Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. März 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3329 7. Wahlperiode 29.03.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dirk Lerche, Fraktion der AfD Sonderprogramm für eine handlungsfähige Verwaltung und ANTWORT der Landesregierung In der Pressemitteilung des Finanzministeriums Nr. 05/19 vom 18. Februar 2019 heißt es: „Auf die absehbar hohe Zahl an Altersabgängen reagiert die Landesregierung mit einem weiteren Sonderprogramm für eine handlungsfähige Verwaltung. Um Einstellungen vorziehen zu können und frühzeitig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Landesverwaltung gewinnen zu können, werden aus dem Abschluss 2018 25 Mio. Euro zur Verfügung stehen.“ 1. In welchen Bereichen (Einzelplan, Kapitel) der Landesbehörden und -betriebe sind Einstellungen im Rahmen des Sonderprogramms vorgesehen? 2. Wie viele Einstellungen sind im Rahmen des Sonderprogramms je Besoldungs-/Entgeltgruppe und Bereich vorgesehen? 3. Für wie viele Monate soll eine Einstellung im Rahmen des Sonderprogramms vorgezogen werden können? 4. In welchem Verhältnis steht das Sonderprogramm zur bereits vorhandenen Möglichkeit einer befristeten Doppelbesetzung zum Zweck des Wissenstransfers bei Altersabgängen in Schlüsselpositionen gemäß § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 9 Haushaltsgesetz 2018/2019? Die Fragen 1 bis 4 werden zusammenhängend beantwortet. Das Sonderprogramm soll mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 umgesetzt werden. Eine Konzeption zur Verwendung der zusätzlichen Mittel für Personal befindet sich derzeit in Erarbeitung.