veränderungen, etwa die Erweiterung der Zielgruppe der Berufseinstiegsbegleitung auf alle Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen „die zum Förder-, Haupt- oder einem gleichwertigen Abschluss führen“ oder auch die generelle Verlängerung der Förderdauer in ihrer Pauschalität als wenig differenziert und nicht immer bedarfsorientiert. Gleichwohl wird das Grundanliegen einer perspektivischen Flexibilisierung des Instruments von den Ländern grundsätzlich geteilt (vgl. auch die Antwort zu Frage 8). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3301 11 8. Mit welcher Begründung hat die Landesregierung entschieden, sich nicht mehr am Einsatz des Regelinstrumentes bzw. dessen Finanzierung zu beteiligen, obwohl dieses ein Instrument des „Landeskonzept für den Übergang von der Schule in den Beruf“ ist? a) Wann erfolgte die Abstimmung mit den Schulen und den Jugendhilfeträgern sowie der Bundesagentur für Arbeit bezüglich des Ausstiegs des Landes aus der Förderung bzw. Unterstützung durch das Land? b) Welche Position haben die Schulen und Jugendhilfeträger sowie die Bundesagentur für Arbeit bezüglich des Ausstiegs des Landes aus der Unterstützung bzw. Förderung durch das Land? c) Welche Instrumente des Landes oder des Bundes sollen die Berufseinstiegsbegleitung ggf. ersetzen? Die Fragen 8, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Zielstellung der Berufseinstiegsbegleitung wird grundsätzlich positiv bewertet. Jedoch liegen weder valide Erfolgsdaten hinsichtlich der mit dem Instrument intendierten Reduzierung von Ausbildungsabbrüchen vor, noch bestehen derzeit nachhaltige Synergien mit den erfolgreichen Maßnahmen des Landes gegen den Schulabbruch. Insbesondere die häufigen Personalwechsel innerhalb der Laufzeit der Maßnahme haben in der Vergangenheit immer wieder zu Diskontinuitäten und örtlichen Effizienzeinbußen bei der Berufseinstiegsbegleitung geführt. Im Sinne einer kontinuierlichen Qualitätssicherung und -verbesserung der Beruflichen Orientierung und des Übergangsmanagements misst die Landesregierung anderen Maßnahmen am Übergang Priorität zu. Die zukünftige Übernahme einer 50 %igen Ko-Finanzierung der Berufseinstiegsbegleitung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern erscheint insofern nicht als prioritär. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat vor diesem Hintergrund die Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit mit Schreiben vom 12. Februar 2018 über den voraussichtlichen Verzicht auf eine Ko-Finanzierung informiert und die Gründe dafür dargelegt. Zwischenzeitlich hat der damalige Präsident der Kultusministerkonferenz in einem Schreiben an den Bundesminister für Arbeit und Soziales im Herbst vergangenen Jahres eine inhaltliche Weiterentwicklung und Neuausrichtung der Berufseinstiegsbegleitung angeregt, die den Ländern die Möglichkeit einer dauerhaften Ko-Finanzierung eröffnen würde. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales hat daraufhin die Prüfung einer stärkeren Flexibilisierung bei der Ausgestaltung angekündigt. Eine Abstimmung mit Schulen und Jugendhilfeträgern hat seitens des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur bisher nicht stattgefunden. Im Rahmen des laufenden Modellvorhabens „Integrierte Berufsorientierung“ werden derzeit Elemente zur systematischen Weiterentwicklung der beruflichen Orientierung erprobt. Daran anknüpfend wird der Fokus der Initiative Bildungsketten insbesondere auf der Gestaltung des Übergangsmanagements liegen. Dazu gehört auch das geplante Landesprogramm für mehr erfolgreiche Schulabschlüsse. Drucksache 7/3301 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 12 9. Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Landesregierung ihre Bereitschaft zur Mitfinanzierung nach 2020 erklärt? Nach Kenntnis der Landesregierung planen derzeit lediglich die Länder Bayern und Sachsen eine zeitlich begrenzte Ko-Finanzierung für jeweils zwei weitere Kohorten. 10. Bis wann plant die Landesregierung einen Zwischenbericht bzw. eine Überarbeitung des „Landeskonzept für den Übergang von der Schule in den Beruf“? a) Mit welcher Begründung erwägt die Landesregierung, ggf. keinen Zwischenbericht und auch keine Überarbeitung des Konzeptes zu erarbeiten? b) Welche weiteren Instrumente aus dem Landeskonzept will die Landesregierung mit welcher Begründung ab wann ebenfalls nicht mehr einsetzen? Die Fragen 10, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Das „Landeskonzept für den Übergang von der Schule in den Beruf“ wird derzeit - vor dem Hintergrund der seit seiner Verabschiedung im Jahre 2014 grundlegend veränderten Lage am Ausbildungsmarkt - im Rahmen der Arbeit des Landesausschusses für Berufsbildung (LAB) im laufenden Jahr überarbeitet und inhaltlich gestrafft. Zielstellung ist es, die Aktualität und die Wirksamkeit der Instrumente zu überprüfen. Sofern sich keine gravierenden Veränderungen der Rahmenbedingungen ergeben, ist ein Verzicht auf bewährte Instrumente dabei nicht geplant.