Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. März 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3328 7. Wahlperiode 08.04.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Frauentag als gesetzlicher Feiertag und ANTWORT der Landesregierung Medienberichten zufolge ruft die SPD-Bundesvorsitzende, Andrea Nahles, die Bundesländer auf, dem Vorbild Berlins zu folgen und den 8. März, den Internationalen Frauentag, zum gesetzlichen Feiertag zu erklären. Beabsichtigt die Landesregierung, dem Vorschlag der SPD-Bundesvorsitzenden zu folgen? a) Wenn ja, wann werden die entsprechenden Regelungen auf den Weg gebracht? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Frage und die Unterfragen a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Grundsätzlich ist es möglich, neue Feiertage zu schaffen. Hierzu bedarf es einer Änderung des Feiertagsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FTG M-V). Die Zuständigkeit zur Änderung des FTG M-V liegt beim Landesgesetzgeber, dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern. Die Landesregierung sieht derzeit keinen Anlass für einen weiteren regionalen Feiertag. Der Gesetzgeber des Feiertagsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern hat lediglich die vom Grundgesetz geforderte Unterschutzstellung tradierter kirchlicher Feiertage vorgenommen und bestimmte Tage mit herausragender gesellschaftlicher Bedeutung ebenfalls dem Schutzbereich des Gesetzes unterstellt, um deren angemessene Begehung zu gewährleisten. Unabhängig davon bedarf die Einführung einzelner gesetzlicher Feiertage - ebenso wie deren Abschaffung - immer eines gesamtgesellschaftlichen Konsenses und damit einer sorgfältigen Abwägung der zahlreichen, teilweise widerstreitenden Interessen. Drucksache 7/3328 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Es ist zurzeit nicht davon auszugehen, dass sich für die Einführung eines weiteren gesetzlichen Feiertages ein gesamtgesellschaftlicher Konsens finden würde. Zusätzliche Feiertage belasten die Wettbewerbsfähigkeit der einheimischen Wirtschaft und können sich negativ auf das notwendige wirtschaftliche Wachstum des Landes auswirken. Mecklenburg-Vorpommern hat zehn gesetzliche Feiertage, ebenso wie Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg und Bremen.