Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. April 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3306 7. Wahlperiode 03.04.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Gunter Jess, Fraktion der AfD Verträge an den Universitätsmedizinen und ANTWORT der Landesregierung Wie viele Dienstverträge mit Chef- sowie Oberärzten an den Universitätsmedizinen Rostock und Greifswald sind mit ertragsabhängigen Parametern verknüpft, die sich aus Diagnose- und Therapieentscheidungen ergeben (das betrifft z. B. die Zahl und Art der Therapiemaßnahmen oder der Therapiedauer mit der Folge erhöhter Vergütungen durch die Krankenkassen)? Die Frage wird so verstanden, dass eine unmittelbare Verknüpfung der Dienstverträge mit den relevanten Parametern gemeint ist. Als relevanter Parameter im Sinn der Fragestellung wird der in § 135c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und in den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft im Einvernehmen mit der Bundesärztekammer vom 17. September 2014 verwendete Maßstab für Zielvereinbarungsparameter mit Ärzten gesehen. Danach sind finanzielle Anreize insbesondere für einzelne Leistungen, Leistungsmengen, Leistungskomplexe oder Messgrößen kritisch, wenn damit ökonomisches Denken zur Erlössteigerung die medizinische Indikationsstellung und das dadurch bedingte ärztliche Handeln beeinflusst werden. Es gibt an der Universitätsmedizin Rostock und an der Universitätsmedizin Greifswald keine Dienstverträge mit Chef- sowie Oberärzten, die an die relevanten Parameter anknüpfen. Darüber hinaus gibt es aktuell (für das Jahr 2019) an beiden universitätsmedizinischen Einrichtungen auch keine mittelbare dienstvertragliche Verknüpfung mit den relevanten Parametern über Zielvereinbarungen. Auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/2467 wird verwiesen.