Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. April 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3315 7. Wahlperiode 03.04.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Drittmittel für die „LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V.“ (LIGA e. V.) sowie für die darin zusammengeschlossenen Spitzenverbände und deren Untergliederungen und ANTWORT der Landesregierung Laut Aussage des ehemaligen Vorsitzenden der LIGA e. V. in der öffentlichen Anhörung vor dem 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (Wohlfahrtsverbände) am 5. November 2018 könnte die Freie Wohlfahrtspflege ohne die vorhandenen LIGA-Strukturen keine Drittmittel, etwa aus dem Glückspiel, einwerben. Welche Zuwendungen aus Wettmittelfonds (z. B. aus Lottomitteln, wie „Glücksspirale“ und „Aktion Mensch“) haben die „LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V.“ sowie für die darin zusammengeschlossenen Spitzenverbände nebst deren Untergliederungen jeglicher Rechtsform in den letzten zehn Jahren vom Land Mecklenburg-Vorpommern nach Kenntnis der Landesregierung erhalten (bitte aufschlüsseln nach Datum, Zuwendungsempfänger, Art der Zuwendung, Höhe der Zuwendung, für welches jeweilige Projekt)? Die Landesregierung versteht die in der Einleitung der Frage verwendete Bezeichnung „Wettmittelfonds“ als Sammelbezeichnung für alle sich aus Einnahmen aus dem Glücksspiel speisenden Sondervermögen unabhängig von den für die Vergabe der Fondsmittel jeweils verantwortlichen Trägern. Drucksache 7/3315 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die in der Einleitung der Frage beispielhaft angeführten Sondervermögen „Glücksspirale“ oder „Aktion Mensch“ bilden solche Sondervermögen beziehungsweise Glückspielmittel ab, deren Träger nicht das Land Mecklenburg-Vorpommern ist beziehungsweise bei denen die Finanzmittel unmittelbar vom Träger der bezeichneten Sondervermögen an die Begünstigten weitergeleitet werden. Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist Träger des Sondervermögens „Staatslotterien Lotto und Toto“. Die Überschüsse aus dem Sondervermögen „Staatslotterien Lotto und Toto“ fließen als allgemeine Haushaltsmittel in den Landeshaushalt ein. Als allgemeine Haushaltsmittel sind die Überschüsse aus dem Sondervermögen „Staatslotterien Lotto und Toto“ nicht länger als Finanzmittel aus dem Glücksspiel zu identifizieren. Vor diesem Hintergrund liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse dazu vor, in welchem Umfang die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und ihre Untergliederungen Zuwendungen aus Wettmittelfonds erhalten haben.