Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. April 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3309 7. Wahlperiode 08.04.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Entwicklung der Tarifbindung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Statistische Hinweise zu den Daten des IAB-Betriebspanels: - „Betriebe“ sind Betriebe, in denen mindestens ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter tätig ist. - „Betriebe mit Tarifvertrag“ sind alle Betriebe mit einem Branchentarifvertrag oder einem Haustarif- oder Firmentarifvertrag. - „Betriebe mit Orientierung am Tarifvertrag“ orientieren sich hinsichtlich der Löhne und Gehälter an einem Tarifvertrag. - „Beschäftigte“ sind Erwerbstätige, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden wöchentlichen Arbeitszeit, unabhängig davon, ob sie eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben und unabhängig von ihrer Stellung im Beruf. Zu den Beschäftigten zählen daher auch Beamte, tätige Inhaber, mithelfende Familienangehörige und geringfügig Beschäftigte. - Die ausgewiesenen Werte beruhen auf einer Hochrechnung der Angaben von bundesweit ca. 15.000 bis 16.000 jährlich befragten Betrieben, davon haben ca. 900 bis 1.000 ihren Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern. Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann die Summe der Anteilswerte geringfügig von 100 abweichen. Absolute Zahlenwerte sind aufgrund der Hochrechnung auf Tausend gerundet. Drucksache 7/3309 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Diese Kleine Anfrage versteht sich als Fortschreibung und Ergänzung der Kleinen Anfrage und Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/1283 vom 20. Dezember 2017. 1. Wie hat sich die Anzahl der Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern seit dem Jahr 2014 bis heute (letzter Stand) jährlich a) insgesamt entwickelt, b) die tarifgebunden sind, c) die ihre Beschäftigten in Anlehnung an einen Tarifvertrag entlohnen (bitte insgesamt und nach Größenklassifikation angeben)? Zu a) Die Anzahl der Betriebe nach Betriebsgrößenklassen in Mecklenburg-Vorpommern lässt sich der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit unter nachfolgendem Link entnehmen (Auswahl Jahr und Region Mecklenburg-Vorpommern). http://statistik.arbeitsagentur.de/nn_280978/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche _Form.html?view=processForm&resourceId=210368&input_=&pageLocale=de&topicId=74 6744&year_month=201512&year_month.GROUP=1&search=Suchen Zu b) und c) Die hochgerechneten Daten für Mecklenburg-Vorpommern sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Quelle: IAB Betriebspanel Mecklenburg-Vorpommern, Befragungswellen 2014 - 2017, eigene Berechnungen. Für die Differenzierung nach Betriebsgrößenklassen von 2014 bis 2016 wird auf die Antworten der Landesregierung jeweils zu der Frage 2 der Kleinen Anfragen auf Drucksachen 6/5184 und 7/1283 verwiesen. Die hochgerechneten Daten für Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2017 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr 2017 Betriebsgrößenklasse Anteil der Betriebe mit Tarifbindung* in % Anteil der Betriebe mit Tariforientierung * in % 1 bis 4 Beschäftigte 12 29 5 bis 9 Beschäftigte 27 30 10 bis 49 Beschäftigte 36 34 50 bis 249 Beschäftigte 56 22 ab 250 Beschäftigte 70 19 insgesamt 24 30 Quelle: IAB Betriebspanel Mecklenburg-Vorpommern, Befragungswelle 2017. Betriebe mit Tarifbindung Betriebe mit Tariforientierung Jahr Anzahl Anteil* in % Anzahl Anteil* in % 2014 10.000 22 19.000 39 2015 11.000 23 15.000 31 2016 11.000 23 14.000 30 2017 11.000 24 14.000 30 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3309 3 2. Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten in den Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern seit dem Jahr 2014 bis heute (letzter Stand) jährlich entwickelt, die a) nach Tarif entlohnt werden, b) in Anlehnung an einen Tarifvertrag entlohnt werden (bitte insgesamt und nach Größenklassifikation angeben)? Zu a) und b) Die hochgerechneten Daten für Mecklenburg-Vorpommern sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Quelle: IAB Betriebspanel Mecklenburg-Vorpommern, Befragungswellen 2014 - 2017, eigene Berechnungen. Für die Differenzierung nach Betriebsgrößenklassen von 2014 bis 2016 wird auf die Antworten der Landesregierung jeweils zu der Frage 3 der Kleinen Anfragen auf Drucksachen 6/5184 und 7/1283 verwiesen. Die hochgerechneten Daten für Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2017 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr 2017 Betriebsgrößenklasse Anteil der Beschäftigten in Betrieben mit Tarifbindung** in % Anteil der Beschäftigten in Betrieben mit Tariforientierung** in % 1 bis 4 Beschäftigte 13 30 5 bis 9 Beschäftigte 25 30 10 bis 49 Beschäftigte 39 33 50 bis 249 Beschäftigte 58 21 ab 250 Beschäftigte 73 16 insgesamt 46 26 Quelle: IAB Betriebspanel Mecklenburg-Vorpommern, Befragungswelle 2017 Jahr Beschäftigte Beschäftigte in Betrieben mit Tarifbindung Beschäftigte in Betrieben mit Tariforientierung Anzahl Anzahl Anteil** in % Anzahl Anteil** in % 2014 656.000 276.000 42 210.000 32 2015 661.000 311.000 47 159.000 24 2016 660.000 310.000 47 165.000 25 2017 665.000 306.000 46 173.000 26 Drucksache 7/3309 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 3. Wie haben sich a) die Anzahl der Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern jährlich seit dem Jahr 2014 bis heute (letzter Stand) entwickelt, die nicht tarifgebunden sind (bitte insgesamt angeben und nach Größenklassifikation )? b) die Anzahl der Beschäftigten in den Betrieben in Mecklenburg- Vorpommern seit 2014 bis heute (letzter Stand) jährlich entwickelt, die nicht tarifgebunden sind (bitte insgesamt und nach Größenklassifikation angeben)? Zu a) Für die Daten von 2014 bis 2016 wird auf die Antworten der Landesregierung jeweils zu der Frage 4 der Kleinen Anfragen auf Drucksachen 6/5184 und 7/1283 verwiesen. Die hochgerechneten Daten für Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2017 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Betriebe ohne Tarifbindung Jahr Anzahl Anteil* in % 2017 36.000 76 Quelle: IAB Betriebspanel Mecklenburg-Vorpommern, Befragungswelle 2017, eigene Berechnungen. Für die Differenzierung nach Betriebsgrößenklassen von 2014 bis 2016 wird auf die Antworten der Landesregierung jeweils zu der Frage 4 der Kleinen Anfragen auf Drucksachen 6/5184 und 7/1283 verwiesen. Die hochgerechneten Daten für Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2017 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr 2017 Betriebsgrößenklasse Anteil der Betriebe ohne Tarifbindung* in % 1 bis 4 Beschäftigte 88 5 bis 9 Beschäftigte 73 10 bis 49 Beschäftigte 64 50 bis 249 Beschäftigte 44 ab 250 Beschäftigte 30 insgesamt 76 Quelle: IAB Betriebspanel Mecklenburg-Vorpommern, Befragungswelle 2017 Zu b) Für die Daten von 2014 bis 2016 wird auf die Antworten der Landesregierung jeweils zu der Frage 5 der Kleinen Anfragen auf Drucksachen 6/5184 und 7/2183 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3309 5 Die hochgerechneten Daten für Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2017 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Beschäftigte in Betrieben ohne Tarifbindung Jahr Anzahl Anteil** in % 2017 180.000 27 Quelle: IAB Betriebspanel Mecklenburg-Vorpommern, Befragungswelle 2017, eigene Berechnungen. Für die Differenzierung nach Betriebsgrößenklassen von 2014 bis 2016 wird auf die Antworten der Landesregierung jeweils zu der Frage 5 der Kleinen Anfragen auf Drucksachen 6/5184 und 7/1283 verwiesen. Die hochgerechneten Daten für Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2017 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr 2017 Betriebsgrößenklasse Anteil der Beschäftigten in Betrieben ohne Tarifbindung** in % 1 bis 4 Beschäftigte 87 5 bis 9 Beschäftigte 75 10 bis 49 Beschäftigte 61 50 bis 249 Beschäftigte 42 ab 250 Beschäftigte 27 insgesamt 54 Quelle: IAB Betriebspanel Mecklenburg-Vorpommern, Befragungswelle 2017. 