Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. März 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3311 7. Wahlperiode 26.03.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bernhard Wildt, Fraktion Freie Wähler/BMV DigitalPakt Schule in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie gestaltet sich der Zeitplan der Landesregierung in Bezug auf den DigitalPakt Schule, um zeitnah Gelder des Bundes für Investitionen zur Verfügung zu stellen? Seit 2018 bereitet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Umsetzung des DigitalPaktes Schule in Mecklenburg-Vorpommern vor. So wurden beispielsweise die Zuständigkeiten für die Umsetzung des DigitalPaktes Schule und für die Medienbildung an den Schulen des Landes im Referat „Digitalisierung im Schulbereich“ gebündelt. Ferner wurde eine Beraterstruktur von rund 40 Medienpädagogischen Multiplikatoren beim Medienpädagogischen Zentrum aufgebaut, die die Schulen bei der Erarbeitung der für die Fördermittelbeantragung notwendigen medienpädagogischen Konzepte unterstützen und die Fortbildungen an den Schulen durchführen werden. Derzeit wird die erforderliche Förderrichtlinie erarbeitet, die im weiteren Verfahren mit dem Bund und den zuständigen Stellen im Land abgestimmt werden muss. Sobald die notwendige Grundgesetzänderung in Kraft getreten ist, die Bund-Länder-Vereinbarung rechtsverbindlich unterschrieben ist und die Förderrichtlinie abgestimmt wurde, können die Förderverfahren begonnen werden. Es wird angestrebt, das Förderverfahren zum Schuljahr 2019/2020 beginnen zu können. Die Landesregierung führt seit Februar 2018 Gespräche mit der kommunalen Ebene, um keinen Zeitverzug in Mecklenburg-Vorpommern entstehen zu lassen. Verwiesen wird hier unter anderem auf die vier Regionalkonferenzen im Januar 2019. Drucksache 7/3311 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie wird im Rahmen der konzeptionellen Arbeit mit anderen Bundesländern zusammengearbeitet? Bereits bei der Erarbeitung der Bund-Länder-Vereinbarung zum DigitalPakt Schule fand sowohl auf Staatssekretärsebene als auch auf Abteilungsleitungsebene eine enge Abstimmung mit den Vertretern der anderen Bundesländer statt. Im weiteren Verfahren richten Bund und Länder eine Steuerungsgruppe auf Staatssekretärsebene ein, die unter anderem die Zusammenarbeit bei länderübergreifenden Investitionsmaßnahmen abstimmt und dafür Fachgremien und Arbeitsgruppen einsetzen kann. Zudem werden die Länder begleitend zum DigitalPakt Schule bei der - Entwicklung und Bereitstellung geeigneter flächendeckender Fortbildungsformate; - Entwicklung und Anwendung von Qualitätssicherungsprozessen für digitale Bildungsmedien ; - Entwicklung und Verbreitung von Lizenz- und Nutzungsmodellen bezüglich digitaler Medien mit dem Ziel, die Ausstattung mit digitalen Bildungsmedien zu ermöglichen und weiterzuentwickeln; - Entwicklung und Implementierung von standardisierten Schnittstellen für Lerninfrastrukturen mit dem Ziel der Veröffentlichung entsprechender Empfehlungen sowie bei der Sicherstellung einer Interoperabilität zur Ermöglichung und Erleichterung länderübergreifender Lösungen kooperieren.