Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. März 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/332 7. Wahlperiode 16.03.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Aktivitäten des Vereins Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. in Mecklenburg-Vorpommern (DITIB) und deren nahestehende Organisationen und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Mitglieder von DITIB und/oder deren nahestehenden Organisationen sind der Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern bekannt? 2. Welche Aktivitäten von DITIB in Mecklenburg-Vorpommern und/oder deren nahestehenden Organisationen sind der Landesregierung bekannt? 3. Predigen Imame von DITIB und/oder deren nahestehenden Organisationen in Mecklenburg-Vorpommern in türkischer Sprache? Wenn ja, in welchen Moscheen? 4. Bestehen Verbindungen muslimischer Organisationen oder Vereinen aus Mecklenburg-Vorpommern zu Untergliederungen von DITIB in anderen Bundesländern? Die Fragen 1 bis 4 werden zusammenhängend beantwortet. Da der Verein DITIB derzeit kein Beobachtungsobjekt der Verfassungsschutzbehörde ist, werden die abgefragten Informationen nicht erhoben. Drucksache 7/332 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 5. Sollten zu den Fragen 1 bis 4 keine Aussagen möglich sein, plant die Landesregierung, dementsprechende Daten zu erheben? Die Landesregierung plant keine Erhebungen dementsprechender Daten, da derzeit keine Anhaltspunkte für Bestrebungen des Vereins DITIB im Sinne von § 5 des Landesverfassungsschutzgesetzes (Aufgaben des Verfassungsschutzes) vorliegen.