4. Wie stellt sich die Entwicklung der Tarifbindung, der Entlohnung in Anlehnung an einen Tarif sowie der Entlohnung ohne jegliche Tarifanbindung im Land Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zu den ostdeutschen Bundesländern und im Vergleich zur bundesweiten Entwicklung seit 2010 dar? Die hochgerechneten Daten für die Jahre 2010 bis 2017 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Betriebe mit Tarifvertrag Anteil* in % Mecklenburg-Vorpommern 21 23 22 21 22 23 23 24 Ostdeutschland 20 21 21 20 20 21 21 19 Deutschland 33 31 31 30 31 29 30 27 Drucksache 7/3309 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Betriebe ohne Tarifvertrag und mit Orientierung an einem Tarifvertrag Anteil* in % Mecklenburg-Vorpommern 35 41 29 36 39 31 30 30 Ostdeutschland 31 36 32 34 37 30 31 29 Deutschland 27 29 29 30 30 30 28 28 Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Betriebe ohne Tarifvertrag und ohne Orientierung an einem Tarifvertrag Anteil* in % Mecklenburg-Vorpommern 44 36 49 43 38 45 46 46 Ostdeutschland 49 43 46 46 43 49 48 53 Deutschland 41 39 40 40 39 41 42 45 Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Beschäftigte in Betrieben mit Tarifvertrag Anteil** in % Mecklenburg-Vorpommern 46 48 44 45 42 47 47 46 Ostdeutschland 49 49 49 47 46 49 47 44 Deutschland 60 59 58 58 58 57 56 54 Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Beschäftigte in Betrieben ohne Tarifvertrag und mit Orientierung an einem Tarifvertrag Anteil** in % Mecklenburg-Vorpommern 25 29 26 28 32 25 26 26 Ostdeutschland 24 26 25 25 27 23 25 25 Deutschland 20 21 22 22 22 21 22 22 Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Beschäftigte in Betrieben ohne Tarifvertrag und ohne Orientierung an einem Tarifvertrag Anteil** in % Mecklenburg-Vorpommern 29 23 30 27 26 29 27 27 Ostdeutschland 27 25 26 27 27 29 28 31 Deutschland 20 20 20 20 21 22 22 23 Quelle: IAB Betriebspanel Mecklenburg-Vorpommern, Befragungswellen 2010 - 2017. Fußnote für alle Tabellen * Anteil an allen Betrieben ** Anteil an allen Beschäftigten Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3309 7 5. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Tarifbindung beziehungsweise Tarifflucht in Mecklenburg-Vorpommern und bundesweit? Die hochgerechneten Daten des IAB-Betriebspanels belegen, dass im Vergleich zu den ostdeutschen Bundesländern und zu Deutschland insgesamt die Tarifbindung von Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern tendenziell ansteigt und der Geltungsbereich von Tarifverträgen für Beschäftigte im Vergleich zu den ostdeutschen Bundesländern und zu Deutschland insgesamt stabil ist. Die Landesregierung begrüßt diesen positiven Trend für Mecklenburg- Vorpommern, stellt jedoch zugleich fest, dass die Tarifbindung im Land nach wie vor vergleichsweise niedrig ist. 6. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Tarifbindung in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken? a) Zu welchen Erkenntnissen haben seit dem 20. Dezember 2017 die Beratungen mit den Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden bezüglich einer Steigerung der Tarifbindung in Mecklenburg- Vorpommern geführt? b) In welchen konkreten Einzelfällen wurde seit dem 20. Dezember 2017 die Möglichkeit zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen für Mecklenburg-Vorpommern geprüft? c) Mit welchem Ergebnis wurde seit dem 20. Dezember 2017 die Möglichkeit zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen für Mecklenburg-Vorpommern geprüft? Zu 6 und a) Die Landesregierung bekennt sich weiterhin zur Tarifautonomie und wirkt unter Berücksichtigung dieser gegenüber Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern auf die Bedeutung von Tarifbindungen hin. Seit dem 27. Juni 2018 gilt in Mecklenburg-Vorpommern durch das Tariftreue- und Vergabegesetz ein vergabespezifischer Mindestlohn. Dieser ist zum 