Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. März 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3303 7. Wahlperiode 27.03.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Fahrgastschifffahrt auf der Peene zwischen Jarmen und Anklam und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Mit der am 7. Oktober 2018 in Kraft getretenen „Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt und zur Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften“ (BGBl. 2018, 1398) hat die Bundesregierung die Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO) geändert. Mit dieser Änderung wurde unter anderem die Richtlinie (EU) 2016/1629 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 zur Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe in nationales Recht umgesetzt. Diese regelt technische Mindestvorschriften für Binnenschiffe in Abhängigkeit von der Art und dem Fahrtgebiet des Schiffes. Nach dieser Richtlinie wird die Zulassung von Fahrgastbooten grundsätzlich auf die Beförderung von zwölf Fahrgästen beschränkt (mehr als zwölf Fahrgäste dürfen nur Fahrgastschiffe transportieren, für die höhere technische Standards gelten). Entsprechend den Ausnahmetatbeständen dieser Richtlinie sind in der BinSchUO nun diejenigen Wasserstraßen aufgeführt , auf denen Fahrgastboote abweichend davon bis zu 35 Fahrgäste befördert werden dürfen. Drucksache 7/3303 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Gemäß Anhang IX zur Verordnung über Schiffsicherheit in der Binnenschifffahrt wurde die Peene nicht als Fahrtgebiet in die Ausnahmeregelung für die Beförderung von mehr als 12 bis höchstens 35 Fahrgästen zugelassene Fahrgastboote mit aufgenommen. Frühestens im Herbst 2020 könnte eine Nachmeldung weiterer Reviere - somit eine Aufnahme der Peene - erfolgen. 1. Gibt es auf Landesebene die Möglichkeit, etwa im Rahmen einer Sondererlaubnis eine saisonale bzw. zeitlich begrenzte Fahrtgenehmigung für ein Fahrgastboot für bis zu 35 Fahrgästen auf dem Abschnitt der Peene zwischen Jarmen und Anklam zu erteilen? a) Wenn ja, was muss dafür unternommen werden? b) Wenn nicht, welche anderweitige Unterstützung kann von Landesseite für eine touristische Nutzung dieses Peene-Abschnitts gegeben werden? Die BinSchUO trifft ausschließlich Regelungen für Bundeswasserstraßen. Zu den Bundeswasserstraßen gehört auch die Peene zwischen Jarmen und Anklam. Seitens des Landes besteht keine Möglichkeit, eine Sondererlaubnis zu erteilen. Zu a) Es wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. Zu b) Das Land beabsichtigt vor dem Hintergrund der Entscheidung der Bundesregierung keine weitergehende als die touristische Unterstützung der Region, die im Rahmen ihrer Zuständigkeit erfolgt. 2. Wird oder ist bereits die Landesregierung aktiv, um gegebenenfalls auf Bundesebene eine Sondererlaubnis oder Ähnliches für die Sicherung einer saisonalen oder zeitlich begrenzten Nutzung durch ein Fahrgastboot für bis zu 35 Fahrgästen auf dem Abschnitt der Peene zwischen Jarmen und Anklam zu erreichen? Im Rahmen der vom Bund durchgeführten Länderanhörung zur Vorbereitung der neuen Binnenschiffsuntersuchungsordnung hatte die Landesregierung in Abstimmung mit den Tourismusorganisationen die Aufnahme der Peene - neben der Müritz und der Müritz-Elde-Wasserstraße - in die entsprechende Liste der Gewässer gefordert. Nach dem Erlass der Verordnung hat sich das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern erneut an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gewandt und sich nachdrücklich für eine Einbeziehung des Gewässerabschnitts in die Ausnahmeregelung der Verordnung eingesetzt. Es hat in diesem Zusammenhang auf die nachteiligen wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen hingewiesen, die auf der Peene in diesem Tourismussegment tätig werden wollten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3303 3 3. Wie wurde die Nichtaufnahme der Peene in die Regelung über Ausnahmereviere zur Binnenschifffahrtsuntersuchungsordnung gegenüber der Landesregierung begründet? Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat als Begründung angeführt, dass nur diejenigen Wasserstraßen in die Ausnahmeregelung einbezogen wurden, auf denen bereits heute mehr als zwölf Fahrgäste mit anderen Fahrzeugen als Fahrgastschiffen befördert werden. Es wurde darauf verwiesen, dass zunächst die Reaktion der EU-Kommission auf die nunmehr festgelegten Ausnahmen auf deutschen Wasserstraßen abgewartet werden solle, bevor die Aufnahme weiterer Wasserstraßen geprüft werde. 4. Welche weiteren Auswirkungen sind durch die Nichtaufnahme der Peene als Ausnahmerevier für die touristische Nutzung zu erwarten? Das Peenetal hat sich im Segment des sanften Bootstourismus (beispielsweise Solarboote, Flöße, Kanus, Hausboote, Fahrgastschiffe bis elf Personen) in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich entwickelt. Welche nachteiligen wirtschaftlichen Folgen mit der Entscheidung des Bundes für die Branche verbunden sind, lässt sich aus Sicht der Landesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht hinreichend konkret abschätzen.