Die Justizministerin für hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. April 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3332 7. Wahlperiode 11.04.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Moscheen und islamische Gebetshäuser in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Moscheen und islamische Gebetshäuser werden in Mecklenburg-Vorpommern betrieben (bitte nach Standort unterteilt auflisten)? Der Landesregierung ist die Zahl der Moscheen und islamischen Gebetshäuser in Mecklenburg- Vorpommern nicht bekannt. Die Landesregierung hat Kenntnis von Moscheen und islamischen Gebetshäusern in Schwerin, Rostock, Wismar, Greifswald, Stralsund und Parchim. Eine Zählung und Registrierung von Moscheen und islamischen Gebetshäusern sowie die Sammlung von Informationen zu diesen fällt nicht in den Aufgabenbereich der Landesregierung. 2. Wie viele werden derzeit vom Ditib-Verband (Türkisch-islamische Union der Anstalt für Religion) betrieben? Welche davon werden derzeit vom Ditib-Verband (Türkisch-islamische Union der Anstalt für Religion) betrieben? 3. Wie viele werden durch die türkisch-islamische Gemeinschaft Milli Görus (IGMG) betrieben? Welche davon werden durch die türkisch-islamische Gemeinschaft Milli Görus (IGMG) betrieben? Drucksache 7/3332 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 4. Wie viele werden durch die Föderation der Türkisch-demokratischen Idealistenvereine betrieben? Welche davon werden durch die Föderation der Türkisch-demokratischen Idealistenvereine betrieben? 5. Gibt es noch andere Betreiber von Moscheen und islamischen Gebetshäusern in Mecklenburg-Vorpommern? a) Wenn ja, welche? b) Wenn ja, an welchen Standorten? Die Fragen 2 bis 5 werden zusammenhängend beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.