1. Oktober 2018 erstmalig von 9,54 Euro auf 9,80 Euro gestiegen. Durch diesen wirkt die Landesregierung auf attraktive Löhne hin und setzt sich dafür ein, dass Tariflohnzahlung kein Wettbewerbsnachteil bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ist. Entsprechend der Richtlinie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ profitieren Unternehmen bei geförderten Investitionen seit März 2018 davon, wenn sie ihre Beschäftigten mindestens tarifgleich vergüten. Auch dies wirkt einem etwaigen Wettbewerbsnachteil von Tariflohnzahlungen entgegen. Drucksache 7/3309 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 Zu b) und c) Im Februar 2019 wurde beantragt, den Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern, nebst der Protokollnotiz Arbeitnehmerüberlassung und der Anhänge Militärische Anlagen und Liegenschaften, Feuerwehr sowie Auszubildende und Berufsausbildung vom 28. November 2018 für allgemeinverbindlich zu erklären. Das entsprechende Verfahren läuft derzeit. 7. Inwieweit hält die Landesregierung den von Professor Martin Frantzen (LMU München) in einer Studie für das Hugo-Sinzheimer-Institut unterbreiteten Vorschlag, einen Teil des tarifgebundenen Lohns bei Gewerkschaftsmitgliedern steuerfrei zu stellen und damit einerseits der herausragenden Bedeutung von Tarifverträgen als öffentliches Gut Rechnung zu tragen und andererseits einen Vorteil sowohl für Gewerkschaftsmitglieder als auch für tarifgebundene Unternehmen zu schaffen, für geeignet, dem Ziel einer höheren Tarifbindung näher zu kommen? Der Vorschlag, einen Teil des tarifgebundenen Lohns für Gewerkschaftsmitglieder steuerfrei zu stellen, würde einen starken Anreiz für Nicht-Gewerkschaftsmitglieder darstellen, einer Gewerkschaft beizutreten. Die Landesregierung ist der Ansicht, dass die Gewinnung von Gewerkschaftsmitgliedern keine staatliche Aufgabe ist. 8. Wie beurteilt die Landesregierung aktuell die Notwendigkeit, die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen, z. B. durch das Wegfallen des Vetorechts für die Arbeitgeberseite oder die Möglichkeit , eine solche Erklärung unabhängig von der Erfüllung bestimmter Quoten zu ermöglichen, sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse oder arbeits- und sozialpolitische Erwägungen in einer Branche dies nötig machen, zu erleichtern. Die Landesregierung hält die bestehenden Möglichkeiten für die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen für ausreichend. 9. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zum Vorschlag der Einführung eines Verbandsklagerechts mit dem Ziel, Tarifverstöße durch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände besser ahnden zu können? Die Landesregierung erachtet die bestehenden Möglichkeiten der Tarifvertragsparteien auf die Tarifanwendung hinzuwirken, als ausreichend. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3309 9 10. Inwieweit werden die in den Fragen 7 bis 9 angesprochenen, konkreten Vorschläge zur Stärkung der Tarifbindung Bestandteil der Beratungen im neuen Zukunftsbündnis sein? a) Falls diese Themen dort keine Rolle spielen, warum nicht? b) Welche konkreten, alternativen Vorschläge hat dann die Landesregierung jenseits der ständigen verbalen Werbung der Ministerpräsidentin gegenüber den Arbeitgebern, um die Tarifbindung in Mecklenburg-Vorpommern zu erhöhen? Die Fragen 10, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die in den Fragen 7 bis 9 aufgeführten Vorschläge zur Stärkung der Tarifbindung waren bislang kein expliziter Bestandteil der Beratungen im neuen Zukunftsbündnis Mecklenburg- Vorpommern. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Bedarfs an Fachkräften unterstützt die Landesregierung jedoch alle Aktivitäten zur Erhöhung der Tarifbindung, die von den Tarifpartnern gemeinsam vorgeschlagen werden. Mit Änderungen im Vergabegesetz und bei der Wirtschaftsförderung hat die Landesregierung selbst Anreize für gute Arbeit, faire Löhne und für eine Steigerung der Tarifbindung gesetzt.